Globalbridge: Russische Historikerin Natalja Tanschina: „Russophobie ist eine Form des Rassismus“
Feed Titel: Transition News
Bei TN haben wir bereits detailliert über explosive Aussagen berichtet, die den ehemaligen US-Präsidenten Bill Clinton direkt mit Jeffrey Epsteins berüchtigtem Jet in Verbindung bringen. In einem Interview mit Piers Morgan Uncensored im Juni 2024 zum Beispiel erklärte Schauspieler Kevin Spacey, er sei 2002 gemeinsam mit Clinton auf einer humanitären Afrikareise mit Epsteins Maschine geflogen – und es seien «junge Mädchen an Bord» gewesen.
Clinton soll zwischen 2001 und 2003 insgesamt 26 Mal mit dem sogenannten «Lolita Express» unterwegs gewesen sein, darunter elf Flüge innerhalb weniger Tage durch Afrika.
Noch brisanter sind die Enthüllungen eines ehemaligen Ermittlers des US-Justizministeriums. Glenn Prager, der mehr als 20 Jahre im Ministerium tätig gewesen war und Opfer befragt hatte, erklärte in einem Undercover-Interview:
«Vergewaltigungen fanden statt, während Clinton in Epsteins Flugzeug saß.»
Er bezeichnete Epstein zudem als «CIA-Agenten», der sowohl für die USA als auch für Israel gearbeitet habe. Opfer seien mit Zahlungen zwischen 150.000 und 500.000 Dollar zum Schweigen gebracht worden. Das US-Justizministerium wies die Vorwürfe als «unwahr» zurück.
Nun liefert ein exklusiver Bericht der New York Post weitere erschütternde Einblicke in genau jenes Flugzeug, das im Zentrum dieser Vorwürfe steht. Die einst luxuriöse Boeing 727 mit dem Kennzeichen N909JE – bekannt als «Lolita Express» – liegt seit fast zehn Jahren als verrottendes Wrack auf einem Flugzeugfriedhof in Brunswick, Georgia.
Auf einem Freigelände der Stambaugh Aviation, einem der größten unabhängigen Anbieter von Wartungs-, Reparatur-, Modifikations- und Überholungsdienstleistungen sowie Flugzeuglagerung für Verkehrsflugzeuge in den Vereinigten Staaten, rostet der Jet vor sich hin, eingekeilt zwischen Maschinen von John Travolta und dem in Ungnade gefallenen Mode-Mogul Peter Nygard. Die weiße Außenhaut ist von dunklen Korrosionsstreifen überzogen, im Inneren wuchern Schimmel und Insekten, und ein muffiger Gestank durchzieht die Kabine. Die drei Triebwerke fehlen, Strom gibt es keinen mehr. Besitzer Scott Stambaugh sagt klar:
«Er befindet sich in einem erheblich degradierten Zustand. Er steht dort seit 10 Jahren, er hat keine Motoren (…) Jedes Flugzeug in diesem degradierten Zustand würde nie wieder fliegen.»
Eine Reparatur wäre «monumental» teuer. Das Flugzeug, das Epstein 2001 über seine Firma JEGE Inc. erwarb und fast 20 Jahre lang nutzte, diente nachweislich dem Transport junger Opfer um die ganze Welt. Virginia Giuffre, eine der bekanntesten Klägerinnen, die im April 2025 verstarb, berichtete, sie sei an Bord vergewaltigt worden (siehe auch den TN-Artikel «Das Pädophilie-Problem der Windsors: Nicht nur Andrew, sondern der ganze Thron ist verseucht», in dem es heißt, dass Giuffre von Prinz Andrew, der seit kurzem Andrew Albert Christian Edward Mountbatten-Windsor heißt und jetzt sogar verhaftet worden ist, missbraucht wurde).
Giuffre steht damit nicht allein da. So beklagte die Epstein-Überlebende Liz Stein, sie sei über einen Zeitraum von drei Jahren sexuell missbraucht, vergewaltigt und in einem Sexhandelsnetzwerk von Jeffrey Epstein und seiner «rechten Hand» Ghislaine Maxwell gefangen gehalten worden.
Was den «Lolita-Express» angeht, so finden sich, wie die Post weiter berichtet, im Inneren bis heute makabre Spuren: ein Kingsize-Bett mit weißer Bettdecke, darüber drei Notfall-Sauerstoffmasken, gepolsterte Böden in der Kabine – ideal für Sex während des Flugs, wie Zeugen beschrieben. Drei Sitzbereiche mit rotem Samt, halbmondförmige Sofas, Spiegelwände, eine Küche mit noch gestapelten schwarzen Servietten und eine Nasszelle, in der neben Schimmel und alten Zahnbürsten Johnson's Baby-Lotion und Babypuder stehen – stumme Zeugen der mutmaßlichen Missbrauchsfahrten.

Zu diesem Foto schreibt die New York Post: «Beunruhigenderweise entdeckte die Washington Post Babylotion und Babypuder der Marke Johnson's in Badezimmerschränken an Bord des ehemaligen ‹Lolita Express›»; Quelle: Christopher Oquendo/New York Post
Dazu veröffentlicht die New York Post auch Fotos, auf denen zu sehen ist, wie Bill Clinton an Bord des «Lolita-Express» eine (unkenntlich gemachte) junge Lady umarmt:

Der ehemalige US-Präsident Bill Clinton an Bord des Lolita Express mit einer jungen Lady in seinem Arm; Quelle: Christopher Oquendo/New York Post
Servietten und Handtücher tragen das Kennzeichen des Jets («N909JE»), ein zerlegtes Satellitentelefon lag versteckt im Nachttisch. Epstein verkaufte die Maschine erst im Dezember 2018 – wenige Monate vor seiner Verhaftung – still und heimlich weiter. Seit Juli 2016 steht sie nun in Georgia.
Zunächst sollte sie verschrottet werden, doch die Pläne änderten sich. Stambaugh blickt dem endgültigen Ende gelassen entgegen: «Irgendwann wird sie verschrottet.» Der verrottende Rumpf des «Lolita Express» ist damit nicht nur ein trauriges Relikt aus Epsteins Ära, sondern ein greifbares Symbol für all die offenen Fragen, die bis heute nicht beantwortet sind – über die Flüge mit Clinton, die Aussagen von Spacey und Prager und die dunkle Vergangenheit eines der berüchtigtsten Privatjets der Welt.
Bundeskanzler Friedrich Merz hat mit seiner Forderung nach Klarnamen im Netz eine hitzige Debatte ausgelöst. Am politischen Aschermittwoch in Trier erklärte er am 18. Februar 2026:
«Ich möchte Klarnamen im Internet sehen. Ich möchte wissen, wer da sich zu Wort meldet (sic).»
Die Aussage, die tags darauf von der Tagesschau aufgegriffen wurde, trifft auf massive Kritik – auch aus liberal-konservativen Kreisen. In einem scharfen Kommentar bezeichnet die Neue Zürcher Zeitung (NZZ) die Forderung als «fatales Signal». Autor Sebastian Lange ist der Auffassung, Merz' Gleichsetzung von Regierenden und Regierten zeuge von «Chuzpe», also Unverfrorenheit.
Denn während Politiker mit ihrem Namen in der Öffentlichkeit stünden, hätten Kritiker bei einer Klarnamenpflicht Repressalien zu befürchten. «Die Anonymität im Netz dient ja gerade dazu, angstfrei am öffentlichen Diskurs teilhaben zu können», betont Lange und verweist auf Whistleblower, iranische Regimekritiker oder andere, die ohne Anonymität ihre Familie oder ihren Job riskieren würden. Eine solche Pflicht sei nicht nur rechtlich fragwürdig, sondern auch politisch unklug – das Bundesverfassungsgericht habe bereits 1983 im Volkszählungsurteil vor einem Klima der permanenten Überwachung gewarnt.
Besonders deutlich positioniert sich auch der Jurist und Verfassungsrechtler Martin Schwab. In einem Telegram-Beitrag vom 20. Februar 2026 gesteht er zunächst ein, früher einer Klarnamenpflicht durchaus etwas abgewonnen haben zu können:
«Die fortschreitende Verrohung des Diskurses führte ich auch darauf zurück, dass jeder die Chance hat, unter dem Schleier der Anonymität übelste Entgleisungen zu verbreiten.»
Heute sehe er das jedoch «völlig anders». Schwab lehnt die Pflicht «entschieden ab» – und begründet dies mit einer schonungslosen Analyse des aktuellen Zustands der Meinungsfreiheit in Deutschland. Der 58-Jährige:
«Eine solche Pflicht könnte man überhaupt nur dann in Betracht ziehen, wenn man sich darauf verlassen könnte, dass die Akteure staatlicher Gewalt die Meinungsfreiheit so, wie sie durch das Grundgesetz und die darauf aufbauende jahrzehntelange Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts konfiguriert wurde, verlässlich akzeptieren. Eben dies ist indes gegenwärtig nicht der Fall.»
Er listet dabei eine ganze Reihe staatlicher Eingriffe auf: Strafverfahren und Hausdurchsuchungen wegen angeblicher Beleidigung von Politikern, geheimdienstliche Beobachtung legitimer Regierungskritik durch den Verfassungsschutz unter dem Vorwand der «Delegitimierung des Staates», Denunziationsstellen, staatlicher Druck auf Social-Media-Plattformen und sogar die «Ächtung» von Personen auf Russland-Sanktionslisten (wie dem in Brüssel lebenden und seit Dezember von der EU sanktionierten Schweizer Oberst a.D. Jacques Baud).
Besonders kritisiert er das «zweierlei Maß»: Während Regierungsbefürworter selbst NS-Vergleiche und -Symbole ungestraft verwenden dürften, werde Kritik – selbst satirische – gnadenlos verfolgt. Schwab warnt eindringlich vor den praktischen Folgen:
«Außerdem fragt sich, wer die Klarnamen-Pflicht überprüfen soll und mit welchen Mitteln. Die Sorge liegt auf der Hand, dass der Zugang zum öffentlichen Diskurs im Internet eines Tages nur noch durch eine verpflichtende digitale Identität erschlossen werden kann.»
Eine solche Identität würde dem Staat «weitreichende Möglichkeiten der Überwachung des menschlichen Individuums auch abseits des Aktionsfeldes öffentlicher Meinungskundgabe» eröffnen. Wer in einer freiheitlichen und rechtsstaatlichen Demokratie leben wolle, müsse sich dem «Eintritt in einen digitalen Überwachungsstaat» entgegenstellen. Schwab:
«Alles spricht klar gegen eine Klarnamen-Pflicht im Internet. Es muss vielmehr möglich und zulässig bleiben, weiterhin die eigene Meinung zu veröffentlichen, sich dann aber solchen offensichtlich demokratiefeindlichen Repressalien durch Anonymität zu entziehen.»
Die Debatte zeigt: Was als vermeintliches Mittel gegen «Hass und Hetze» verkauft wird, wird von Kritikern wie Lange und Schwab als gefährlicher Angriff auf die Meinungsfreiheit gesehen – in einer Zeit, in der diese Freiheit ohnehin unter Druck steht. Ob die Forderung Merz' tatsächlich in Gesetzesform gegossen wird, bleibt abzuwarten. Die Warnungen der beiden Autoren machen jedoch eines deutlich: Eine Klarnamenpflicht wäre nicht der Schutzschild der Demokratie, sondern ihr potenzielles Ende.
Transition News: Herr Professor Buchner, Sie sind nicht nur Wissenschaftler, sondern auch Politiker. Können Sie bitte kurz etwas zu Ihrer Person und zu Ihrem Werdegang sagen?
Klaus Buchner: Ich habe von klein an gewusst, dass ich Physik studieren will und bin nach wie vor begeistert davon. Allerdings ursprünglich mit Betonung auf mathematische Physik. Ich bin als Physiker gebeten worden, Ausbreitungsrechnungen für eine Chemiefirma zu machen, und wir hatten bei den Anwohnern sichtbare Schäden festgestellt.
So bin ich mit meinen Physikkenntnissen zur Politik gekommen, und ich habe so gut es ging Bürgerinitiativen geholfen. Im Jahr 1998 bin ich auf Mobilfunk angesprochen worden, und seither lässt mich dieses Thema nicht mehr los.
Ich sollte vielleicht noch erwähnen, dass ich politisch aktiv bin und zwar in der ÖDP, der Ökologisch Demokratischen Partei. Weil das die einzige Partei war, die sich damals um diese Probleme gekümmert hat, und das ist bis heute so. Von 2003 bis 2010 war ich Bundesvorsitzender der ÖDP und von 2014 bis 2020 für die ÖDP im EU-Parlament.
Sie beschäftigen sich also seit fast 30 Jahren mit dem Thema Mobilfunk. Manche meinen, Funkstrahlung gebe es doch schon so lange, für Radio und Fernsehen zum Beispiel, deswegen müsse doch auch Mobilfunk ungefährlich sein?
Funkstrahlung ist nicht gleich Funkstrahlung. Die ersten wissenschaftlichen Untersuchungen wurden schon Anfang des 20. Jahrhunderts durchgeführt. Und eine Arbeit, auf die man sich heute noch gut beziehen kann, stammt von Erwin Schliephake aus dem Jahr 1932. Dort sind praktisch alle Schäden, die wir heute beobachten, beschrieben. Das ist alles nichts Neues, sondern war von Anfang an bekannt. Schliephake hatte logischerweise noch keinen Mobilfunk, es ging damals um Kurzwellentherapie.
Bedeutet das, dass Funkstrahlung für Radio und Fernsehen auch nicht ganz ungefährlich ist und die Gefahren nur missachtet wurden?
Sie ist deswegen relativ ungefährlich, weil die Feldstärken, die bei uns von den Sendern ankommen, in den meisten Fällen minimal sind. Leider muss ich sagen: «in den meisten Fällen». Es gibt in der Nähe von großen Sendern zum Beispiel Häufungen von Leukämiefällen. Es gab Probleme mit Fernsehsendern, die eine Zeitlang mitten in Dörfern und Städten aufgebaut wurden. Diese Zeiten sind zum Glück vorbei.
Heute sind in den allermeisten Fällen die Feldstärken von Rundfunk und Fernsehen gering, sodass man sie nicht besonders beachten muss. Aber wie gesagt, es gibt Ausnahmen.
Und warum sind Mobilfunkbasisstationen und die Strahlung, die davon ausgeht, für Menschen sehr wohl bedenklich?
Das liegt an der Stärke der Strahlung. Die Strahlung von Mobilfunkbasisstationen, aber auch zu Hause zum Beispiel von WLAN-Modems oder Schnurlostelefonen, ist um ein Vielfaches stärker. Vielfaches heißt tausend-, zehntausendmal und noch mehr. Und dann wird es natürlich gefährlich.
Übrigens, die ersten Beobachtungen wurden in der US-amerikanischen Botschaft in Moskau gemacht. Von Anfang der 1950er Jahren bis Mitte der 1970er Jahre wurde die Botschaft mit Feldstärken bestrahlt, die heute im Bereich dessen liegen, was wir beim Mobilfunk haben. Die Folgen der Bestrahlung damals waren fürchterlich. Das ist sogar offiziell anerkannt worden.
Um wie viel höher ist die Strahlung für Mobilfunk im Vergleich zu Radio und Fernsehen?
Bei Radio und Fernsehen reicht etwa ein Mikrowatt pro Quadratmeter. Bei Mobilfunk würde das zum Telefonieren auch völlig genügen. Aber aktuell mit 5G wird versucht, mit besonders hohen Feldstärken zu senden, um die Zeiten für das Herunterladen von Videos zum Beispiel zu verkürzen.
Ich habe selber in München im Untergeschoss des Marienplatzes 800.000 Mikrowatt pro Quadratmeter gemessen. Wie gesagt, weit weniger als ein Mikrowatt, also ein Bruchteil davon, reicht für die Sprachverständigung aus, aber nicht für schnelles Downloaden von Filmen.
Die offiziellen Grenzwerte liegen etwa bei zehn Millionen Mikrowatt pro Quadratmeter.
Welche Frequenzen werden für Mobilfunk verwendet?
Die niedrigsten Frequenzen, die verwendet werden, sind 700 MHz, also 700 Millionen Schwingungen pro Sekunde. Und es geht heute hinauf bis 3600, 3700 MHz, also 3,6 Milliarden Schwingungen pro Sekunde. Das nächste Band soll für 26 Gigahertz, also 26 Milliarden Schwingungen pro Sekunde, freigegeben werden. In den USA wird das schon probeweise eingesetzt.
«Pulsung» und «Millimeterwellen» sind zwei weitere Begriffe, die im Zusammenhang mit Mobilfunk genannt werden. Könnten Sie die bitte noch erklären?
Ab 30 Milliarden Schwingungen in der Sekunde sprechen wir von «Millimeterwellen». Unsere Behörden vertreten die Ansicht, dass diese sehr kurzen elektromagnetischen Wellen völlig harmlos seien, weil sie nicht in das Gewebe eindringen und die Strahlung an der Oberfläche der Haut absorbiert würde.
Erstens ist das Argument in sich unsinnig: Wenn die ganze Leistung in einer sehr dünnen Schicht absorbiert wird, dann erhitzt sich diese natürlich, und das kann durchaus biologische Probleme bringen. Zweitens vergessen diese Leute, dass Sommerfeld und Brillouin schon vor gut 100 Jahren in München entdeckt haben, dass bei kurzen Pulsen die Strahlung sehr viel tiefer ins Gewebe eindringt. Für die Physiker: Das hängt damit zusammen, dass die Absorption der Strahlung mit dem Einschwingen des Materials zu tun hat und diese Einschwingvorgänge brauchen eine gewisse Zeit. Pulse, die kürzer sind, erlauben eben dieses Einschwingen nicht, werden daher nicht absorbiert und dringen sehr tief ein.
Zur Pulsung: Die deutschen Grenzwerte beziehen sich auf Durchschnittswerte. Biologisch wirken aber die Spitzenwerte. Das heißt also, hier können Grenzwerte mit den Spitzen problemlos überschritten werden. Warum biologisch die Spitzenwerte relevant sind, können wir uns folgendermaßen plausibel machen: Was ist Ihnen lieber? Wenn Ihr Partner beziehungsweise Ihre Partnerin Sie eine Viertelstunde lang lieb streichelt oder wenn Sie zwei kräftige Ohrfeigen bekommen? Der Durchschnittswert des Drucks auf die Haut ist derselbe, aber der biologische Effekt ist doch sehr unterschiedlich. Und so reagieren auch unsere Zellen.
Und wozu dient die Pulsung?
Ursprünglich, bei den alten Standards, waren das Zeitschlitze, in denen ein Handy senden konnte. Das heißt, eine Übertragungsfrequenz konnte mehr Information übermitteln, als man für ein Gespräch gebraucht hat. Und weil die zugeteilten Frequenzen viel Geld kosten, wurden einfach Zeitschlitze gebildet – damals 217 in einer Sekunde und die wurden in acht Teile aufgeteilt. Einer von diesen acht Teilen diente der Steuerung des ganzen Systems, die anderen konnten von sieben unterschiedlichen Telefonen für Gespräche genutzt werden. Da ging es um reine Ökonomie, Sparsamkeit von Frequenzen.
Beim modernen Mobilfunk wird mit Kombinationen aus verschiedenen Modulationen gearbeitet. Dabei spielen Pulse eine Rolle, aber auch Frequenzverschiebungen, Phasenverschiebungen und vieles mehr.
Bevor wir zum Thema 5G kommen: Sie haben auch schon zu Zeiten von 3G und 4G an Studien mitgewirkt. Könnten Sie darauf kurz eingehen?
Bei der ersten Studie ging es um Neurotransmitter, unter anderem Adrenalin, Noradrenalin und Phenylethylamin – über diesen Stoff wird selten gesprochen, obwohl er für das Verhalten von Kindern sehr wichtig ist. Aber er kann nicht medikamentös gegeben werden. Der Ersatzstoff ist Ritalin. Es ist allgemein bekannt, was passiert, wenn es an Phenylethylamin mangelt.
Wir Menschen reagieren also auch psychisch auf die Strahlung. Denn das Ergebnis war, dass nur bei sehr schwacher Strahlung, wie sie heute kaum noch irgendwo zu finden ist, die Neurotransmitter-Werte normal geblieben sind. Und bei stärkerer Strahlung sind diese Werte rapide gesunken.
Solche Versuche können heute gar nicht mehr durchgeführt werden, weil es keine Menschen gibt, die noch so einer schwachen Strahlung ausgesetzt sind. Wird heute ein neuer Sender installiert, dann lagen die Feldstärken bereits vorher viel höher. Es gibt also keine Kontrollgruppe mehr.
Bei meiner zweiten Studie ging es um Erbschäden und Fruchtbarkeitsstörungen in einem Schweinezuchtbetrieb. Fruchtbarkeitsstörungen durch Funk sind allgemein im Tierreich bekannt und sind übrigens auch bei Menschen ganz klar zu beobachten. Eine der bestnachgewiesenen Schäden bei Menschen sind Spermienschäden und Hormonprobleme.
Mich persönlich haben die Missbildungen interessiert. Bezogen auf etwa 8.000 Tiere hatten 0,9 Prozent der Ferkel Missbildungen, bei einer Bestrahlung, die weit unter dem lag, was heute allgemein üblich ist. Wir setzen diese Untersuchung jetzt mit anderen Rassen und anderen Verhältnissen fort.
Rund ein Prozent der Tiere hatten Missbildungen. Wo liegt der Normalwert?
In der Nähe von null. Die Zahlen sind vernachlässigbar.
Und zu diesen Missbildungen bei Ferkeln ist es schon vor 5G gekommen?
Das war vor 5G, bei einer relativ schwachen Strahlung. Wir konnten das sowohl statistisch als auch biologisch sehr gut dokumentieren. Wir haben nur die äußerlich sichtbaren Missbildungen gezählt. Denn die Missbildungen der inneren Organe gehen als Totgeburt oder Tod nach der Geburt in die Statistik ein. Die sichtbaren Schäden erinnern sehr an «Contergan». Und die Wirkung ist durchaus vergleichbar.
Als Wissenschaftler interessiert mich natürlich, ob das Schäden sind, die an die nächsten Generationen vererbt werden, oder ob sie während der Trächtigkeit der Tiere, bei Menschen während der Schwangerschaft, bei der Zellteilung entstehen. Und die traurige Antwort ist: Beides spielt eine Rolle.
2021 erschien Ihr Buch «5G Wahn(sinn)», das Sie gemeinsam mit Monika Krout geschrieben haben. Damals ging das mit 5G erst los. Was hat sich inzwischen bei der Strahlung, Stichwort «Beamforming», verändert?
Die Strahlung ist sehr viel stärker geworden. Das ist erschreckend. Meine Messung von 800.000 Mikrowatt in München ist kein Einzelfall, Kollegen haben Ähnliches gemessen. Dabei bezieht sich das auf die niedrigen Frequenzen, die rundum strahlen.
Bei den hohen Frequenzen über drei Gigahertz, also drei Milliarden Schwingungen pro Sekunde, gibt es «Beamforming», auf Deutsch gesagt, Bleistiftstrahlen. Dabei wird nicht mehr in die ganze Umgebung gesendet, sondern ein relativ dünner Strahl tastet die ganze Umgebung ab, etwa 50 Mal in der Sekunde. Und wenn er auf ein Gerät trifft, das auf Empfang geschaltet ist, dann merkt er sich das und übermittelt die entsprechenden Informationen.
Das heißt also, die Zeitdauer, die so ein Strahl auf einem Gerät ist, ist sehr kurz, sie liegt im Bereich von Millisekunden. Aber der Strahl muss natürlich entsprechend stark sein, damit er in dieser kurzen Zeit die Informationen übertragen kann.
Was gibt es denn dagegen einzuwenden?
Denken Sie an den Vergleich mit der Ohrfeige weiter oben. Falls die Strahlung weit über zehn Millionen Mikrowatt pro Quadratmeter geht, wenn auch nur kurz, ist das für den Körper, für die Zellen sehr schlecht, weil so die physikalischen Verhältnisse geändert werden.
Es wird ja von den deutschen Bundesämtern behauptet, eine Mobilfunkstrahlung könne gar nicht gefährlich sein, weil die Energie zu gering sei, um chemische Verbindungen aufzulösen. Wie wenn Schäden nur durch direktes, unmittelbares Auflösen von chemischen Bindungen entstehen könnten!
In meinem Buch habe ich sieben verschiedene Mechanismen beschrieben. Bei einem geht es darum, dass die Form der komplizierten Moleküle eine biologische Wirkung hat. Und diese Form wird von den Van-der-Waals-Kräften gehalten. Das sind sehr schwache elektrische Anziehungen zwischen bestimmten Teilen eines Moleküls.
Und diese Bindungsenergie liegt genau im Energiebereich der Mobilfunkstrahlung. Das ist auch experimentell sehr gut nachgewiesen. Denken Sie an die Versuche von Henrik und Jacob Bohr, die festgestellt haben, wie solche Moleküle bei starker Strahlung schwingen, ihre Form verlieren und damit biologisch völlig andere Reaktionen auslösen können. Stichpunkt: Kalziumkanäle. Damit kann eine ganze Kette von chemischen Reaktionen ausgelöst werden, ohne dass die Strahlung direkt wirkt. Unsere Behörden halten uns für dumm.
Könnten Sie das mit den Kalziumkanälen näher erklären?
Eine Zelle hat eine Zellmembran, die sie chemisch und auch elektrisch von der Umgebung trennt. Innerhalb der Zellmembran haben wir ein negatives Potenzial, außen ein positives. Und das positive Potenzial außen wird durch positiv geladene Teilchen, zum Beispiel Kalzium-Ionen, Kalium-Ionen und andere erzeugt.
Wenn eine Zelle aktiv wird, zum Beispiel wenn sie einen Nervenimpuls weiterleitet oder wenn sich eine Muskelzelle zusammenzieht, dann werden kleine Löcher in der Zellmembran geöffnet, das Kalzium strömt ein und verändert nicht nur die elektrischen Verhältnisse in der Zelle, sondern auch die chemischen. Und dann passiert die Reaktion, die eben diese Zelle ausführen soll, entweder eine Muskelkontraktion oder Weiterleitung von Nervenimpulsen und so weiter.
Dieses Einströmen von Kalzium ist ein wichtiger Effekt, damit Zellen ihre Aufgabe erfüllen können. Und jetzt haben wir festgestellt, dass Funkstrahlung die Kalziumkanäle öffnet. Das ist durch sehr viele Experimente nachgewiesen.
Man kann inzwischen sogar auch nachrechnen, wie das passiert. Diese Kalziumkanäle werden durch sehr komplizierte Proteine verschlossen, die vier spiralförmige Teile haben. Und diese spiralförmigen Teile werden, wie oben erwähnt, durch Van-der-Waals-Kräfte zusammengehalten. Die Bindungsenergie liegt dabei genau im Bereich der Mobilfunkstrahlung.
Das bedeutet, unter Einstrahlung lösen sich diese Bindungen, die Proteine verlieren ihre Steifigkeit und können die Löcher nicht mehr verschließen, sondern machen sie für Kalzium durchlässig. Und dann kontrahiert sich eine Muskelzelle oder eine Nervenzelle leitet einen Impuls weiter.
Das erklärt wohl, warum einige Menschen tatsächlich Schmerzen empfinden, wenn sie Mobilfunkstrahlung ausgesetzt sind.
Aber der springende Punkt ist, dass biologisch gesehen diese Impulse nur kurze Zeit dauern dürfen. Ein Muskel, wenn er sich ständig zusammenzieht, verkrampft. Dauerhaft einwirkende Mobilfunkstrahlung wirkt sich also nicht nur auf die Chemie der Zelle aus, sondern auch auf ihre biologische Funktion, die nicht auf Dauer ausgelegt ist.
Außerdem entstehen besonders aggressive Verbindungen, Sauerstoff- und Stickstoffverbindungen, die unter anderem die Erbsubstanz angreifen. Und so ist chemisch sehr gut nachgewiesen, wie die DNA zerstört wird.
Zu diesen Schädigungen kommt es bei allen Menschen, die der Mobilfunkstrahlung ausgesetzt sind?
Die Versuche deuten darauf hin, dass das bei allen so stattfindet, aber die Reaktionen unterschiedlich sind. Wir wissen nicht, muss ich offen zugeben, warum manche Menschen und auch manche Tiere empfindlicher sind als andere.
2024, also nach dem Erscheinen Ihres Buches, wurde «ATHEM 3» veröffentlicht, eine Langzeitstudie in Deutschland, die den oxidativen Stress und die genetische Instabilität bei Anwohnern in der Nähe von Mobilfunk-Basisstationen bewertet.
Vielleicht kurz die Vorgeschichte: Wir wissen seit langem, dass reaktive Sauerstoff- und Stickstoffverbindungen innerhalb kurzer Zeit DNA-Schäden verursachen. Es gab dann das sogenannte «Reflex-Projekt», eine von der EU finanzierte internationale Studie, die das ebenfalls bestätigt hat.
Das Reflex-Ergebnis ist eine von mehreren Dutzend Studien, die das nachgewiesen haben. Ich erzähle das deswegen, weil die an der Studie beteiligten Wissenschaftler vonseiten der Industrie unglaublich verleumdet worden sind. Es wurde behauptet, sie hätten geschwindelt und gelogen. Es kam zu Gerichtsprozessen, bei denen der wichtigste Industrievertreter, der diese Verleumdungen verbreitet hat, mehrfach gerichtlich verurteilt wurde.
Jetzt darf Alexander Lerchl, lange Zeit einer der höchstrangigen Berater der Bundesregierung für Schäden durch Funk, ganz offiziell «Lügengeschichten-Erzähler» und «Gefälligkeitsforscher» genannt werden. So viel zum Zustand unserer Demokratie.
Aber jetzt weiter zu ATHEM 3: Ähnlich wie bei Untersuchungen von Radioaktivität wurde eine Gruppe von stärker durch Mobilfunk bestrahlten Personen mit einer nur schwach bestrahlten verglichen. Dabei wurde viel Sorgfalt darauf verwendet, dass sich die Menschen in beiden Gruppen so wenig wie möglich unterscheiden, außer bei der Funkstrahlung an und in ihrer Wohnung. Das Ergebnis war, dass die stärker bestrahlte Gruppe gravierende Chromosomenschäden hatte. Dabei war die Strahlung nicht einmal besonders stark.
Was bedeutet starke Bestrahlung? Um welche Größenordnung geht es dabei?
Es waren 619 Mikrowatt pro Quadratmeter, das war der durchschnittliche Volllastwert.
Die Auswertung der Chromosomenschäden geschah in einem Institut in der Slowakei, dessen Chef bei Tschernobyl von den Sowjets beauftragt worden war, die Erbschäden zu untersuchen. Er hat also große Erfahrung und ist heute international eine wichtige Größe. Er hat darauf hingewiesen, dass eine bestimmte Art von Chromosomenschäden, die sogenannten dizentrischen Chromosomen, natürlich kaum vorkommen. Und deswegen kann an ihrer Anzahl festgestellt werden, welche radioaktive Dosis eine Person abbekommen hat. Es gibt nämlich einen Zusammenhang zwischen der Anzahl dieser Chromosomenschäden und der radioaktiven Dosis.
Wir haben berechnet, welche radioaktive Dosis die von uns beobachteten Chromosomenschäden verursachen würde. Das Ergebnis ist eine Dosis von etwa 70 Millisievert. Ich darf daran erinnern, dass in Deutschland der Grenzwert für Radioaktivität eben wegen der Chromosomenschäden bei einem Millisievert pro Jahr liegt. Die Bewohner wurden dieser Mobilfunkstrahlung vor der Messung etwa ein Jahr ausgesetzt.
Wären also die beobachteten Chromosomenschäden durch Radioaktivität entstanden, wären die Grenzwerte um ein Vielfaches überschritten. Aber dieselben Chromosomenschäden durch Mobilfunk sind erlaubt. Die Bundesregierung nimmt also Krebserkrankungen und Erbschäden in den kommenden Generationen bewusst in Kauf.
Wie kann es sein, dass Regierung und Behörden all diese Studien und somit das Vorsorgeprinzip missachten?
Fast wöchentlich kommen neue Studien zu den Gefahren des Mobilfunks heraus. Das ist ein Gebiet, das zurzeit wissenschaftlich sehr gut beackert wird. Wir wussten aber schon von Anfang an, dass Erbschäden auftreten. Das war um das Jahr 2008 herum schon bekannt. Aber unsere Behörden versuchen, wissenschaftlichen Ergebnisse zu umgehen.
Als der Mobilfunk entwickelt wurde, hat sich eine industriefreundliche Gruppe gebildet, die sich darum gekümmert hat, dass nicht zu strenge Grenzwerte erlassen werden. Das war zuerst eine Abteilung einer internationalen Strahlenschutzgruppe und später ist daraus die ICNIRP, International Commission on Non-Ionizing Radiation Protection, Internationale Kommission zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung, geworden. Dabei handelt es sich um eine Lobbygruppe der Mobilfunkindustrie.
Ich habe selber zusammen mit einer Kollegin im EU-Parlament eine große Studie veranlasst, die zum damaligen Zeitpunkt fast allen Mitgliedern von ICNIRP direkte Beziehungen zur Industrie nachgewiesen hat. Sie ignorieren einfach wissenschaftliche Ergebnisse, die ihnen nicht passen, und produzieren manchmal selbst «wissenschaftliche» Untersuchungen, die für sie ungünstige Ergebnisse übersehen.
Ich darf zum Beispiel an das Deutsche Mobilfunkforschungsprogramm erinnern. Dabei wurden mit Absicht alle Langzeitversuche abgelehnt, weil sehr deutlich herausgekommen wäre, wo die Schäden liegen. Und bei kurzfristigen Bestrahlungen können die Versuchsanordnungen immer so gestaltet werden, dass keine Schäden zu sehen sind. Die Ergebnisse werden einfach manipuliert, das muss ich so sagen.
Der Chef der Münchner Zweigstelle des Bundesamts für Strahlenschutz hat seit langer Zeit gleichzeitig einen sehr hohen Posten bei dieser Lobbygruppe ICNIRP. Und weil es praktisch ist, betreibt ICNIRP sein Büro mietfrei im Bundesamt für Strahlenschutz und wird von der Bundesregierung finanziell unterstützt. Diese Verflechtungen der Industrie mit Bundesbehörden sind für mich grauenhaft.
Welche Parteien beanstanden diese Verflechtungen oder die Gesundheitsrisiken?
Im EU-Parlament nur die ÖDP. Im Bundestag gibt es nur halbherzige Anträge anderer Parteien.
Es sind immer mehr Mobilfunkbasisstationen zu sehen. Wer entscheidet eigentlich, wo und von wem in Deutschland Mobilfunkanlagen aufgestellt werden dürfen?
Das entscheiden die Mobilfunkbetreiber selbst. Sie stellen einen Antrag bei der Bundesnetzagentur, die sogenannte «Schutzabstände» ausrechnet. Aber wie gesagt, der hohe Grenzwert von zehn Millionen Mikrowatt pro Quadratmeter bietet überhaupt keinen Schutz.
Und wer verdient denn damit?
Die Frage ist aktueller als viele Leute denken: Die Gesellschaften stellen ihre Masten auf und verdienen an den Telefongesprächen, international geht das in die Billionen.
Aber ich wurde auch von einer Bürgerinitiative um Hilfe gebeten, als ein 40 Meter hoher Mast aufgestellt wurde, der einen Ortsteil mit 120 Bewohnern und ein Stück einer Staatsstraße, auf der praktisch niemand fährt, versorgt. Die Betreiber haben selbst zugegeben, der Mast lohnt sich finanziell nicht. Die Regierung hat trotzdem großen Wert darauf gelegt, dass der Betreiber diesen Mast baut, da das Militär 5G nutzt. Ein Großteil der Kommunikation im Militär läuft über 5G.
Und 5G ist mit dem «Internet der Dinge» eng verknüpft. Das ist zunächst für die Industrie interessant. So eine typische Nachricht, die Sie dann auf Ihr Handy bekommen, könnte lauten: «Sie essen doch freitags gerne Fisch. Heute haben Sie aber keinen Fisch mehr im Kühlschrank. Im Discounter XY gibt es Fisch für 5,99 Euro.» Diese Art von Werbung funktioniert heute noch nicht, wird aber aufgebaut. Das ist der harmlosere Teil.
Der kritischere Teil ist natürlich die Überwachung. Die Überwachung, die bei der Elektronik im Auto beginnt, über Staubsauger, die melden, wann Sie wo was machen, und die bis zum Spielzeug reicht, das auch ein Mikrofon hat. All diese Daten werden zentral gesammelt.
Ich war im EU-Parlament der Berichterstatter für die Gesetzgebung zu Exporten von Überwachungstechnik in autoritäre Länder. Ich bin also mit dieser Technik leider vertraut. Und die detaillierte Überwachung setzt 5G voraus.
Soweit ich weiß, durchdringt die hochfrequente 5G-Strahlung Mauern oder auch Glas nicht so gut. Deswegen muss das Signal stärker sein. Was wird denn dabei aus der Unverletzlichkeit der Wohnung? Sehen Sie da einen Ansatz, sich zu wehren und zu klagen?
Ganz klar. Dieser Artikel in unserem Grundgesetz wird strikt verletzt.
Es laufen mehrere Prozesse international, einer der wichtigsten derzeit in den USA, wo endlich auch deutsche und österreichische Gutachter zugelassen sind. Es läuft einer in Flamen, also im flämischen Teil von Brüssel und im flämischen Teil von Belgien. Und es sind zwei Prozesse in Deutschland in Vorbereitung, über die ich noch nicht so viel erzählen will.
Es gibt juristisch gesehen eigentlich völlig klare Ansätze. Aber bisher war die Meinung der Gerichte, sie seien nur dazu da, zu überprüfen, ob die Gesetze eingehalten werden. Und die Gesetze erlauben diese hohe Strahlung – eben auch von außen in die Wohnungen hinein. Dass es dabei nachgewiesene Gesundheitsschäden und sogar Todesfälle gibt, das interessiert die Gerichte bisher nicht.
Kennen Sie Bürgerinitiativen, die sich erfolgreich gegen das Aufstellen von Mobilfunkanlagen wehren konnten?
Ja, die gibt es, aber leider nicht wegen erwiesener Gesundheitsschäden, sondern weil der Denkmalschutz oder bauliche Vorschriften missachtet worden sind.
Wie kann denn die Bevölkerung dem Gesetzgeber klarmachen, dass sie vor diesen Belastungen und den Risiken geschützt werden muss?
Das Ganze hängt ja auch mit dem Marktgeschehen zusammen – die militärischen Zwecke und die Überwachung sind eine andere Sache –, aber finanziert wird das Ganze durch unsere Mobilfunkgespräche und das Downloaden von Dateien. Und darin liegt die Marktmacht der Bevölkerung.
Es gibt technische Alternativen im Nahbereich, also innerhalb von Wohnungen, Büros oder – ganz wichtig – Schulen. Hier kann Lichttechnik verwenden werden, die sogar höhere Datenflüsse erlaubt als Funktechnik und nach heutigem Wissen völlig ungefährlich ist.
Für lange Strecken gibt es Modelle für den Aufbau eines Funknetzes, das auf einzelne hohe Türme verzichtet, die sehr stark strahlen und in der Umgebung natürlich die entsprechenden Schäden verursachen, und stattdessen sehr viele kleine schwache Sender verwendet. Das wird auch als «St. Gallener Modell» bezeichnet. Dabei wird nur die Leistung abgestrahlt, die auf der Straße in nächster Umgebung gebraucht wird.
Ganz wichtig ist, vom Prinzip der sogenannten Indoor-Versorgung wegzugehen und die Wohnungen nicht mehr von außen so stark zu bestrahlen. Niemand braucht in der zweiten Tiefgaragenebene noch guten Empfang, um Filme runterzuladen. Das ist Unsinn.
Wenn wir wirklich aus Sicherheits- oder anderen Gründen in Tiefgaragen Empfang haben wollen, können wir auf WLAN zurückgreifen. Es gibt ganz billige kleine WLAN-Verstärker, Größenordnung 100 Euro, die in Tiefgaragen die Funkversorgung gewährleisten können.
Es ist überhaupt nicht nötig, von außen mit solcher Macht loszudonnern, um in die zweite Tiefgaragenebene zu senden. Das Ganze müsste man verbieten. Und in St. Gallen haben sich kleine schwache Sendeanlagen gut bewährt. Wenn wir wollen, dann gibt es also weniger riskante Lösungen.
Hier in Schweden zum Beispiel ist Datenübertragung über Lichtsignale, die sogenannte LI-FI-Technologie, für private Haushalte noch nicht verfügbar. Also zurück zum Netzwerkkabel?
Ich verwende selber zu Hause wieder LAN. In der Wohnung brauche ich keinen Funk. Für Laptops, Tablets und Handys gibt es Adapter für Netzwerkkabel. Zumindest sollte das WLAN-Modem nachts ausgeschaltet sein. Es gibt auch Schnurlos-Telefone mit «Öko-Modus», die so eingestellt werden können, dass sie nicht dauernd funken.
Aber zunächst müssen wir mehr Menschen klarmachen, dass Mobilfunk negative Auswirkungen auf unsere Gesundheit hat. Ein Großteil der Bevölkerung sieht hier noch gar keine Gefahr. Die Falschmeldungen und die Unwahrheiten der Regierungseinrichtungen müssen richtiggestellt werden. Das hat für mich oberste Priorität.
Das Interview führte Sophia-Maria Antonulas. Sie ist selbst betroffen.
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Kann Feed nicht laden oder parsen
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