Berliner Zeitung: Putin wird toben: EuropÀer wollen Truppen in Ukraine schicken
Kaum beachtet von der Weltöffentlichkeit, bahnt sich der erste internationale Strafprozess gegen die Verantwortlichen und Strippenzieher der CoronaâP(l)andemie an. Denn beim Internationalem Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag wurde im Namen des britischen Volkes eine Klage wegen âVerbrechen gegen die Menschlichkeitâ gegen hochrangige und namhafte Eliten eingebracht. Corona-Impfung: Anklage vor Internationalem Strafgerichtshof wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit! â UPDATE
Feed Titel: Transition News
Im gestern veröffentlichten 20. Sanktionspaket der EU bezĂŒglich des Krieges in der Ukraine sind unter anderem der Schweizer Oberst a.D. Jacques Baud (wir berichteten hier, hier und hier) und der ehemalige französische Offizier Xavier Moreau aufgelistet. Bereits im letzten Mai wurden die deutschen Journalisten Thomas Röper und Alina Lipp von der EU sanktioniert. Aus Anlass der neuen Sanktionen haben die BSW-Europaabgeordneten Michael von der Schulenburg und Ruth Firmenich eine PresseerklĂ€rung verfasst, die wir hier wiedergeben:
«Die Entscheidung des EU-Rats fĂŒr AuswĂ€rtige Angelegenheiten, weitere europĂ€ische BĂŒrger zu sanktionieren â darunter den ehemaligen Schweizer Geheimdienstoffizier und pensionierten Oberst Jacques Baud â stellt einen weiteren schweren Schlag gegen die Rechtsstaatlichkeit in der EuropĂ€ischen Union dar. Mit den nun beschlossenen MaĂnahmen gegen Jacques Baud wegen angeblicher âčDesinformationsaktivitĂ€tenâș versucht die politische Elite der EU einen der renommiertesten Analysten des Ukrainekrieges zum Schweigen zu bringen, sagt von der Schulenburg. âčDie EU nutzt die Sanktionsliste als Instrument gegen Kritiker und manövriert sich immer weiter in einen Abgrund der Gesetzlosigkeitâș, so Ruth Firmenich.
Ohne solide Rechtsgrundlage werden europĂ€ische BĂŒrger wegen âčDesinformationâș sanktioniert. Gleichzeitig soll in dieser Woche die rechtswidrige Umwandlung von dauerhaft eingefrorenen Vermögenswerten der russischen Zentralbank in Sicherheiten fĂŒr Kredite an die Ukraine erfolgen. Parallel dazu lĂ€uft vor dem EuGH ein Verfahren wegen der unrechtmĂ€Ăigen Anwendung von Artikel 122 als Rechtsgrundlage fĂŒr die 150 Milliarden Euro schwere SAFE-Verordnung.
Mit ihren MaĂnahmen bedroht die EU die Rechtsstaatlichkeit. Schulenburg und Firmenich fordern: âčDas EuropĂ€ische Parlament muss jetzt handeln. Es kann die Aufhebung des Sanktionsrahmens fĂŒr âDesinformationâ beantragen â und es muss von dieser Möglichkeit Gebrauch machen.âș
Ein kĂŒrzlich im Auftrag der Europaabgeordneten Michael von der Schulenburg und Ruth Firmenich erstelltes Rechtsgutachten â abrufbar unter https://tinyurl.com/4pkttj6z â stĂŒtzt diese Kritik. Darin kommen Prof. Dr. Ninon Colneric, ehemalige Richterin am EuropĂ€ischen Gerichtshof (frĂŒher: Gerichtshof der EuropĂ€ischen Gemeinschaften), und Prof. Dr. Alina Miron, Professorin fĂŒr internationales Recht an der UniversitĂ€t Angers, zu dem Ergebnis, dass zahlreiche Elemente des EU-Sanktionsrahmens gegen âčDesinformationâș mit dem Unionsrecht unvereinbar sind. Zudem benennen sie erhebliche Defizite bei der Wahrung grundrechtlicher Mindeststandards.
Besonders kritisch bewerten die Gutachterinnen die Verweigerung des Rechts auf Anhörung fĂŒr Personen, denen Desinformation vorgeworfen wird, bevor Sanktionen gegen sie verhĂ€ngt werden. Dieses Vorgehen sei unverhĂ€ltnismĂ€Ăig und damit rechtswidrig. Der Schaden, der âčeiner der tragenden SĂ€ulen der Demokratie â der Meinungsfreiheit â zugefĂŒgt wirdâș, stehe in keinem angemessenen VerhĂ€ltnis zum Ziel der BekĂ€mpfung von Desinformation. Die MaĂnahmen verstieĂen sowohl gegen die VerhĂ€ltnismĂ€Ăigkeitsanforderungen des EU-Rechts als auch gegen Artikel 11 der Charta der Grundrechte der EuropĂ€ischen Union.
DarĂŒber hinaus seien die im Rahmen des Sanktionsregimes vorgesehenen EinschrĂ€nkungen der FreizĂŒgigkeit von EU-BĂŒrgern rechtswidrig, wĂ€hrend die rechtlichen Garantien fĂŒr die Betroffenen insgesamt unzureichend ausfielen. Die verwendeten Begriffe wie âčInformationsmanipulation und Einmischungâș seien derart weit gefasst, dass sie dem Rat faktisch eine nahezu uneingeschrĂ€nkte Ermessensfreiheit bei der VerhĂ€ngung von Sanktionen einrĂ€umten. Dies eröffne die Gefahr politisch motivierter Verfolgung.
AbschlieĂend betonen die Autorinnen die abschreckende Wirkung des neuen Sanktionsregimes auf Journalisten. Es mache riskant, Themen von öffentlicher Kontroverse aufzugreifen, da Informationen jederzeit als âčDesinformationâș eingestuft werden könnten. Das Regime könne Journalisten und andere Akteure davon abhalten, ihr Recht auf freie MeinungsĂ€uĂerung und Information uneingeschrĂ€nkt wahrzunehmen.»
Gestern sanktionierte die EU unter anderem den ehemaligen Schweizer Oberst Jacques Baud. Er fungiere als «Sprachrohr prorussischer Propaganda» und verbreite «Verschwörungstheorien», heiĂt es im entsprechenden Amtsblatt (wir berichteten hier und hier). Dasselbe hatte die EU im letzten Mai schon mit den deutschen Journalisten Thomas Röper und Alina Lipp getan (wir berichteten).
Im Gegensatz zu Röper und Lipp lebt Baud allerdings in der EU, und zwar in Belgien. Seine Vermögenswerte in der EU sind nun gesperrt, zudem unterliegt er einem EU-weiten Ein- und Durchreiseverbot. FĂŒr Personen mit rechtmĂ€Ăigem Wohnsitz in einem Mitgliedstaat können jedoch im Einzelfall Ausnahmen gewĂ€hrt werden, insbesondere in Bezug auf den weiteren Aufenthalt im Wohnsitzstaat sowie â nach gesonderter Genehmigung â auf notwendige Ein- oder Ausreisen.
Es stellte sich auĂerdem die Frage, ob die Schweiz die Sanktionen gegen Baud ĂŒbernehmen wird. Das dafĂŒr zustĂ€ndige Staatssekretariat fĂŒr Wirtschaft SECO erklĂ€rte dazu auf Anfrage von Transition News, es habe Kenntnis vom neuen «EU-Beschluss ĂŒber die Sanktionierung von zwölf Individuen und zwei EntitĂ€ten im Rahmen des Sanktionsregimes der hybriden Bedrohungen Russlands (Verordnung ĂŒber restriktive Massnahmen angesichts der destabilisierenden AktivitĂ€ten Russlands)». Das SECO weiter:
«Die Schweiz hat am 28. Februar 2022 beschlossen, sich den Sanktionen der EuropĂ€ischen Union (EU) im Zusammenhang mit dem Krieg Russlands gegen die Ukraine anzuschliessen und damit deren Wirkung zu verstĂ€rken (insb. Verordnung ĂŒber restriktive Massnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren). Hingegen hat sich die Schweiz dem davon unabhĂ€ngigen, am 8. Oktober 2024 von der EU verabschiedeten Sanktionsregime betreffend die hybriden Bedrohungen Russlands nicht angeschlossen. Die Frage einer Ăbernahme der neu gelisteten Individuen und EntitĂ€ten im Rahmen ebendieses Sanktionsregimes stellt sich fĂŒr die Schweiz folglich derzeit nicht.»
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