Uni Hamburg spricht Brosius-Gersdorf von Plagiatsvorwürfen frei – de facto ohne Begründung
Vor rund einem Jahr brachte das Plagiatsgutachten des österreichischen Forschers Stefan Weber die Kandidatur von Frauke Brosius-Gersdorf für das Bundesverfassungsgericht zum Scheitern. Weber deckte dabei frappierende Übereinstimmungen zwischen der 1997 eingereichten Dissertation der Juristin und der Habilitation ihres Ehemanns Hubertus Gersdorf auf – Sätze, Textpassagen und sogar Zitierfehler, die einen Zufall ausschließen.
«Stefan Webers Plagiats-Gutachten brachte Frauke Brosius-Gersdorfs Verfassungsrichter-Kandidatur zu Fall», schreibt Tichys Einblick gestern dazu. Tatsächlich veröffentlichte Weber bereits unmittelbar vor der für den 11. Juli 2025 geplanten Wahl erste Plagiatsvorwürfe. Die Unionsfraktion griff die kurz zuvor bekannt gewordenen Befunde auf und verlangte die Absetzung der Wahl; die Welt berichtete am 11. Juli ausdrücklich, dass die Weber-Vorwürfe erheblichen Einfluss auf die an diesem Tag vorgesehene Abstimmung hatten.
Sein ausführliches, 86-seitiges Gutachten erschien allerdings erst am 4. August – fast vier Wochen nach der gescheiterten Wahl. Drei Tage später zog die SPD-Kandidatin ihre Bewerbung zurück. Die zuvor geäußerte Kritik an ihren Positionen zum Schwangerschaftsabbruch und zu einem möglichen AfD-Verbot hatte sie hingegen noch nicht zum Rückzug bewogen.
Ein Jahr später kommt die Universität Hamburg, an der Brosius-Gersdorf promoviert wurde, in einem bemerkenswert knappen Statement zu dem Ergebnis, die Vorwürfe seien praktisch erledigt. Die zuständigen Gremien sähen den Vorwurf wissenschaftlichen Fehlverhaltens als nicht gerechtfertigt an. Der Tichys-Einblick-Beitrag, den Weber in seinem X-Account gepostet hat, kritisiert scharf die Intransparenz:
Die Uni erkläre die Vorwürfe «praktisch für erledigt ohne nachvollziehbar offenzulegen, wie sie angesichts der dokumentierten Übereinstimmungen zu diesem Ergebnis gelangt ist». Man stehe vor einem «höchst sonderbaren Ergebnis der Untersuchungskommission und bekommt es nicht erklärt».
Zusammenfassend lässt sich sagen:
- Die Universität Hamburg veröffentlicht nur eine äußerst knappe Erklärung, ohne die konkreten Prüfschritte, angewandten Kriterien oder die Bewertung der dokumentierten Textübereinstimmungen offenzulegen.
- Stefan Webers Gutachten listet zahlreiche frappierende Übereinstimmungen (wörtliche oder nahezu wörtliche Passagen, identische Formulierungen und gemeinsame Zitierfehler) zwischen der Dissertation von Frauke Brosius-Gersdorf und der Habilitation ihres Ehemanns auf – Zufall erscheint ausgeschlossen, doch die Uni erklärt nicht, wie sie diese Indizien entkräftet hat.
- Trotz des hohen öffentlichen Interesses an einer Person, die kurz vor einem Amt am Bundesverfassungsgericht stand, bleibt das Ergebnis intransparent und nicht nachvollziehbar begründet.
- Mit der zeitlichen Abfolge (Dissertation 1997, Habilitation des Ehemanns kurz danach) und mit dem Ghostwriting-Verdacht wird sich in der öffentlichen Mitteilung nicht substanziiert auseinandergesetzt. Hintergrund hier: Wenn zahlreiche wörtliche oder nahezu wörtliche Übereinstimmungen, identische Formulierungen und sogar gemeinsame Zitierfehler existieren (wie Weber dokumentiert hat), bleibt als plausible Erklärung dafür, dass ihre Dissertation vor seiner Habilitation erschien, vor allem übrig: Entweder hat der Ehemann bereits vor oder während der Entstehung ihrer Dissertation an deren Text mitgewirkt (Ghostwriting / kollusive Autorschaft) oder beide haben aus gemeinsamen Vorarbeiten, Entwürfen oder früheren Publikationen des Mannes geschöpft, ohne dies kenntlich zu machen.
- Die Uni stuft den Vorwurf wissenschaftlichen Fehlverhaltens pauschal als «nicht gerechtfertigt» ein, ohne zu erläutern, warum die dokumentierten Parallelen keine entsprechenden Konsequenzen nach sich ziehen.
Wenige Tage nach dieser Entlastung wurde zudem Martin Hecht, der Kanzler der Universität Hamburg, überraschend abgewählt – ein ungewöhnlicher Vorgang, dessen Gründe die Hochschule ebenfalls nicht offenlegt und der Spekulationen über mögliche Zusammenhänge nährt. Parallel prüft die Uni nun die Habilitation des Ehemanns; Beobachter erwarten angesichts des bisherigen Verfahrensausgangs wenig Überraschungen.
Brosius-Gersdorf selbst ließ die Causa nicht ruhen. Bereits im Sommer 2025 wehrte sie sich gegen Kritik und bezeichnete Angriffe auf ihre Person als «diffamierend» und «realitätsfern». Bemerkenswert ist dabei auch, was ich in einem Beitrag für TN herausgearbeitet habe, nämlich dass sie sich dabei auf Themen wie Schwangerschaftsabbruch, Kopftuchverbot und Paritätsmodelle konzentrierte, ihre Haltung zur COVID-«Impf»pflicht jedoch vollständig ausklammerte.
Gerade dies ist aber (auch) skandalös, wenn man bedenkt, dass das gesamte COVID-Narrativ ohne faktische Substanz war (siehe dazu etwa meinen TN-Artikel «US-Ausschuss des Repräsentantenhauses: Wirksamkeit von Masken, Lockdowns und 1,5-Meter-Abstandsregel nicht belegt»).
So erklärte sie in einem Interview vom April 2021:
«Gut, wer ein Impfangebot erhält vom Staat und das nicht in Anspruch nehmen möchte, der kann das so entscheiden für sich, aber der muss auch mit den Konsequenzen leben. Das heißt, für solche Personen muss der Staat die Freiheitsrechte nicht so rasch zurückgewähren.»
Ende 2021 argumentierte sie gemeinsam mit ihrem Mann sogar, eine allgemeine COVID-«Impf»pflicht sei verfassungsrechtlich möglich und möglicherweise geboten. Noch 2023 forderte sie in einem Fachbeitrag finanzielle Beteiligung Ungeimpfter an Behandlungskosten.
Inzwischen fordert die Rechtsprofessorin weitere weitreichende Maßnahmen. In einem Interview mit ZDFheute, über das die Weltwoche berichtet, spricht sie sich für eine Reform der Verfassungsrichterwahl aus: Alle im Bundestag vertretenen Fraktionen – einschließlich AfD und Linke – sollten Kandidaten vorschlagen dürfen, und die Wahl solle wieder dem Richterwahlausschuss übertragen werden, weil das Richteramt ein juristisches und kein politisches sei.
Diese Idee, die Wahl der Verfassungsrichter von allzu direktem politischem Einfluss zu befreien, ist natürlich grundsätzlich zu begrüßen. Doch wenn sie im selben Atemzug erneut gegen ein Medium wie Nius «schießt» und sich für eine verfassungsrechtlich höchst bedenkliche Klarnamenpflicht sowie eine Behördenaufsicht über neue und soziale Medien ausspricht, zeigt sie wieder ihr «COVID-Gesicht» – und es spricht nicht gerade dafür, dass ihr an einer Stärkung von Demokratie und Meinungsfreiheit gelegen ist.
In der Tat wäre eine solche Klarnamenpflicht ein fatales Signal, gefährdet sie doch Whistleblower und kritische Stimmen, öffnet sie Türen zur Überwachung und steht sie im Widerspruch zu den Grundsätzen der Meinungsfreiheit, die das Bundesverfassungsgericht selbst immer wieder betont hat (siehe hier).



