Maskenatteste vor dem BGH: Arzt Urmetzer kämpft am 19. August um Freispruch und Approbation
Am Mittwoch, dem 19. August, verhandelt der 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) in Leipzig über die Revisionen im Verfahren gegen den Nürnberger Facharzt Wolfgang Urmetzer. Der Termin beginnt um 11:00 Uhr im Sitzungssaal 207 im ersten Obergeschoss des BGH-Gebäudes in der Karl-Heine-Straße 12. Prozessbeobachter sind willkommen. Parallel findet von 10 bis 13 Uhr vor der Villa Sack eine Solidaritätskundgebung statt, zu der Ärzte und Angehörige der Heilberufe ausdrücklich in weißen Kitteln aufgerufen sind. Das berichtet die Anwältin Beate Bahner in ihrem Telegram-Kanal.
Der Fall hat eine lange Vorgeschichte. Der heute 73-jährige Anästhesist mit den Zusatzqualifikationen Naturheilverfahren und Akupunktur führt seit 1998 eine eigene Praxis in Nürnberg mit den Schwerpunkten integrative Medizin und Traditionelle Chinesische Medizin (TCM). Ab August 2020, also wenige Monate nach Beginn der «Corona-Zeit», stellte er Maskenbefreiungsatteste aus, gestützt auf anamnestische Angaben der Patienten und seine langjährige Erfahrung mit Atemwegsmasken.
Er beruft sich dabei auf den hippokratischen Eid und das Genfer Gelöbnis. Nach seiner Darstellung handelte er nach bestem Wissen und Gewissen; eine körperliche Untersuchung sei vor Ausstellung einer ärztlichen Bescheinigung weder gesetzlich noch berufsrechtlich zwingend vorgeschrieben, die Anamnese bilde ohnehin den ersten Schritt jeder Untersuchung.
Das Thema körperliche Untersuchung schwingt derweil immer wieder wie ein Damoklesschwert über Prozessen dieser Art. So hatte der Hamburger Mediziner Walter Weber in den Jahren 2020 und 2021 Maskenbefreiungsatteste für Patienten mit klinischen Indikationen wie Asthma, COPD, Panikattacken oder CO₂-bedingten Beschwerden ausgestellt.
Die Staatsanwaltschaft warf ihm dann in 57 Fällen die Ausstellung unrichtiger Gesundheitszeugnisse (§ 278 StGB) vor, unter anderem weil einige Atteste nach telefonischem Kontakt oder ohne ausreichend dokumentierte körperliche Untersuchung erfolgt seien. Weber betont aber, dass die Vorwürfe keine faktische Grundlage hätten (siehe dazu etwa den TN-Bericht «Walter Weber erneut vor Gericht: ‹Telemedizin war erlaubt, nur bei Masken nicht – das finde ich nicht plausibel›», eine Ansicht, die sogar von Friedrich Merz de facto bestätigt wurde).
Was Urmetzer angeht, so folgte Ende November 2020 die erste Vernehmung bei der Kriminalpolizei. Am 26. Januar 2021 durchsuchten Beamte seine Praxis und beschlagnahmten 531 Patientenakten, das Terminkalenderbuch, den privaten Laptop sowie eine Spiegelung der Praxis-EDV. Die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth erhob im Oktober 2022 Anklage wegen Ausstellung unrichtiger Gesundheitszeugnisse gemäß § 278 StGB (alte Fassung) in 264 Fällen.
Die Hauptverhandlung vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth zog sich über 29 Verhandlungstage von Mai 2023 bis März 2024 hin, mit mehr als 200 Zeugen und zwei gerichtlich bestellten Gutachtern. Die Staatsanwaltschaft forderte eine Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren, eine Geldauflage und ein mehrjähriges Attestverbot.
Am 20. März 2024 erging das Urteil: 150 Tagessätze zu je 100 Euro wegen unrichtiger Gesundheitszeugnisse in 26 Fällen, davon 23 Kinder; im Übrigen Freispruch. Besonders die kindlichen Fälle standen im Mittelpunkt der mündlichen Urteilsbegründung.
Verzweifelte Eltern, die teils schon von anderen Ärzten abgewiesen worden waren, hatten telefonisch Beschwerden ihrer Kinder über das stundenlange Maskentragen in der Schule geschildert. Urmetzer stellte Atteste aus und untersuchte die Kinder in der Folge persönlich. Das Gericht warf ihm daraufhin vor, die Kinder nicht bereits am Telefon selbst befragt zu haben.
Diese Argumentation des Gerichts verwundert indes. Denn wenn man als Eltern zum Beispiel sein Kind von der Schule abmeldet, weil es sich nicht wohlfühlt, reicht es ja auch, dass die Mutter oder der Vater das telefonisch oder via E-Mail an die Schule durchgeben.
Und nicht nur das. Überhaupt verwundern diese Verfahren, da es ja keine fundierten wissenschaftlichen Belege gibt für die Sinnhaftigkeit der Maskenpflicht (siehe dazu etwa den TN-Artikel «Prozess gegen Walter Weber: Schuldig gesprochen von Richterin Nele Behr»).
Das Urteil bedroht unterdessen nach Einschätzung der Unterstützer sein Lebenswerk: Es droht der Entzug der Approbation und existenzielle Folgen. Urmetzer legte Revision ein, die Staatsanwaltschaft ebenfalls – wegen Verletzung materiellen Rechts hinsichtlich des Freispruchs in weiteren Fällen.
Ziel von Urmetzer ist die Aufhebung der Verurteilung in den 26 Fällen. Er strebt einen vollständigen Freispruch an. Damit will er vor allem die drohenden berufsrechtlichen Folgen abwenden (Entzug der Approbation), sein berufliches und wirtschaftliches Lebenswerk retten sowie eine Klärung der rechtlichen Grenzen ärztlicher Attestausstellung in der damaligen Situation erreichen.
Ursprünglich war dann für Mittwoch, den 13. Mai, eine Hauptverhandlung beim 6. Strafsenat des BGH in Leipzig angesetzt (TN berichtete). Dieser Termin fand aber nicht statt, er wurde «aus dienstlichen Gründen aufgehoben», wie Sabrina Kollmorgen in ihrem Telegram-Kanal schreibt.
Nun geht es also am 19. August beim BGH weiter. Urmetzer selbst betont:
«Ich habe nicht wider besseres Wissen gehandelt – sondern wegen besseren Wissens und Gewissens.» Und weiter: «Es geht mir um Wahrheit, Recht und Gerechtigkeit – und die wird am Ende siegen.» Prozessbeobachter Rechtsanwalt Siemund appellierte an die Richterschaft: «Nehmt euren Mut in die Hand und steht auf für Wahrheit und Gerechtigkeit!»
Die Pressestelle des BGH in Leipzig teilte mir derweil mit, dass insgesamt 40 Besucherplätze plus vier Plätze für Medienvertreter zur Verfügung stehen. Wer als Besucher teilnehmen möchte, muss sich über den Besucherdienst anmelden. Für Journalisten hingegen gebe es keine explizite Vorab-Akkreditierung, wie mir versichert wurde. Es gilt also das Prinzip «Wer zuerst kommt, malt zuerst» – ein Umstand, der insbesondere für von weiter her anreisende Medienvertreter problematisch ist, da das Risiko besteht, keinen der vier Plätze zu «ergattern».
Eine umfassende Dokumentation des gesamten Falles Urmetzer ist auf der Plattform Ärzte mit Gewissen einsehbar (siehe dazu auch den TN-Artikel «Plattform «Ärzte mit Gewissen» will juristische Verfolgung von Medizinern sichtbar machen»). Ergänzend liegen Videoberichte der «Jaworskis» vor (siehe hier und hier).
Wer Urmetzer finanziell unterstützen möchte, kann dies über den Förderverein Weißer Kranich tun (IBAN DE56 7645 0000 0232 1701 91, Verwendungszweck: Schenkung für Wolfgang Urmetzer).