Kaum beachtet von der Weltöffentlichkeit, bahnt sich der erste internationale Strafprozess gegen die Verantwortlichen und Strippenzieher der CoronaâP(l)andemie an. Denn beim Internationalem Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag wurde im Namen des britischen Volkes eine Klage wegen âVerbrechen gegen die Menschlichkeitâ gegen hochrangige und namhafte Eliten eingebracht. Corona-Impfung: Anklage vor Internationalem Strafgerichtshof wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit! â UPDATE
Mit der Veröffentlichung ungeschwĂ€rzter Corona-ImpfstoffvertrĂ€ge verschĂ€rft sich die Kritik an der damaligen Beschaffungspolitik des Bundes. Das AktionsbĂŒndnis freie Schweiz (ABF Schweiz) wirft den Behörden in einer Medienmitteilung vom 7. Mai 2026 vor, milliardenschwere VertrĂ€ge zulasten der Steuerzahler abgeschlossen zu haben, ohne dass die Hersteller umfassende Garantien fĂŒr Sicherheit und Wirksamkeit ĂŒbernehmen mussten. Die Haftung fĂŒr mögliche SchĂ€den sei weitgehend dem Staat ĂŒbertragen worden.
Zur Rechtfertigung der auĂerordentlichen Beschaffung habe sich der Bund auf eine akute gesundheitliche Bedrohungslage berufen. Diese Darstellung wird nun von einem im Auftrag des ABF erstellten Memorandum des Rechtsanwalts Philipp Kruse infrage gestellt. Laut der Analyse hĂ€tten die offiziellen Daten bereits frĂŒh gezeigt, dass sich zentrale Kennzahlen wie Sterberaten, Hospitalisationen und die Auslastung der Intensivstationen stabilisiert hĂ€tten. Hinweise auf einen landesweiten Gesundheitsnotstand seien demnach nicht erkennbar gewesen.
Das Memorandum argumentiert weiter, die Risiken von Covid-19 hĂ€tten sich spĂ€testens ab Sommer 2020 klar auf bestimmte Risikogruppen konzentriert. Gleichzeitig seien die potenziellen Risiken der neuartigen Impfstoffe sowie die finanziellen und rechtlichen Folgen der VertrĂ€ge unterschĂ€tzt worden. Kritisiert wird insbesondere, dass die VertrĂ€ge auf einer auĂergewöhnlichen Notstandslogik basiert hĂ€tten, obwohl die Datengrundlage laut den Autoren keine entsprechende GefĂ€hrdungslage ausgewiesen habe.
Auch die Altersstruktur der TodesfĂ€lle wird thematisiert. GemĂ€ss der Analyse habe es vor allem bei Ă€lteren Menschen vorĂŒbergehende AusschlĂ€ge gegeben, wĂ€hrend bei Personen unter 65 Jahren keine auĂergewöhnliche Entwicklung erkennbar gewesen sei. Daraus leitet das ABF die Schlussfolgerung ab, dass Kinder, Jugendliche und die arbeitende Bevölkerung nie erheblich betroffen gewesen seien.
In einem ausfĂŒhrlichen und bemerkenswert offenen Interview mit der New York Times hat Tucker Carlson, einer der einflussreichsten konservativen Kommentatoren Amerikas, seinen tiefen Bruch mit PrĂ€sident Donald Trump öffentlich gemacht. Die Journalistin Lulu Garcia-Navarro reiste dafĂŒr extra nach Maine, wo sie Carlson persönlich traf, und fĂŒhrte anschlieĂend weitere GesprĂ€che mit ihm per Telefon.
Das Interview dreht sich vor allem um Trumps Entscheidung, im Februar 2026 gemeinsam mit Israel militĂ€risch gegen den Iran vorzugehen. Carlson, der Trump jahrelang als zentrale Figur eines «America First»-Kurses unterstĂŒtzt, fĂŒr ihn geworben, bei Wahlkampfauftritten und der Republican National Convention begleitet und sogar an seiner Inauguration teilgenommen hatte, sieht in diesem Krieg einen fundamentalen Verrat an den Prinzipien, die ihn einst zu Trump gefĂŒhrt hatten.
Er bereut seine langjĂ€hrige UnterstĂŒtzung inzwischen offen und hat sich zu einem scharfen Kritiker der Administration entwickelt. Carlson schildert detailliert, wie er ĂŒber Monate hinweg mehrmals mit Trump gesprochen habe â darunter bei drei persönlichen Treffen im Oval Office in den Wochen vor dem Angriff am 28. Februar, bei denen Mitarbeiter wie der Stabschef oder der AuĂenminister ein und aus gingen, bei einem gemeinsamen Mittagessen sowie bei zahlreichen Telefonaten.
Er habe den PrĂ€sidenten eindringlich vor den katastrophalen Folgen gewarnt, insbesondere den wirtschaftlichen Risiken durch die strategische Lage Irans am Persischen Golf. Trump habe fast jedes GesprĂ€ch mit der Frage begonnen, ob Carlson wolle, dass der Iran eine Atombombe bekomme. «Er schien nie begeistert davon zu sein, niemals», so Carlson wörtlich. Eine echte strategische BegrĂŒndung, warum ein Regime Change im Interesse Amerikas liege, habe Trump nie geliefert.
Stattdessen habe er lediglich wiederholt versichert: «Es wird alles gut. Everything's going to be OK.» Carlson gewann den Eindruck eines Mannes, der resigniert und unter enormem Druck handelte.
Carlson nannte die Angriffe jĂŒngst sogar «absolut widerlich und böse». Trump reagierte auf Truth Social: Carlson sei ein Idiot mit «niedrigem IQ», der «einen guten Psychiater aufsuchen» solle. Carlson meint:
«Mein starker Eindruck war, dass Trump in dieser Sache mehr eine Geisel als ein souverÀner EntscheidungstrÀger war.»
Besonders scharf kritisiert Carlson den Einfluss Israels und den von MinisterprĂ€sident Benjamin Netanyahu. Trump sei nicht Herr seiner eigenen Entscheidung gewesen, sondern «ein Sklave» auslĂ€ndischer Interessen. Der Druck sei vor allem von auĂen gekommen â von GroĂspendern wie Miriam Adelson und Rupert Murdoch sowie von einflussreichen Kommentatoren wie Sean Hannity und Mark Levin. Diese hĂ€tten Trump versprochen, er werde als historischer Retter Israels in die GeschichtsbĂŒcher eingehen.
Im Inneren des WeiĂen Hauses habe Carlson hingegen kaum echte Begeisterung fĂŒr den Krieg wahrgenommen. Niemand habe ihm gegenĂŒber argumentiert, dass der Krieg gut fĂŒr die USA sei. Der Konflikt schade den USA massiv, gefĂ€hrde die Energieversorgung und widerspreche allem, wofĂŒr Trump 2016 angetreten sei.
Die politischen Konsequenzen sieht Carlson als weitreichend an. Die Koalition, die Trump 2024 den Sieg gebracht habe â mit ethnischen Minderheiten und politisch Desinteressierten â sei «Geschichte». «Oh, er hat sie vollstĂ€ndig zerstört», sagt Carlson auf die Frage, was der Krieg mit der MAGA-Bewegung («Make America Great Again») mache. Carlson sagt:
«Es gibt eine solche Wut unter Trumps WĂ€hlern, ich fĂŒhle sie auch.»
FĂŒr die Zwischenwahlen im November sieht Carlson schwarz fĂŒr die Republikaner. Seine Prognose:
«Ich wĂŒsste nicht, womit sie im Wahlkampf punkten könnten. Nichts schmerzt so sehr, wie betrogen zu werden. Vor allem von jemandem, von dem ich eigentlich dachte, dass er mich beschĂŒtzt.»
Mit dieser klaren und unbequemen Haltung hat Tucker Carlson einmal mehr gezeigt, dass er kein Blatt vor den Mund nimmt. Das tat er bereits mit seiner Aussage, die offizielle Darstellung zu den AnschlĂ€gen vom 11. September sei «eine glatte LĂŒge» (wir berichteten), oder mit seiner Behauptung, Jeffrey Epstein sei absichtlich getötet worden und er «wurde eindeutig von» Verantwortlichen im System beseitigt (wir berichteten ebenfalls).
Nicht verschwiegen werden soll an dieser Stelle, dass es auch sehr kritische Stimmen gibt, die Tucker Carlson als «Desinformations-Promoter» bezeichnen, wie es Kit Knightly vom OffGuardian 2024 getan hat.
Im MÀrz 2020 haben angstmachende Bilder und Nachrichten aus Italien und Spanien die europÀische Corona-Show in Schwung gebracht. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO), ultrareiche Pandemie-Treiber wie Bill Gates und Regierungen arbeiteten dabei Hand in Hand.
Jetzt steuert das Kreuzfahrtschiff MV Hondius, auf dem es angeblich einen Ausbruch des Hantavirus gab, auf Teneriffa zu, wo es am Samstag oder Sonntag ankommen soll. Diese Entscheidung sei in Absprache mit der WHO und der EU gemÀà internationalem Recht und humanitĂ€ren Prinzipien getroffen worden, informierte die spanische Gesundheitsministerin MĂłnica GarcĂa.
Gleichzeitig verkĂŒndete GarcĂa, die schon wĂ€hrend der Corona-Inszenierung eine wichtige Rolle bei der Manipulation der Bevölkerung ĂŒbernahm, dass das Hantavirus eine MortalitĂ€tsrate von «um die 50 Prozent» habe. Eine Gefahr fĂŒr die öffentliche Gesundheit und die Wirtschaft auf den Kanarischen Inseln bestehe jedoch nicht, versicherte sie, ihre Behörde habe das Geschehen im Griff:
«Sowohl die medizinische Versorgung als auch die Transporte erfolgen in eigens fĂŒr diese Situation eingerichteten RĂ€umlichkeiten und Fahrzeugen, wobei jeglicher Kontakt mit der lokalen Bevölkerung vermieden und jederzeit fĂŒr die Sicherheit des medizinischen Personals gesorgt wird.»
Leitmedien im Propaganda-Modus
Seitdem ĂŒberschlagen sich sowohl spanische, deutsche als auch internationale Medien mit Panikmeldungen. Fotos von vermummten Gestalten sind wieder im Trend â und sofort wurden Live-Ticker eingerichtet, die ĂŒber den Stand der möglichen «Pandemie» berichten (zum Beispiel hier, hier und hier). Die SĂŒddeutsche Zeitungtitelte: «Von der Luxuskreuzfahrt zum Horrortrip».
Wie bei Corona ist die Informationsflut verwirrend und widersprĂŒchlich, deshalb hier ein Versuch der Zusammenfassung: Das Kreuzfahrtschiff Hondius des niederlĂ€ndischen Unternehmens Oceanwide Expeditions war mit rund 150 Passagieren an Bord auf Atlantikkreuzfahrt und lag seit vergangenem Sonntag vor den Kapverdischen Inseln vor Anker.
Drei Menschen, ein niederlÀndisches Paar und eine Deutsche, sollen bisher an den Folgen der Hantavirus-Infektion gestorben sein. Die WHO lieà verlauten, insgesamt gebe es sieben FÀlle.
Hantaviren sind offiziell eine Gruppe von Erregern, die durch Urin oder Exkremente von Nagetieren ĂŒbertragen werden. Bei zwei der gestorbenen Passagiere ist angeblich das Andesvirus (ANDV) bestĂ€tigt worden, bei dem es sich laut der Pharmazeutischen Zeitung um das einzige Hantavirus handelt, das von Mensch zu Mensch ĂŒbertragbar ist.
Das Deutsche Ărzteblattbezeichnete das Andesvirus als «hochvirulent». Quelle fĂŒr diese EinschĂ€tzung: ein Online-Ratgeber des Robert-Koch-Instituts (RKI). Die BBC teilte dagegen mit, dass eine Infektion nur «bei engem, lĂ€nger andauerndem Kontakt» möglich sei. Als vornehmlicher Wirt des Andesvirus gilt die Langschwanz-Zwergreisratte (Oligoryzomys longicaudatus).
Nach Angaben der Impfallianz GAVI verursachen Hantaviren je nach Region unterschiedliche Krankheitsbilder. In Europa und Asien vor allem das hĂ€morrhagische Fieber mit renalem Syndrom (HFRS), in Nord- und SĂŒdamerika das kardiopulmonale Syndrom (HCPS), das mit schweren respiratorischen VerlĂ€ufen einhergehen kann. Die ersten Symptome beim HCPS, das auf der Hondius zugeschlagen haben soll, sind Fieber, Muskel- und Kopfschmerzen, die zwei bis drei Wochen nach der Infektion beginnen.
Das niederlĂ€ndische Paar, das angeblich am Hantavirus gestorben ist, war am 1. April in Argentinien an Bord der Hondius gegangen. Der Mann verstarb laut Kreuzfahrtveranstalter am 11. April. Seine Frau hatte das Schiff am 24. April auf der Insel St. Helena im SĂŒdatlantik verlassen, war nach Johannesburg geflogen und soll dort am 26. April in einem Krankenhaus gestorben sein. Bei dem deutschen Virusopfer handelt es sich nach Medienberichten um eine 78-jĂ€hrige Frau aus Passau.
Wie Focus unter Berufung auf die spanische Zeitung El Paismitteilte, haben 23 Passagiere das Schiff «nach Seuchenausbruch» verlassen. Eine dieser 23 Personen wird in der Schweiz in einem Krankenhaus behandelt und wurde positiv auf das Virus getestet. Bei einem britischen Passagier, der sich derzeit auf einer Intensivstation in Johannesburg befindet, wurde das Hantavirus â der WHO zufolge â ebenfalls nachgewiesen. Wo die anderen Personen hingereist sind, ist noch unklar.
WĂ€hrend sich die USA bisher zurĂŒckhalten bei der Angstmache um das vermeintliche «Pandemie»-Potenzial des Hantavirus, leisten die deutschen Behörden der WHO gerne SchĂŒtzenhilfe. Immerhin waren es auch deutsche Politikerinnen wie Ursula von der Leyen oder Angela Merkel, die zu Beginn der Corona-Hysterie das Zepter im Sinne der WHO und anderer Akteure erfolgreich in die Hand nahmen. Zum Beispiel sammelten sie mindestens 7,5 Milliarden Euro an Gebergeldern fĂŒr «Impfstoffe» ein.
Auch die Leitmedien spielen wie gehabt mit. So berichteten sie, dass die Kontaktperson eines auf dem Kreuzfahrtschiff Verstorbenen in DĂŒsseldorf angekommen â und mit «einem Hochinfektionstransport der Feuerwehr» ins DĂŒsseldorfer Uniklinikum befördert worden sei. Der WDRschrieb:
«Dreieinhalb Stunden ging es mit Blaulicht in Richtung Uniklinikum. Um 23:25 Uhr kam der Konvoi, bestehend aus mehreren Fahrzeugen von Feuerwehr und Katastrophenschutz, an der SĂŒdeinfahrt des Klinikums an.»
PCR-Tests stellen angebliche Infektion fest
Wie bei Covid-19 werden die vermeintlichen Infektionen durch das «Killervirus» mithilfe von PCR-Tests ermittelt. Deshalb muss daran erinnert werden, dass diese Tests keine Infektion nachweisen können und viele falsch-positive Ergebnisse liefern. Ohne die Verwendung dieser betrĂŒgerischen Tests hĂ€tte die Corona-«Pandemie» mit samt ihren dramatischen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Folgen niemals an Fahrt aufnehmen können.
Eine Theorie zum «Patient Null» kursiert auch bereits. T-Online teilte unter Berufung auf die Nachrichtenagentur Associated Press (AP) mit, dass sich das verstorbene niederlÀndische Paar wohl bei einer Vogeltour in der argentinischen Stadt Ushuaia mit dem Virus angesteckt haben soll.
Noch skurriler: Es heiĂt, dass sie bei dieser Tour auch eine MĂŒlldeponie besichtigt hĂ€tten. Dabei seien sie möglicherweise mit Nagetieren in Kontakt gekommen. Diese Information bezog AP von zwei namentlich nicht genannten Behördenmitarbeitern. Zuvor sollen die argentinischen Behörden erklĂ€rt haben, dass es in Ushuaia und der umliegenden Provinz Feuerland noch nie einen Fall des Hantavirus gab.
Kurz nach dieser Meldung tauchte AP jedoch tiefer in die Spurensuche ein und lieĂ wissen, dass der Klimawandel schuld an vermehrten Hantavirus-AusbrĂŒchen in Argentinien sein könnte. EuropĂ€ische Medien wie 20 Minutensprangen gerne auf den ideologischen Zug auf und teilten mit, das sĂŒdamerikanische Land habe in den letzten Jahren eine Reihe extremer Wetterereignisse erlebt, und so hĂ€tten DĂŒrre und NĂ€sse ideale Bedingungen fĂŒr die Ausbreitung der Reisratte geschaffen, die als TrĂ€ger des Andesvirus gilt.
Wie immer fand sich ein Forscher, der diese These bestĂ€tigte. So zitieren AP und 20 Minuten RaĂșl GonzĂĄlez Ittig von der Nationalen UniversitĂ€t von CĂłrdoba und Forscher beim staatlichen Wissenschaftsinstitut Conicet. Dieser spekulierte:
«Wenn die NiederschlĂ€ge zunehmen, steigt auch das Nahrungsangebot, die Nagerpopulationen wachsen, und wenn es infizierte Nager gibt, steigt auch die Wahrscheinlichkeit einer Ăbertragung zwischen Nagern â und schlieĂlich auf den Menschen. Dies auch deshalb, weil Phasen extremer Trockenheit die Tiere aus ihren gewohnten LebensrĂ€umen treiben und sie nĂ€her zu den Menschen bringen. Damit steigt auch die Gefahr, dass das Virus auf den Menschen ĂŒbergeht.»
Faktenchecker wieder in Höchstform
NatĂŒrlich dĂŒrfen auch die Faktenchecker-Portale wieder mitmischen. Nachdem in den sozialen Medien die Meldung umging, Pfizer habe bereits einen vielversprechenden mRNA-«Impfstoff» gegen das Hantavirus in Entwicklung, wurde diese Nachricht in Spanien umgehend als Fake-News eingestuft.
Screenshot: RTVE erkennt Fake-News (bulo) zum Pfizer-Impfstoff
Was die fleiĂigen Faktenchecker nicht erwĂ€hnen: Moderna hat bereits im Juli 2024 eine «umfassende Zusammenarbeit» mit dem Vaccine Innovation Center der Korea University College of Medicine angekĂŒndigt, um einen mRNA-basierten Hantavirus-«Impfstoff» zu entwickeln (hier, hier und hier). Eine Zusammenfassung ĂŒber Impfstoffe gegen die Erkrankung sowie Strategien, Ergebnisse und zukĂŒnftige Entwicklungen wurde im Juli 2025 auf dem Portal Springer Natureveröffentlicht.
Mainstream und Faktenchecker verschweigen auch, dass sich die groĂzĂŒgig von Bill Gates finanzierte Impfallianz GAVI schon im Mai 2021 â der Corona-Zirkus lief noch auf Hochtouren â mit dem Hantavirus beschĂ€ftigt hat. Auf ihrer Website titelte sie: «Die nĂ€chste Pandemie: Hantavirus?» Im Anschluss schilderte die GAVI einen mysteriösen Seuchenausbruch in der indigenen Bevölkerungsregion an der Grenze zwischen Utah, Colorado, Arizona und New Mexico, der 1993 stattgefunden haben soll.
Nach dem unerklĂ€rlichen Tod eines jungen Navajo-Paares in New Mexico hĂ€tten die Behörden Schwierigkeiten gehabt, die Ursache zu ermitteln, so die Impfallianz. SpĂ€ter hĂ€tten sie die Symptome aber mit einem Dutzend weiterer FĂ€lle in der Region in Verbindung bringen können. So sei herausgekommen, dass es sich um einen neuartigen Hantavirus-Stamm gehandelt habe, das sogenannte «Sin-Nombre-Virus» (spanisch fĂŒr «Namenlos»). Der «Four Corners-Ausbruch von 1993» habe letztendlich 13 Menschenleben gefordert â und Besorgnis ĂŒber die Evolution von Hantaviren ausgelöst.
Spanien: Der perfekte Ort fĂŒr Virus-Angstmache
Dass «Dr. Tedros» Spanien zum Austragungsort des Hantavirus-Spektakels macht, ĂŒberrascht nicht. Denn seit der gelungenen Corona-Inszenierung hat die links-sozialistische Regierung um Pedro SĂĄnchez bereits bei anderen vermeintlich gefĂ€hrlichen VirusausbrĂŒchen auf die Tube gedrĂŒckt. NatĂŒrlich immer in bester Partnerschaft mit der dubiosen WHO, die zum GroĂteil von reichen «Philanthropen» und Pharmakonzernen finanziert wird.
Im November 2025 wurde wegen einer angeblichen Vogelgrippe-Gefahr das heimische GeflĂŒgel unter Stallzwang gestellt, wenige Wochen spĂ€ter wurden ganze Gebiete wegen des Verdachts auf afrikanische Schweinepest gesperrt und zigtausende Hausschweine getötet (wir berichteten hier, hier und hier).
Bei dieser Verhandlung, in der es um UnregelmĂ€Ăigkeiten bei der Beschaffung von Gesichtsmasken wĂ€hrend der Corona-«Pandemie» geht, gab Ăbalos zu, dass der illegale und verfassungswidrige Alarmzustand, der in Spanien zu Lockdowns und anderen ungerechtfertigten MaĂnahmen fĂŒhrte, nicht auf epidemiologischen Daten basierte, sondern auf einer Entscheidung, die er gemeinsam mit dem Regierungschef Pedro SĂĄnchez getroffen hat.
Manipulationstechniken Ă la Corona
Der US-Journalist Jon Fleetwood hat sich auch schon mit dem vermeintlichen Hantavirus-Ausbruch auf der Hondius beschĂ€ftigt â mit speziellem Augenmerk auf den PCR-Test, der zur Feststellung der Infektion benutzt wird. Er berichtet, dass die Tests menschliche DNA mit Virus-DNA verwechseln könnten, das hĂ€tten neue Analysen bestĂ€tigt â und das werfe Bedenken hinsichtlich falsch-positiver Ergebnisse auf.
Der Finanzwissenschaftler Stefan Homburg hat derweil darauf hingewiesen, dass die WHO-Panikmache zum Hantavirus in einem Moment aufkommt, in dem es internen Streit in der Organisation gibt. Die Mainstream-Medien stĂŒnden bei dieser Inszenierung wie immer zu Diensten, allerdings wisse niemand, woran die drei Passagiere wirklich gestorben seien. Homburg schreibt:
«Bei dieser Nachricht werden zwei Manipulationstechniken genutzt, nĂ€mlich Emotion (Tote) und Dyskalkulie [eine BeeintrĂ€chtigung des arithmetischen Denkens]: Auf Kreuzfahrtschiffen mit meist Ă€lteren Passagieren sind regelmĂ€Ăig SterbefĂ€lle zu beklagen.»
In diesem Rahmen erinnert Homburg an den vermeintlichen Corona-Ausbruch im Februar 2020 auf dem Kreuzfahrtschiff «Diamond Princess», der medial hochgespielt wurde. Dabei seien ungefĂ€hr so viele Menschen gestorben, wie es statistisch zu erwarten war. Die Ăbersterblichkeit sei gleich Null gewesen.
Aber die WHO habe voller Freude erkannt, dass ihre Propaganda mit PCR-Toten funktionierte â und seitdem dehne sie ihre Macht immer weiter aus. Mit Deutschland und Gates als gröĂten Geldgebern.
Auch die Pharmaexpertin Sasha Latypova, die wĂ€hrend der Corona-«Pandemie» plausibel aufgeschlĂŒsselt hat, warum es sich bei der Virus-Hysterie nicht um eine Gesundheitskrise, sondern um eine politische und militĂ€rische Operation gehandelt hat, bezeichnet den Hantavirus-Ausbruch auf der MV Hondius als Fake.
Das letzte Wort ĂŒberlasse ich deshalb Impfstoff-Investor Bill Gates, der zu Beginn der Corona-Inszenierung zur Leitfigur mutierte und forderte, dass «wir» sieben Milliarden Menschen impfen mĂŒssten, um der «Pandemie» Einhalt zu gebieten. Im Februar 2025 hatte es Gates in der US-Talkshow «The View» bereits angekĂŒndigt:
«Corona war nicht die letzte Pandemie. Die nÀchste könnte weit schlimmer werden. Wir sollten besser vorbereitet sein.»
Bill Gates im Interview; zum Abspielen des Videos auf das Bild klicken
Eine «bessere» Pandemie-Vorbereitung hat Gates auch in seinem Buch «How to Prevent the Next Pandemic» (Wie wir die nĂ€chste Pandemie verhindern/2022) dringend angeraten. Warum? Damit das «Pandemie»-GeschĂ€ft auch weiterhin floriert und die von ihm gegĂ€ngelte WHO noch mehr Macht erhĂ€lt bei der gleichgeschalteten globalen Umsetzung von MaĂnahmen bei vermeintlichen Virus-AusbrĂŒchen. Mehr Digitalisierung und Impfstoff-Entwicklung inklusive.
NeutralitĂ€t wird oft als Enthaltung verstanden, ist aber in erster Linie ein Grundsatz der Gleichbehandlung. Im humanitĂ€ren Kontext bildet sie einen normativen Rahmen fĂŒr das Handeln zugunsten der Opfer bewaffneter Konflikte. Im Falle eines Krieges zwischen Staaten hingegen verpflichtet sie die Staaten, sich nicht militĂ€risch zu engagieren und keine der Konfliktparteien zu bevorzugen. Diese Verpflichtung geht ĂŒber die bloĂe Nichtbeteiligung am Krieg hinaus: Weder die Lieferung von Waffen an eine der Parteien noch die einseitige UnterstĂŒtzung militĂ€rischer Operationen sind mit der NeutralitĂ€t vereinbar.
Die rechtlichen Grundlagen der NeutralitĂ€t sind komplex und situationsabhĂ€ngig. Sie lassen einen Handlungsspielraum, insbesondere wenn internationale Organisationen wie die Vereinten Nationen verbindliche MaĂnahmen beschlieĂen. Bei ihrem Beitritt zur UNO hat die Schweiz ausdrĂŒcklich erklĂ€rt, dass ihre NeutralitĂ€t mit den Verpflichtungen der Charta vereinbar bleibt.
Die Frage nach dem VerhĂ€ltnis zwischen NeutralitĂ€t und Sanktionen ist umstritten. Die Schweiz kann zwar MaĂnahmen umsetzen, die von den zustĂ€ndigen internationalen Organisationen beschlossen wurden. Bei Sanktionen, die nicht auf einem UNO-Mandat beruhen, stellt sich jedoch die Frage, ob deren Umsetzung mit der Verpflichtung zur Gleichbehandlung der Konfliktparteien vereinbar ist. Im Fall des Krieges in der Ukraine wird argumentiert, dass die gegen Russland ergriffenen MaĂnahmen zu einer Ungleichbehandlung fĂŒhren und somit mit einem strengen NeutralitĂ€tsverstĂ€ndnis in Konflikt geraten könnten.
Diese rechtliche Perspektive steht in einem Spannungsfeld mit ethischen Ăberlegungen. WĂ€hrend ein auf der Ăberzeugungsethik basierender Ansatz den Schaden in den Mittelpunkt stellt, den der Aggressor erleiden muss, zielt die Verantwortungsethik darauf ab, den internationalen Frieden wiederherzustellen. Die NeutralitĂ€t folgt eher diesem letzteren Ansatz, indem sie sich eines Urteils enthĂ€lt und stattdessen versucht, Eskalationen zu begrenzen und diplomatische Lösungen zu fördern.
Konflikte entstehen selten plötzlich, sondern entwickeln sich ĂŒber lange ZeitrĂ€ume zunehmender Spannungen. Das Völkerrecht betont daher nicht nur das Gewaltverbot, sondern auch die Verpflichtung, keine feindseligen Beziehungen zwischen Staaten zu unterhalten. Ein neutraler Staat, der sich aktiv fĂŒr die Diplomatie einsetzt, kann so einen wichtigen Beitrag zur Deeskalation leisten.
Auch im wirtschaftlichen Bereich wirft die NeutralitĂ€t Fragen auf. WĂ€hrend der Waffenhandel klar geregelt und strengen BeschrĂ€nkungen unterworfen ist, bleiben andere wirtschaftliche AktivitĂ€ten grundsĂ€tzlich zulĂ€ssig. Dies stöĂt auf Kritik, insbesondere wenn die wirtschaftlichen Beziehungen zu kriegfĂŒhrenden Staaten fortgesetzt werden. Gleichzeitig verdeutlicht dies die Ambivalenz der NeutralitĂ€tspolitik zwischen rechtlicher ZulĂ€ssigkeit und moralischer Bewertung.
Das humanitĂ€re Völkerrecht spielt eine besondere Rolle. Es verpflichtet alle Staaten, dessen Einhaltung nicht nur selbst zu gewĂ€hrleisten, sondern auch durchzusetzen. Daraus ergibt sich fĂŒr neutrale Staaten die Möglichkeit und unter bestimmten UmstĂ€nden die Pflicht, auf VerstöĂe zu reagieren â beispielsweise durch diplomatischen Druck oder wirtschaftliche MaĂnahmen. MilitĂ€rische Interventionen lassen sich daraus jedoch nicht ableiten.
FĂŒr die Schweiz bedeutet dies, dass sie als Vertragsstaat und Depositar der Genfer Konventionen eine besondere Verantwortung trĂ€gt. Sie kann und muss MaĂnahmen ergreifen, um die Einhaltung des humanitĂ€ren Rechts zu fördern, ohne dass diese MaĂnahmen als VerstoĂ gegen ihre NeutralitĂ€t angesehen werden können.
NeutralitĂ€t ist kein Synonym fĂŒr PassivitĂ€t. Vielmehr ist sie ein politisches Signal: gegen den Krieg, fĂŒr die UnabhĂ€ngigkeit und fĂŒr den Willen, Konflikte friedlich zu lösen. Historisch gesehen hat sie der Schweiz StabilitĂ€t und Entwicklung ermöglicht. Gleichzeitig erfordert sie Standhaftigkeit gegenĂŒber Druck von auĂen.
Die aktuelle Debatte zeigt, dass NeutralitĂ€t immer wieder neu interpretiert und verteidigt werden muss. Sie steht am Schnittpunkt von Recht, Moral und geopolitischen Interessen. Ihre GlaubwĂŒrdigkeit hĂ€ngt letztlich von ihrer konsequenten Anwendung ab â auch wenn dies politisch unbequem ist.
Denise Plattner ist ehemalige Juristin des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz. Dieser Text ist eine Zusammenfassung eines lĂ€ngeren Artikels, der auf der Website der Bewegung fĂŒr NeutralitĂ€t (Bene) veröffentlicht wurde.
Studien zeigten, dass Hirngewebe verstorbener Spender sieben- bis dreiĂigmal höhere Konzentrationen an Mikroplastik aufwies als Leber- oder Nierengewebe. Das Gehirn ist demnach möglicherweise das am stĂ€rksten mit dieser Verschmutzung belastete Organ. Laut der Forschung stieg diese Belastung zwischen 2016 und 2024 um etwa 50 Prozent. Spender mit einer Demenzdiagnose trugen dabei die höchste Belastung.
Wie Study Finds berichtet, könnte die GröĂe der Partikel eine Rolle dafĂŒr spielen, dass sich im Gehirn deutlich mehr Kunststoff ansammelt als in anderen Organen. In Tierstudien hĂ€tten nanoskalige Kunststoffpartikel innerhalb von zwei Stunden nach der Einnahme die Blut-Hirn-Schranke passiert, das schĂŒtzende Filtersystem des Gehirns. GröĂere Partikel hĂ€tten es nicht hindurchgeschafft, nur die kleinsten. Wie das Gehirn diese Partikel nach dem Eindringen wieder abbaut, sei noch unbekannt.
Auch der hohe Fettgehalt des Gehirns könnte eine Rolle bei der Ansammlung dieser Partikel spielen. Forscher weisen jedoch darauf hin, dass genau diese Eigenschaft das Gehirn zu einem der Organe macht, die am schwierigsten auf Kunststoffe untersucht werden können. Die zuverlÀssige und von der breiten wissenschaftlichen Gemeinschaft anerkannte Messung der tatsÀchlichen Zusammensetzung des Hirngewebes bleibe ein ungelöstes Problem.
Laut einer neuen Ăbersichtsarbeit deuten nun zunehmende Hinweise darauf hin, dass hochverarbeitete Lebensmittel zur Ansammlung von Mikroplastik im menschlichen Gehirn beitragen können. Die Autoren stellen einen Zusammenhang zwischen aktuellen Befunden hoher Konzentrationen von Mikro- und Nanoplastik im Hirngewebe und einer ErnĂ€hrung mit einem hohen Anteil industriell verarbeiteter Lebensmittel her. Den Forschern zufolge gehören sie zu den Hauptwegen, ĂŒber die Plastik in den menschlichen Körper gelangt. Study Finds fasst zusammen:
«Kunststoffhaltige Verpackungen migrieren beim Erhitzen und Lagern in Lebensmittel. Industrielle Maschinen, die bei der Verarbeitung eingesetzt werden, verursachen Abrieb und Kontamination von Kunststoff. Bis ein verpacktes Produkt den Verbraucher erreicht, hat es in mehreren Phasen intensiven Kontakt mit Plastik gehabt. Unverpackte Lebensmittel kommen deutlich weniger damit in BerĂŒhrung.»
In der Tat handelt es sich bei den identifizierten Partikeln gröĂtenteils um Polyethylen, einen hĂ€ufig verwendeten Kunststoff fĂŒr Verpackungen und LebensmittelbehĂ€lter.
Die Autoren weisen ausdrĂŒcklich darauf hin, dass hochverarbeitete Lebensmittel aus verschiedenen GrĂŒnden schĂ€dlich sind, darunter mangelhafte NĂ€hrstoffe, Lebensmittelzusatzstoffe und raffinierte Ăle. Sie argumentieren jedoch, dass der Kunststoffgehalt einer der wenigen möglichen Mechanismen ist, der erklĂ€rt, warum hochverarbeitete Lebensmittel immer wieder als Risikofaktor gelten, selbst wenn herkömmliche ErnĂ€hrungsindikatoren berĂŒcksichtigt werden. Es handelt sich hierbei allerdings um Beobachtungsbefunde, die allein nicht beweisen können, dass Kunststoffe die beobachteten SchĂ€den verursachen.
GroĂ angelegte Beobachtungsstudien haben einen signifikanten Zusammenhang zwischen dem Konsum hochverarbeiteter Lebensmittel und verschiedenen Hirnfunktionsstörungen nachgewiesen. Eine Studie, ĂŒber die wir kĂŒrzlich berichteten, hat beispielsweise eine Verbindung zwischen höherem Konsum von hochverarbeiteten Lebensmitteln und einer geringeren Aufmerksamkeitsleistung sowie einem leicht erhöhten Demenzrisiko festgestellt. Demnach verschlechterte sich die Aufmerksamkeitsleistung mit jedem Anstieg der Kalorienzufuhr durch diese Lebensmittel um zehn Prozent leicht, und die Demenzrisikoindikatoren stiegen an.
Bemerkenswert ist, dass dies selbst nach BerĂŒcksichtigung des Körpergewichts und der Einhaltung einer als gesund geltenden mediterranen ErnĂ€hrungsweise der Fall war. Die Autoren der aktuellen Studie vermuten nun, dass die Kunststoffbelastung durch Verarbeitung und Verpackung deshalb ein wichtiger Mechanismus fĂŒr gesundheitliche SchĂ€den sein könnte.
So stellt sich auch die Frage, ob Mikroplastik wieder vom Körper entfernt werden kann.Study Finds weist diesbezĂŒglich auf jĂŒngste Forschungsergebnisse hin, laut denen die therapeutische Apherese â ein klinisches Blutfilterverfahren Ă€hnlich der Dialyse â Mikroplastikpartikel erfolgreich aus menschlichem Plasma entfernen kann. Dies sei der erste glaubwĂŒrdige Beweis dafĂŒr, dass ein bereits bestehendes medizinisches Verfahren diese Materialien gezielt aus dem Blutkreislauf eines lebenden Menschen entfernen kann. Obwohl die biologische BegrĂŒndung fĂŒr diesen Ansatz als schlĂŒssig gelte und die notwendige Infrastruktur in groĂen medizinischen Zentren weltweit bereits vorhanden sei, wĂŒrden Experten vorsichtig optimistisch bleiben.
Die Wirksamkeit des Verfahrens sei derzeit durch einen Mangel an validierten Instrumenten zur genauen Messung der entfernten Plastikmenge und der Frage, ob die Entfernung aus dem Blut tatsĂ€chlich die Plastikkonzentration im Hirngewebe senkt, eingeschrĂ€nkt. DarĂŒber hinaus stelle der hohe Ressourcenaufwand der Apherese eine erhebliche Herausforderung fĂŒr die Skalierbarkeit dar. Da das Verfahren nicht ohne Weiteres fĂŒr die gesamte Bevölkerung zugĂ€nglich gemacht werden kann, betonen Forscher den Bedarf an leichter zugĂ€nglichen, alltagstauglichen Lösungen zum Schutz besonders gefĂ€hrdeter Gruppen wie Schwangeren, Kindern und Menschen mit hoher berufsbedingter Exposition oder Vorerkrankungen. Study Finds schlieĂt:
«Vorerst ist die Reduzierung des Konsums hochverarbeiteter Lebensmittel der einzige Hebel, der auf Bevölkerungsebene zur VerfĂŒgung steht, noch bevor klinische Entfernungsmethoden validiert sind. Die Autoren rĂ€umen ein, dass dies keine einfache Forderung ist und dass die wissenschaftlichen Erkenntnisse ĂŒber den Zusammenhang zwischen ErnĂ€hrung, Kunststoffen und GehirnschĂ€den noch am Anfang stehen. Sie argumentieren jedoch, dass dies der derzeit praktikabelste Schritt ist, der dem AusmaĂ des Problems gerecht wird. Die Belastung des Gehirns durch Kunststoffe hat in nur acht Jahren um etwa 50 Prozent zugenommen. Sollte sich dieses Tempo fortsetzen, könnten die Folgen fĂŒr die Gesundheit des Gehirns auf Bevölkerungsebene ĂŒber Generationen hinweg erheblich sein. Forscher, Kliniker und Beamte des öffentlichen Gesundheitswesens stehen vor der dringenden und noch unbeantworteten Frage: Was kann getan werden, bevor die Zahlen weiter steigen?»
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Peter Mayer
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Donald Trump regiert zum zweiten Mal als amerikanischer PrĂ€sident â mit weitreichenden innen- und aussenpolitischen Folgen. Die neuesten Entwicklungen im Ăberblick.
WÀhrend einer Kreuzfahrt haben sich mehrere Personen mit einer schweren Atemwegserkrankung infiziert. Drei von ihnen starben. Inzwischen werden mehrere Passagiere in SpitÀlern betreut.
Sie nerven, stechen und ĂŒbertragen gefĂ€hrliche Krankheiten. Mit gentechnischen Methoden könnte eine einzige MĂŒcke ihre gesamte Art auslöschen. Doch es drohen unangenehme Nebenwirkungen.
On the anniversary of Germanyâs unconditional surrender, the Bundesrat today held its first reading of a bill that would criminalise certain statements about Israel under a newly created offence. The initiative, introduced by the Hessian state government, proposes a criminal prohibition of the âdenial of Israelâs right to existâ. Under the proposal, anyone who âpublicly or in an assembly denies the right of the State of Israel to exist or calls for the elimination of the State of Israel in a manner capable of encouraging antisemitic acts of violence or arbitrary measuresâ would be liable to prosecution.
The Hessian state government is evidently dissatisfied with what is already a farfrom restrained approach by German courts and prosecutors. In its view, pro-Palestinian activists, outspoken critics of Germanyâs complicity in the escalation of violence in Palestine and Lebanon, the BDS (Boycott, Divestment, Sanctions) movement, and even anti-Zionist Jewish groups are still not being prevented firmly enough from assembling, nor punished harshly or consistently enough â whether for the use of symbols of unconstitutional organisations, approval of criminal offences, incitement of the people (Volksverhetzung), or whatever provision comes in handy. Hence the fix: abstract suitability to encourage readiness. Violence. Arbitrary measures. Right to exist. Elimination. Fine-grained doctrinal questions of legal certainty, the state of emergency/emergency powers, and geopolitics compressed into a single relative clause of the Criminal Code â whatever helps, the broader the punishment, the better. Following the Bundestagâs BDS resolution, the planned criminalisation constitutes another political enemy line drawn to outlaw a movement rooted in human rights advocacy. It belongs to a longer history of such declarations, stretching from the boycott protests organised by student groups, including Jewish ones, against the sentimental rehabilitation of Nazi star Veit Harlan (paving the way for the famous LĂŒth case of 1958!) to the âsoldiers are murderersâ controversy of the 1980s and 1990s: enemy lines which, until now, have invariably failed when confronted with the constitutional protection of freedom of expression.
The billâs explanatory memorandum is itself a record of the constitutional, political, and moral dead end into which the German discourse on Israel has manoeuvred itself. The proposal is unconstitutional (see Kai Ambos). To reach any other conclusion would require a fairly advanced expertise in the legal methodology of authoritarian legalism â particularly when it comes to the principle of legal certainty. The memorandum cites the slogan âFrom the River to the Sea, Palestine will be freeâ as an example of denying Israelâs right to exist, despite the sloganâs well-known and highly contested history and ambiguity. What else? Would describing Israel as a settler-colonial state fall under the offence? Advocating a right of return for Palestinian refugees? Then there is the more or less openly unequal treatment based on ethnic or religious considerations (Article 3(3) of the Basic Law). Jewish offenders, Orthodox as well as secular anti-Zionists, are to remain exempt from punishment where they âarticulate conceptions of the welfare of the Jewish people aimed at overcoming Jewish statehoodâ. In other words: they risk punishment, if at all, only once their concern extends to the welfare of the Palestinian people. The Hessian State Chancellery, for its part, certifies that intra-Jewish anti-Zionism does not represent a âplausibleâ position, while at the same time concluding that it nevertheless âfails to display the required specific connection presupposed by the criminal provision between negating the State of Israelâs right to exist and its suitability for promoting antisemitic acts of violence or arbitrarinessâ â although, and here comes the logic of criminal offences punishing mere risks, âsuch pronouncements may ultimately be invoked by third parties to underpin an attitude directed toward the destruction of the State of Israelâ (all on p. 10). The clause appears designed chiefly to ensure that the criminal liability of those third parties remains guaranteed.
The very term âdenialâ further suggests an analogy to Holocaust denial under Section 130 (3) of the Criminal Code (StGB). Legally speaking, however, the question whether Israel possesses âa right to existâ is not a question of fact but of opinion. More than that: it is not even the denial of an existing legal entitlement, since international law recognises no autonomous âright to existâ detached from sovereignty and territorial integrity.
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FĂŒr das Europa-Institut, insb. am Lehrstuhl fĂŒr Ăffentliches Recht, Europarecht und Völkerrecht (Prof. Dr. Till Patrik Holterhus, MLE., LL.M. (Yale), Direktor des Europa-Instituts) sucht die UniversitĂ€t des Saarlandes zum nĂ€chstmöglichen Zeitpunkt bzw. nach Absprache eine/n verantwortungsvolle/n, motivierte/n und engagierte/n Mitarbeiter*in (Besoldungsgruppe A13, drei Jahre mit der Möglichkeit zur VerlĂ€ngerung um weitere drei Jahre, BeschĂ€ftigungsumfang 100% der tariflichen Arbeitszeit).
The drafters do not deny that the proposed offence is directed at discriminating against a specific viewpoint. Nor do they bother to construct supposedly neutral legal interests to be â in accordance with standing precedent â âprotected absolutely, irrespective of any particular opinionâ. Instead, they seek to take advantage of the âexceptionâ the Federal Constitutional Court (Bundesverfassungsgericht) carved out in its 2009 Wunsiedel decision for criminal restrictions on speech associated with National Socialism. This, however, is precisely what the Court had itself sought to foreclose. In Wunsiedel itself (para. 66), it insisted that the case concerned a âunique constellation touching upon the history-shaped identity of the Federal Republic of Germanyâ and was therefore ânot transferable to other conflictsâ. Yet, as the jurisprudence of the Courtâs other Senate on European integration has demonstrated often enough, constitutional standards grounded in identitarian rather than legal reasoning have a tendency to emancipate themselves from their original limits. This becomes particularly clear in the memorandumâs central legal argument: âThe statement that âIsraelâs security is part of Germanyâs reason of stateâ rests not merely on a political commitment, but on constitutional substance.â Here, reason of state and constitutional identity function as virtually interchangeable concepts â one directed outward, the other inward â and whoever succeeds in invoking either wins.
What this inglorious race for constitutional-identitarian rewards looks like is documented in the billâs memorandum. Denying Israelâs right to exist is to be equated with glorifying National Socialism. The argument only works under the Wunsiedel exception if the two are treated as historically and politically equivalent. Yet, historically speaking, mind you, things look rather different, even for Zionists: Zionism, as is well known, grounds the claim to Jewish statehood in Jewish identity itself; it does not conceive of that statehood as compensation for the Shoah. Yet, the memorandum postulates an âindissoluble historical and political nexusâ between the State of Israel and the extermination of Europeâs Jews by Nazi Germany. The ânegation of Israelâs legitimacyâ, it claims, signifies, âin the typical [phĂ€notypische] standard case,â at the same time a rejection of the Federal Republicâs âresponsibility [âŠ] for the protection of Jewish personsâ. In plain terms: the State of Israel is in fact a German institution, serving as the external projection of the successful postwar moral rehabilitation of the country of the murderers, while the Basic Law provides its internal constitutional counterpart. This lesson is addressed above all to those parts of German society shaped by migration, often from the Middle East. If they tell different stories about the history and dynamics of violence since the Nakba than those told by the Foreign Office, then constitutional identity must be punished into them through criminal law as unambiguously as possible, until they too can finally adopt, with suitably liberated conviction, the perspective of (West) German memory politics.
For day-to-day criminal law practice, the bill offers little, as even the Hessian Minister of Justice admits: âThe number of cases in this specific area [âŠ] is not so high that it would result in any noticeable additional workload.â More important, presumably, the bill offers a new way to ban pro-Palestinian demonstrations that is more likely to stand in court. Above all, however â and the Minister of Justice says this explicitly â the bill is intended as a âlandmark decisionâ by the legislature about Germanyâs political stance on the issue.
Symbolic politics, then? The drafters invoke Germanyâs responsibility to protect Jewish life in bold moral terms. Yet, the legislation they propose plainly denies that very responsibility. The political logic of viewpoint discrimination is inescapable, whatever the intentions. Discriminatory speech laws exclude directly those against whom they are directed, just as they indirectly exclude those in whose name they claim to speak. In Wunsiedel, the Federal Constitutional Court justified the exclusion of neo-Nazism from democratic public life at a moment when that exclusion still broadly corresponded to political and social consensus in Germany. And the relevant provision â Section 130 StGB â was designed to protect public peace, not a particular group. And today? At a time when German politics itself is drifting toward authoritarian and potentially fascist majorities, the proposed offence ties the protection of Jewish people â symbolically, but also very concretely â to the existence of a state that currently presents displacement, discrimination, genocide and aggression as conditions of its own existence. Put differently, the law would force Jewish communities in Germany to define their identity through that other state. The parliamentary debate may at least provide an opportunity to confront those implications of the proposal.
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Editorâs Pick
by JASPER NEBEL
Quelle: Apple TV
Do you know the feeling? Your trusted AI gives an obviously wrong answer â and when you flag the error, it responds in that very AI-specific blend of friendly, submissive and naive. That style regularly drives me mad. Which means I would be quite out of place in the world Vince Gilligan has created in the series âPluribusâ. This world is struck by a virus that soon infects (almost) all of humanity. The virus fuses everyoneâs thoughts into a kind of collective super-consciousness. Everyone knows everything, everyone can do everything. The âIâ ceases to exist â only a âweâ remains. Except, of course, for the protagonist Carol Sturka â and eleven other people worldwide. The parallels with an artificial general intelligence are obvious â as are those with todayâs AI: the âweâ operates so efficiently and âperfectlyâ that it can neither lie nor be unkind.
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The Week on Verfassungsblog
summarised by EVA MARIA BREDLER
In this weekâs editorial, Florian Meinel laid bare the political logic behind a Hessian draft law: it would criminalise the denial of Israelâs right to exist â and thereby wedge the so-called political StaatsrĂ€son into Germanyâs constitutional identity. KAI AMBOS (GER) explains in detail why he considers this unconstitutional.
But even without the Hessian addition to § 130 of the German Criminal Code, courts and authorities have been restricting freedom of assembly when it comes to the Gaza war. Most recently, a pro-Palestinian group caused a stir when it wanted to hold a vigil for the victims of the Gaza war on the grounds of what is now the Buchenwald memorial site on the anniversary of Buchenwaldâs liberation. The city of Weimar relocated the assembly to the city centre several kilometres away; the Weimar Administrative Court has now sided with the city. ENNIO FRIEDEMANN and PAUL STROTHMANN (GER) doubt whether the courtâs standard provides a constitutionally sound and legally certain basis for handling assemblies at memorial sites.
Ireland, too, was contending with assemblies last month â but on a very different scale. April 2026 has been the most politically charged month in Ireland in recent memory, with fuel price blockades virtually shutting down several parts of the country. The blockades were framed as a grassroots revolt against carbon taxes. SURYAPRATIM ROY (ENG) shows how, beneath the rhetoric, lay an alliance of fossil and racial capital â where climate obstruction, anti-migrant politics and elite interests converged.
In Germany, the fight against the climate crisis took place in court rather than on the streets: the Federal Court of Justice rejected actions against BMW and Mercedes, with the claimants sought to ban the global marketing of passenger cars with internal combustion engines after October 2030. While the decision rested on very specific German legal grounds, ELBERT DE JONG and MARVIN REIFF (ENG) draw out comparative lessons worth taking seriously.
The legislator, too, seems to be putting the brake on decarbonisation: the federal government wants to restore âfreedom in the heating cellarâ, and key points for repealing the GermanHeating Act are now on the table. MICHAEL FEHLING and BENJAMIN MEVES (GER) show why the plans are legally tricky â and what the federal states can do.
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Am 9. Mai ist in Hellerau die ZDF/ARTE-Aufzeichnung von âEin VolksbĂŒrgerâ zu sehen â im Anschluss folgt ein PodiumsgesprĂ€ch, moderiert von Tobi MĂŒller, mit Maximilian Steinbeis, Nicola HĂŒmpel, Lars Koch und Mike Dele Dittrich Frydetzki.
Die fĂŒr das Theatertreffen und den Friedrich-Luft-Preis 2025 nominierte politische Farce von Nico and the Navigators basiert auf Recherchen unseres ThĂŒringen-Projekts. Sie zeigt den rasanten Aufstieg eines populistischen MinisterprĂ€sidenten in einem deutschen Freistaat und die daraus resultierende Bedrohung fĂŒr die Demokratie. Gerade angesichts der bevorstehenden Landtagswahlen wirft âEin VolksbĂŒrgerâ Schlaglichter auf mögliche Szenarien.
Weitere Informationen und Tickets finden Sie hier.
MICHAEL MEYER-RESENDE (ENG), too, turns to Magyarâs new power and sketches whyMagyar, with regard to the pressing need to reform Hungaryâs election law, could become Hungaryâs Cincinnatus â the hero of Roman legend who saved his country from peril and, once done, returned to his fields.
But who will save the European Union from peril? More than 70 years ago, the 1952 European Defence Communityfailed to be ratified by France and Italy. ROBERT SCHĂTZE (ENG) considers the attempts by a group of legal scholars to resurrect the European Defence Community to rest on a âlegal fantasyâ â and explain why this idea would clash with both international law and todayâs EU Treaties.
While some dream of resurrecting a long-gone defence project, the EU stays realistic enough to save itself from the peril of Trumpâs tariffs. The European Parliament has now confirmed the political EUâUS Turnberry trade deal; the EU institutions will have to prepare the legal details of its implementation. PHILIPP REINHOLD (ENG) contextualises and explains the deal.
Largely overlooked in the EU so far: in the Musk v. Altman trial, Elon Musk and Sam Altman are disputing the future of OpenAI. Although the case plays out between US companies in a US court, it raises two fundamental issues with significant implications for the European debate, says TEODORA GROZA (ENG).
Another AI spillover from the US: Meta classifies âAntifa contentâ as risk content and thereby aligns itself with the Trump administrationâs campaign against âtheâ Antifa. SASCHA WOLF (GER) sees in this a structural legal problem that EU platform regulation can solve more effectively than the German courts.
A question that kept Karlsruhe busy concerned content of a different kind: the Federal Constitutional Court has declared the so-called secondary publication obligation (Zweitveröffentlichungspflicht) â which required publicly employed academics to republish their work in open-access form after an embargo period âin Baden-WĂŒrttembergâs higher education law incompatible with the Basic Law. For ELLEN EULER (GER), the decision points to a deeper problem: the tension between scholarly communication and copyright.
Academic freedom is under pressure. Though protected by Article 13 of the EU Charter, academic freedom in the context of EU law received practically no or very little attention. As legal and political developments accelerate, the meaning of this right is taking shape in real time. This edited volume puts Article 13 of the EU Charter in the spotlight and reflects its potential in light of past and present threats to academic freedom.
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On Thursday, the Bundestag debated the reform of the Federal Disability Equality Act. LARA SCHMIDT (GER) takes stock: of the federal governmentâs promises to make the private sector more accessible, little remains in the draft.
Little is also likely to remain of the AfDâs political promises: the AfD in Saxony-Anhalt wants to enshrine parental rights in the constitution â where they have long been anchored. RAHEL SCHWARZ (GER) shows how the state party uses them as a lever to remake education and society.
Elsewhere, right-wing politicians are reaching for far more drastic means: from Ecuador to Costa Rica, they make the pilgrimage to El Salvadorâs mega-prison to copy this alleged silver bullet against gang violence. LUKAS GRAUTE(ENG) explains why the building cannot be imported without bringing along its authoritarian scaffolding.
Better role models can be found every month in our Outstanding Women Project: for May, LAURITZ WILDE (ENG) portrays Shaista Suhrawardy Ikramullah, who shaped the formation of Pakistan, the Universal Declaration of Human Rights, and the Genocide Convention â despite every obstacle she faced as a Pakistani woman. She was determined to take a new path, âin which one could taste the joys of achievement as well as the bitterness of failure, to know both hope and fear, disillusionment and attainmentâ, for it was undoubtedly a âricher, fuller and more rewarding way of lifeâ. She was right â and rights she created.
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Thatâs it for this week. Take care and all the best!
Yours,
the Verfassungsblog Team
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Die hessische Landesregierung ist unzufrieden mit der nichtgerade zimperlichen Arbeit der deutschen Justiz: PalĂ€stinasolidarische Aktivist·innen, prononcierte Kritiker·innen der deutschen Beihilfe zur Eskalation der Gewalt in PalĂ€stina und im Libanon, die BDS-Bewegung, ja selbst antizionistische jĂŒdische Gruppen werden nicht entschieden genug an Versammlungen gehindert, nicht hart und nicht konsequent genug bestraft â wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, wegen der Billigung von Straftaten, wegen Volksverhetzung oder welcher Tatbestand auch immer gerade passend erscheint. Nun soll also dies helfen: abstrakte Geeignetheit zur Bereitschaftsförderung. Gewalt. WillkĂŒr. Existenzrecht. Beseitigung. Kleinteilige Tatbestandsbestimmtheitsdogmatik, Ausnahmezustand, Geopolitik, alles in einem StGB-Relativsatz, alles zusammen, Hauptsache alles strafbar. Die geplante Kriminalisierung ist nach der BDS-Resolution des Bundestages eine weitere politische FeinderklĂ€rung an eine menschenrechtlich getragene Bewegung. Sie reiht sich ein in die Geschichte solcher FeinderklĂ€rungen von den Boykottprotesten studentischer, auch jĂŒdischer Gruppen gegen das rĂŒhrselige Comeback des Nazi-Stars Veit Harlan (LĂŒth!) bis âSoldaten sind Mörderâ: FeinderklĂ€rungen, die â bisher â unter dem Grundgesetz an der Meinungsfreiheit immer gescheitert sind.
Die BegrĂŒndung des Gesetzentwurfs ist ein Dokument jener Sackgasse, in der sich der deutsche Israeldiskurs verfangen hat, verfassungsrechtlich, politisch und moralisch. Der Vorschlag ist verfassungswidrig (dazu Kai Ambos). Um zu einem anderen Ergebnis zu kommen, brĂ€uchte man schon fortgeschrittene juristische Methodenkenntnisse im autoritĂ€ren Legalismus â das Bestimmtheitsgebot, zum Beispiel. Die BegrĂŒndung nennt als Fall einer Existenzrechtsleugnungshandlung den Slogan âFrom the River to the Sea, Palestine will be freeâ, der bekanntlich eine sehr komplexe Geschichte und also Bedeutungsvielfalt hat. Und sonst? Israel als Siedlerkolonie zu bezeichnen? FĂŒr ein RĂŒckkehrrecht palĂ€stinensischer FlĂŒchtlinge einzutreten? Dann die mehr oder minder offen ethnisch oder religiös motivierte Ungleichbehandlung (Art. 3 Abs. 3 GG): Straflos bleiben sollen jĂŒdische TĂ€ter·innen, Orthodoxe ebenso wie sĂ€kulare Antizionisten, wenn sie âVorstellungen vom Wohlergehen des jĂŒdischen Volkes formulieren, die auf eine Ăberwindung der jĂŒdischen Eigenstaatlichkeit gerichtet sindâ. Will heiĂen: Strafe riskieren sie höchstens, wenn sie sich ĂŒber das Wohlergehen des palĂ€stinensischen Volkes sorgen. Dem innerjĂŒdischen Antizionismus schreibt die hessische Staatskanzlei zwar ins Zeugnis, keine âplausibleâ Position zu vertreten, aber âden tatbestandlich vorausgesetzten spezifischen Zusammenhang zwischen der Verneinung des Existenzrechts des Staates Israel und der Eignung zur Förderung antisemitischer Gewalt- und WillkĂŒrmaĂnahmen nicht aufzuweisenâ, obschon â Achtung, abstraktes GefĂ€hrdungsdelikt! â âsolche Verlautbarungen von Dritten letztlich zur Fundierung einer Haltung bemĂŒht werden können, die auf Vernichtung des Staates Israel gerichtet istâ (alles S. 10); eine Klausel, die offenbar sicherstellen soll, dass die Strafbarkeit der Dritten nicht scheitert.
Ferner: Der Begriff der âLeugnungâ suggeriert zwar eine Parallele zur nach § 130 Abs. 3 StGB strafbaren Holocaustleugnung. TatsĂ€chlich geht es bei der Frage nach einem Existenzrecht Israels aber nicht um eine Tatsache, sondern um eine Meinung; ja noch nicht einmal um die Leugnung einer bestehenden Rechtsposition, da ein gegenĂŒber SouverĂ€nitĂ€t und territorialer IntegritĂ€t verselbstĂ€ndigtes Existenzrecht völkerrechtlich nicht existiert.
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Interesse an einer wissenschaftlichen Karriere (Habilitation) im (AuĂen-)Verfassungs-, Unions- und/oder Völkerrecht?
FĂŒr das Europa-Institut, insb. am Lehrstuhl fĂŒr Ăffentliches Recht, Europarecht und Völkerrecht (Prof. Dr. Till Patrik Holterhus, MLE., LL.M. (Yale), Direktor des Europa-Instituts) sucht die UniversitĂ€t des Saarlandes zum nĂ€chstmöglichen Zeitpunkt bzw. nach Absprache eine/n verantwortungsvolle/n, motivierte/n und engagierte/n Mitarbeiter*in (Besoldungsgruppe A13, drei Jahre mit der Möglichkeit zur VerlĂ€ngerung um weitere drei Jahre, BeschĂ€ftigungsumfang 100% der tariflichen Arbeitszeit).
Dass sich die Strafnorm gegen eine bestimmte Meinung richtet, bestreiten die Entwurfsverfasser nicht. Sie geben sich keine MĂŒhe mit der Erfindung von âschlechthin, ohne RĂŒcksicht auf eine bestimmte Meinung zu schĂŒtzenden RechtsgĂŒternâ. Sie wollen vielmehr von der âAusnahmeâ profitieren, die das Bundesverfassungsgericht 2009 in seiner Wunsiedel-Entscheidung fĂŒr NS-bezogenes Meinungsstrafrecht gemacht hat. Genau das hatte sich das BVerfG zwar einst formelhaft verbeten, indem es schon in Wunsiedel selbst dekretierte (Rn. 66), dass es sich um eine âdie geschichtsgeprĂ€gte IdentitĂ€t der Bundesrepublik Deutschland betreffende einzigartige Konstellationâ handele, die âauf andere Konflikte nicht ĂŒbertragbarâ sei. Aber â das ist aus der Europarechtsprechung des anderen Senats sattsam bekannt â die Erfindung von rechtlichen MaĂstĂ€ben mit identitĂ€ren statt mit Rechtsargumenten hat die Tendenz, sich zu verselbststĂ€ndigen. Siehe das juristische Zentralargument der BegrĂŒndung: âDer Feststellung, die âSicherheit Israels ist deutsche StaatsrĂ€sonâ, [liegt] nicht allein ein politisches Bekenntnis zugrunde, sondern ein verfassungsrechtlicher Gehalt.â StaatsrĂ€son und VerfassungsidentitĂ€t fungieren hier als praktisch austauschbare Begriffe, das eine auĂen, das andere innen, und wer das eine oder das andere fĂŒr sich reklamieren kann, hat gewonnen.
Wie dieser traurige Wettlauf um verfassungsidentitĂ€re PrĂ€mien aussieht, dokumentiert die BegrĂŒndung des Gesetzentwurfs. Die Leugnung des Existenzrechts Israels soll der Verherrlichung des Nationalsozialismus gleichgestellt werden. Das funktioniert unter dem Dach der Wunsiedel-Ausnahme nur, wenn beides geschichtspolitisch miteinander identifiziert wird. Geschichtspolitisch, wohlgemerkt, denn die historischen Tatsachen liegen etwas anders: Der Zionismus beispielsweise grĂŒndet das Recht auf einen eigenen Staat bekanntlich auf die jĂŒdische IdentitĂ€t und sieht es nicht als Wiedergutmachung nach der Shoah an. Die EntwurfsbegrĂŒndung postuliert dazu einen âunauflöslichen historischen und politischen Zusammenhangâ zwischen dem Staat Israel und der Vernichtung der europĂ€ischen Juden durch das nationalsozialistische Deutschland. Die âVerneinung der LegitimitĂ€t Israelsâ bedeute âim phĂ€notypischen [sic!] Regelfallâ zugleich eine Ablehnung der âVerantwortung [âŠ] der Bundesrepublik fĂŒr den Schutz jĂŒdischer Menschenâ. Ăbersetzt: Der Staat Israel ist in Wahrheit eine deutsche Einrichtung, weil er die Ă€uĂere Seite der gelungenen moralischen Sanierung des Landes der Mörder ist, wĂ€hrend die innere Seite das Grundgesetz ist. Zur gewissenhaften Memorierung ins Stammbuch geschrieben vor allem den Teilen der deutschen Gesellschaft, die eine Migrationsgeschichte haben, und zwar nicht selten eine im Nahen Osten. Wenn sie ĂŒber die Geschichte und Dynamik der Gewalt seit der Nakba andere Geschichten erzĂ€hlen als das AuswĂ€rtige Amt, muss die VerfassungsidentitĂ€t möglichst noch unmissverstĂ€ndlicher in sie hineingestraft werden, bis auch sie sich endlich innerlich befreit auf den Standpunkt (west)deutscher Erinnerungspolitik stellen können.
FĂŒr die strafrechtliche Praxis bringt der Entwurf wenig, wie der hessische Justizminister einrĂ€umt: âIn diesem konkreten Bereich ist die Fallzahl [âŠ] nicht so hoch, dass daraus insgesamt eine spĂŒrbare Mehrbelastung entstĂŒnde.â Wichtiger ist wohl, eine neue Handhabe zu haben, um palĂ€stinasolidarische Demonstrationen endlich gerichtsfest zu verbieten. Vor allem aber will man â der Justizminister sagt es deutlich â eine âLeitentscheidung auch des Gesetzgebers, wie sich Deutschland in dieser Frage positioniertâ.
Symbolpolitik? Die Autoren des Entwurfs tragen die Verantwortung der Bundesrepublik fĂŒr den Schutz jĂŒdischer Menschen zwar wichtigtuerisch vor sich her, weisen sie aber mit dem, was sie regeln wollen, zugleich unbewusst weit von sich. Der politischen Logik des Sonderrechts entkommt man nĂ€mlich auch mit den besten Absichten nicht. Sonderrecht exkludiert unmittelbar die, auf die es zielt, wie indirekt die, die es zu schĂŒtzen vorgibt. Das Bundesverfassungsgericht hat in Wunsiedel diese politische Exklusion des Neonazismus aus dem politischen Raum in einem Moment vollzogen, als dieser Ausschluss im Parteiensystem und der Ăffentlichkeit der Bundesrepublik noch halbwegs plausibel abgebildet war, und fĂŒr eine Norm, die gerade keine bestimmte Gruppe, sondern den öffentlichen Frieden schĂŒtzt (§ 130 StGB). Und heute? In einer innenpolitischen Lage, die hin zu faschistischen Mehrheiten zu kippen droht, verknĂŒpft der Gesetzentwurf den Schutz jĂŒdischer Menschen symbolisch wie eben auch ganz konkret mit dem Bestand eines Staates, der Vertreibung, Diskriminierung, Genozid und Aggression einstweilen als seine notwendigen Existenzbedingungen ausweist. Die Strafnorm soll, heiĂt das, deutsche JĂŒdinnen und Juden dazu zwingen, ihre IdentitĂ€t ĂŒber diesen anderen Staat zu definieren. Das parlamentarische Verfahren wird Gelegenheit geben, sich ĂŒber diese Implikationen klar zu werden.
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Editorâs Pick
von JASPER NEBEL
Quelle: Apple TV
Kennen Sie das GefĂŒhl? Die KI Ihres Vertrauens gibt eine offensichtlich falsche Antwort und wenn man sie darauf hinweist, reagiert sie in dieser sehr KI-eigenen Mischung aus freundlich, unterwĂŒrfig und naiv. Mich jedenfalls treibt dieser Stil regelmĂ€Ăig zur WeiĂglut. Entsprechend schlecht wĂ€re ich in der Welt aufgehoben, die Vince Gilligan in der Serie âPluribusâ geschaffen hat. Diese Welt wird von einem Virus befallen, der schon bald (fast) die gesamte Menschheit infiziert. Das Virus sorgt dafĂŒr, dass sich die Gedanken aller Menschen zu einer Art kollektivem Superbewusstsein verbinden. Alle wissen alles, alle können alles. Das âIchâ hört auf zu existieren, es gibt nur noch ein âWirâ. Bis auf die Hauptfigur Carol Sturka natĂŒrlich â und elf andere Personen weltweit. Die Parallelen zu einer artificial general intelligence liegen auf der Hand â und auch zur KI von heute: Das âWirâ agiert so effizient und âperfektâ, dass es weder lĂŒgen noch unfreundlich sein kann.
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Die Woche auf dem Verfassungsblog
zusammengefasst von EVA MARIA BREDLER
Im Editorial hat Florian Meinel die politische Logik des hessischen Gesetzesentwurfs freigelegt: Der Entwurf will die Leugnung des Existenzrechts Israels kriminalisieren â und damit die sogenannte StaatsrĂ€son in die bundesdeutsche VerfassungsidentitĂ€t hineinwunsiedeln. KAI AMBOS (DE) erklĂ€rt ausfĂŒhrlich, warum er das fĂŒr verfassungswidrig hĂ€lt.
Auch ohne die hessische ErgĂ€nzung von § 130 StGB schrĂ€nken Gerichte und Behörden Grundrechte ein, wenn es um den Krieg in Gaza geht. FĂŒr bundesweites Aufsehen sorgte in diesem Zusammenhang zuletzt das Vorhaben einer pro-palĂ€stinensischen Gruppe, eine Mahnwache fĂŒr die Opfer des Gazakriegs auf dem GelĂ€nde der heutigen GedenkstĂ€tte Buchenwald abhalten. Die Versammlungsbehörde verlegte die Versammlung ins mehrere Kilometer entfernte Weimar; das VG Weimar gab der Stadt nun Recht. ENNIO FRIEDEMANN und PAUL STROTHMANN (DE) bezweifeln, ob der gerichtliche MaĂstab eine verfassungskonforme und rechtssichere Grundlage fĂŒr den Umgang mit Versammlungen an GedenkstĂ€tten bietet.
Auch Irland hatte letzten Monat mit Versammlungen zu kĂ€mpfen â allerdings in ganz anderem AusmaĂ: Der April 2026 war einer der politisch aufgeladensten Monate in der jĂŒngeren Geschichte Irlands: Blockaden gegen die Spritpreise legten Teile des Landes praktisch lahm, inszeniert als Graswurzelrevolte gegen die Kraftstoff-Steuer. SURYAPRATIM ROY(EN) zeigt, wie die Proteste fossile Interessen und rassistische Rhetorik zusammenfĂŒhren.
In Deutschland fand der Kampf gegen die Klimakrise zuletzt weniger auf der StraĂe, dafĂŒr aber erneut vor Gericht statt: Ende MĂ€rz wies der BGH Klagen gegen BMW und Mercedes zurĂŒck, mit denen die Direktor:innen der Deutschen Umwelthilfe das Inverkehrbringen von Pkw mit Verbrennungsmotor nach Oktober 2030 verbieten lassen wollten. Die Entscheidung beruhte zwar auf sehr spezifischen deutschen Anspruchsgrundlagen, doch ELBERT DE JONG und MARVIN REIFF (EN) ziehen dennoch interessante rechtsvergleichende Lehren.
Auch der Gesetzgeber scheint bei der Dekarbonisierung auf die Bremse zu treten: Die Bundesregierung möchte die âFreiheit im Heizungskellerâ wiederherstellen. Nun liegen Eckpunkte fĂŒr die RĂŒcknahme des Heizungsgesetzes vor. MICHAEL FEHLING und BENJAMIN MEVES (DE) zeigen, warum die PlĂ€ne rechtlich heikel sind und was die BundeslĂ€nder tun können.
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Die fĂŒr das Theatertreffen und den Friedrich-Luft-Preis 2025 nominierte politische Farce von Nico and the Navigators basiert auf Recherchen unseres ThĂŒringen-Projekts. Sie zeigt den rasanten Aufstieg eines populistischen MinisterprĂ€sidenten in einem deutschen Freistaat und die daraus resultierende Bedrohung fĂŒr die Demokratie. Gerade angesichts der bevorstehenden Landtagswahlen wirft âEin VolksbĂŒrgerâ Schlaglichter auf mögliche Szenarien.
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Auch MICHAEL MEYER-RESENDE (EN) wendet sich Magyars neuer Macht zu und skizziert, warum ihn das ungarische Wahlrecht zu einem modernen Cincinnatus machen könnte â jener Heldenfigur der römischen Sage, die ihr Land aus der Not rettete und danach wieder auf ihren Acker zurĂŒckkehrte.
Doch wer rettet eigentlich die EuropĂ€ische Union aus der Not? Vor mehr als 70 Jahren scheiterte die EuropĂ€ische Verteidigungsgemeinschaft 1952 an der Ratifikation in Frankreich und Italien. Nun gibt es Ideen, jene Verteidigungsgemeinschaft mit einer ungewöhnlichen Idee wiederzubeleben. ROBERT SCHĂTZE (EN) sieht in jenen Versuchen jedoch eine âlegal fantasyâ, die weder mit dem Völkerrecht noch dem Unionsrecht vereinbar sei.
WĂ€hrend manche vom Wiederbeleben eines lĂ€ngst verflossenen Verteidigungsprojekts trĂ€umen, ĂŒbt sich die EU in Realismus und versucht, sich wenigstens vor Trump-Zöllen zu retten. Das EuropĂ€ische Parlament hat den EUâUS-Turnberry-Deal nun bestĂ€tigt; die EU-Institutionen mĂŒssen jetzt die rechtlichen Details der Umsetzung vorbereiten. PHILIPP REINHOLD (EN) ordnet den Deal ein.
Was in der EU bislang kaum diskutiert wird: Im Musk v. Altman streiten die KI-Titanen Elon Musk und Sam Altman um die Zukunft von OpenAI. Auch wenn es um einen Streit zwischen US-Unternehmen vor einem US-Gericht geht, wirft er zwei Grundsatzfragen auf, die fĂŒr die europĂ€ische Debatte erhebliche Folgen haben, sagt TEODORA GROZA (EN).
Noch ein KI-Spillover aus den USA: Meta stuft âAntifa-Inhalteâ als Risikoinhalte ein und reiht sich damit in den Kampf der Trump-Administration gegen âdieâ Antifa ein. SASCHA WOLF (DE) sieht darin ein strukturelles Rechtsproblem, das die EU-Plattformregulierung effektiver lösen kann als die deutschen Gerichte.
In Karlsruhe ging es dagegen um andere Inhalte: Das Bundesverfassungsgericht hat die sogenannte Zweitveröffentlichungspflicht im baden-wĂŒrttembergischen Hochschulgesetz fĂŒr mit dem Grundgesetz unvereinbar erklĂ€rt. FĂŒr ELLEN EULER (DE) verweist die Entscheidung auf ein tieferes Problem: den Zielkonflikt zwischen Wissenschaftskommunikation und Urheberrecht.
Academic freedom is under pressure. Though protected by Article 13 of the EU Charter, academic freedom in the context of EU law received practically no or very little attention. As legal and political developments accelerate, the meaning of this right is taking shape in real time. This edited volume puts Article 13 of the EU Charter in the spotlight and reflects its potential in light of past and present threats to academic freedom.
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Am Donnerstag hat der Bundestag die Reform des Bundesbehindertengleichstellungsgesetzes beraten. LARA SCHMIDT (DE) bilanziert: Von den Versprechungen der Bundesregierung, die Privatwirtschaft besser zugĂ€nglich zu machen, bleibt im Gesetzentwurf wenig ĂŒbrig.
Von politischen Versprechen dĂŒrfte auch bei der AfD wenig ĂŒbrig bleiben: Die AfD Sachsen-Anhalt will Elternrechte in der Verfassung verankern â dabei stehen sie dort lĂ€ngst. RAHEL SCHWARZ (DE) zeigt, wie der Landesverband sie instrumentalisiert, um Bildung und Gesellschaft umzubauen.
Andernorts greifen rechte Politiker:innen zu weit drastischeren Mitteln: Von Ecuador bis Costa Rica pilgern sie zum Mega-GefĂ€ngnis in El Salvador, um das vermeintliche Allheilmittel gegen Bandengewalt zu kopieren. LUKAS GRAUTE (EN) erklĂ€rt, warum sich das GebĂ€ude nicht importieren lĂ€sst, ohne sich auch sein autoritĂ€res GerĂŒst einzufangen.
Bessere Vorbilder gibt es jeden Monat in unserem Outstanding Women Project: FĂŒr Mai portrĂ€tiert LAURITZ WILDE(EN) Shaista Suhrawardy Ikramullah, die die GrĂŒndung Pakistans, die Allgemeine ErklĂ€rung der Menschenrechte und die Völkermordkonvention entscheidend prĂ€gte â trotz aller Widrigkeiten, denen sie als pakistanische Frau ausgesetzt war. Sie war fest entschlossen, einen neuen Weg zu gehen, âin which one could taste the joys of achievement as well as the bitterness of failure, to know both hope and fear, disillusionment and attainmentâ, denn dies sei ohne Zweifel ein âricher, fuller and more rewarding way of lifeâ. Recht hat sie, und Recht hat sie geschaffen.
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Das warâs fĂŒr diese Woche.
Ihnen alles Gute!
Ihr
Verfassungsblog-Team
Â
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It doesnât happen often that corporate governance litigation raises existential stakes. A prominent exception is the ongoing Musk v. Altman trial, where Elon Musk and Sam Altman dispute over the future of OpenAI, the worldâs most famous artificial intelligence (âAIâ) lab. The case concerns OpenAIâs transformation from a charity founded to develop AI for the benefit of humanity into a for-profit entity driven primarily by commercial interests.
The dispute hasnât received much attention in the EU. Nonetheless, despite being held in a US district court over a US company and governed by US state and federal law, the case raises two fundamental issues with important implications for the ongoing European debate over AI regulation. The first is about the limits of regulation. OpenAIâs evolution shows that what determines whether AI development and deployment serve the public interest is not just what ends up on the market, but decisions made long before that, such as risk tolerance, research direction, and the willingness to slow down when uncertainty is high. These choices happen inside AI organizations, and (product) regulation cannot reach them. If Europe is serious about AI safety, rules about AI products Ă la AI Act are not enough.
The second question is about what safeguards can be put in place to steer the governance of AI companies towards the public interest. OpenAIâs story suggests that voluntary commitments, however well-designed on paper, are fragile when confronted with commercial pressure. If governance safeguards are to mean anything, they cannot depend solely on the goodwill of those subject to them.
The Evolution of OpenAI
OpenAI was founded in 2015 by Sam Altman and Elon Musk who allegedly joined forces due to their shared concern over the trajectory of AI research and development. According to Muskâs court filings, their goal was to start a âManhattan Projectâ for AI which would be structured âso that the technology belongs to the world via some sort of nonprofit.â Failing to obtain support from the US government, Altman and Musk decided to start OpenAI as a charity supported by philanthropic donations. The mission of the initial OpenAI was âto provide funding for research, development and distributionâ of AI, with the commitment that âthe resulting technology will benefit the publicâ and not âthe private gain of any person.â
In the coming years, it became clear that the costs of AI research could not be financed by donations alone. In an effort to maintain the nonprofit commitment and attract funding, the organization adopted in 2019 an innovative structure: it added a capped-profit subsidiary to attract profit-oriented investors while still maintaining all governance rights within the initial charity. The rationale behind the capped-profit structure was to show that the organizationâs main purpose was still research for the public benefit, and that investors could only derive limited profits (although the limit was generously set at 100x their investment).
On paper, this structure seemed to be a masterpiece of legal engineering, seemingly able to do what no pre-existing US corporate form does: reconciling profits with a strong commitment to a public mission. In reality, it turned out that there is only so much corporate governance mechanisms can do to tame profit motives. The first stress test came in 2023, when the board of directors of the charity decided to fire Sam Altman from his CEO role over integrity and safety concerns. In the timespan of a couple of days, due to pressure from Microsoft, it was the board that had to resign, and Altman was reinstated in his executive position.
Ever since, OpenAIâs structure has moved closer and closer to an orthodox for-profit organization. The former capped-profit subsidiary has become the companyâs main operating entity and has been converted into a Public Benefit Corporation (PBC), a conventional corporate form capable of raising large-scale capital without any constraints on investorsâ returns. The initial nonprofit has become a foundation that formally still holds the right to appoint all the board members of the operational arm. Nonetheless, given the former charityâs failure to rein in profit motives, there is little reason to believe the foundation will fare better.
The consequences of OpenAIâs organizational transformations are palpable. According to the 2025 Stanford foundation model transparency index, OpenAI had fallen from second to second-to-last among major AI companies in research transparency. In January 2026, it announced plans to introduce advertising into ChatGPT, and its CEO floated the idea of an erotic mode for verified adults, a proposal which was eventually shelved after internal pushback. One month later, the company disbanded its alignment team, despite being repeatedly sued for releasing its models to the market too quickly and without adequate safety testing. Several lawsuits claim that ChatGPT had encouraged users, including teenagers, to commit suicide.
Taken together, these developments paint a consistent picture: once the governance commitments proved fragile, commercial logic took the front seat, with clear implications for the general public. This calls into question OpenAIâs willingness to make the right decision the day it is confronted with a more radical choice, such as the release of a model that can automate (even more) white collar jobs, upend financial markets, or, in the extreme scenario, threaten our survival as a species.
The Trial and the Stakes
Musk left OpenAIâs board in 2018, officially citing a conflict of interest with his role at Tesla, although subsequent reporting suggests that his departure followed a disagreement over the organisationâs direction. He is now suing OpenAI on the basis that he contributed tens of millions of dollars, as well as advice and recruiting support, on the understanding that OpenAI would honour its founding mission of developing safe AI for the benefit of humanity. The remedies he seeks are far-reaching: the removal of Altman as CEO and the unwinding of the restructuring that converted OpenAIâs operational arm into a for-profit entity.
Some have framed the case as an eleventh hour opportunity to take seriously the question of what kind of organizations should be entrusted with developing AI. If that sounds like too big a question for a district court, it is because it is. The presiding judge has said as much, stating explicitly that âthis is not a trial on the safety risks of AI.â Legally, the dispute is about an alleged breach of charitable trust: Musk argues that the donations he and others made were given on the understanding that OpenAI would remain a public interest organization, and that converting to a for-profit structure diverted those charitable assets to private gain.
The case has little chances of success. First, it is a jury trial, and Elon Musk is hardly a good trustee for this cause. His concerns over AI safety are hard to swallow, primarily because his own AI company, xAI, routinely makes headlines for its flagship chatbot Grok producing extremist content, generating disinformation, and failing to filter illegal material such as child sexual abuse (also known as âCSAMâ). Second, when OpenAI converted the capped-profit subsidiary to a PBC, it had to obtain approval from the Attorney Generals of Delaware and California, the states where OpenAI is incorporated and has its main operations. Both blessed the operation, subject to minimal requirements. Given their approval, it is unlikely that the Oakland district court will go in a different direction.
Why This Matters for Europe
Even in the likely scenario that Musk loses, the case delivers an uncomfortable lesson that Europe cannot afford to ignore: neither regulation nor private ordering is sufficient to ensure that AI development serves the public interest.
The European conversation on how to limit the risks of AI development and deployment and to ensure that the technology is in line with fundamental rights and societal interests has so far focused exclusively on imposing regulatory constraints. Europe has received much criticism for the AI Act, a regulation targeted at limiting the risks of AI products placed on the internal market, and is in the process of trying to reach a deal on how these rules could be watered down so as to preserve the continentâs competitiveness in the AI race.
Musk v. Altman should remind us that regulatory intervention addresses only part of the problem. OpenAIâs story shows that a commercially-oriented AI lab has little incentive to delay or refrain from putting products on the market, and that no product regulation, however well-designed, can change that calculus. The decisions that matter most for AI safety are not made at the point of product release; they are taken upstream, in iterative choices about what to research, what to deploy, and when to slow down. By the time rules are drafted, negotiated, and enforced, the technology has moved on.
But OpenAIâs story also shows that voluntary governance commitments designed through private ordering do not work either. When commercial pressures build, those commitments give way, as OpenAIâs trajectory makes clear. What is needed is a third pathway: enforceable governance safeguards, embedded within AI organizations and backed by meaningful legal obligations, that oversee research and deployment decisions as they are being made, not after the fact. Concrete mechanisms worth exploring span a spectrum of interventionism: from mandatory internal safety boards featuring independent experts, to regulator-appointed observers embedded within AI organizations, to more assertive instruments such as golden shares granting public authorities a direct stake in governance decisions. All deserve consideration, and if the EU is serious about AI safety, the time to start is now.