COSMO-Studie: Tom Lausen fordert von Uni Erfurt Unterlagen zu Konzeption und Finanzierung
Die sogenannte COSMO-Studie (COVID-19 Snapshot Monitoring) ist ein Gemeinschaftsprojekt der Universität Erfurt mit dem Robert Koch-Institut (RKI), der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung und anderen Partnern. Erklärtes Ziel war es, während der Corona-«Pandemie» die «psychologische Lage» in der Bevölkerung zu ermitteln.
Man habe damit die Ausrichtung von Kommunikationsmaßnahmen und Berichterstattung erleichtern wollen, «um der Bevölkerung korrektes, hilfreiches Wissen anzubieten und Falschinformationen und Aktionismus vorzubeugen». Bei Wikipedia liest sich dieser Teil als Vorbeugung vor «Wissenschaftsleugnung und Falschinformationen».
Interessant ist vieles an diesem Projekt. Beispielsweise fand die erste Datenerhebung bereits am 3. März 2020 statt, also noch bevor die WHO die Angelegenheit zur «Pandemie» erklärte. In ihrer Analyse der Ergebnisse definierte die Uni anfangs den unerwünschten Aktionismus als «Ergreifen unwirksamer Schutzmaßnahmen wie Gesichtsmasken tragen».
Die Langzeitstudie COSMO PANEL sollte zudem ab Dezember 2021 «das Erleben und Verhalten von geimpften und ungeimpften Personen v.a. hinsichtlich der Impfpflicht» untersuchen. Nach der ersten Erhebung plädierte man dort für eine «wissenschaftliche Begründung der Impfpflicht» und gab Ratschläge für die Durchsetzung einer solchen.
Tom Lausen, Datenanalyst und Sachverständiger in der Corona-Enquete-Kommission des Bundestages sieht «ein besonderes öffentliches Interesse an Transparenz hinsichtlich der Konzeption, Zielsetzung und Finanzierung dieses Projekts». Er hat daher bei der Universität Erfurt einen Antrag auf Aktenauskunft gemäß dem Thüringer Transparenzgesetz gestellt und um Zusendung der Förderanträge, Projektbeschreibungen und Finanzierungspläne gebeten.
Lausen begründet den Antrag mit der Beteiligung öffentlicher Stellen an dem Projekt sowie der Finanzierung durch staatliche Mittel. Ein gesteigertes Informationsinteresse der Allgemeinheit bestehe insbesondere, «da die COSMO-Studie Erkenntnisse zur Risikowahrnehmung, zum Verhalten der Bevölkerung sowie zur Ausrichtung staatlicher Kommunikationsmaßnahmen während der COVID-19-Pandemie zum Gegenstand hatte.»
Die Universität hat den Antrag umgehend rundheraus abgelehnt, weswegen der Informatiker Widerspruch eingelegt hat. Darin argumentiert Lausen detailliert, der Ablehnungsbescheid sei rechtswidrig und beruhe auf einer «unzutreffenden, sachlich nicht haltbaren sowie erkennbar zweckwidrig verengten Auslegung des Thüringer Transparenzgesetzes». Abschließend weist er darauf hin, dass er sich auch gerichtliche Schritte vorbehält.