đŸ» Selber Bier Brauen: Nachrichten

https://eony.org     Version: 38 (2024-01-02 17:55:45)

Nachrichten


https://odysee.com/@ovalmedia:d/mwgfd-impf-symposium:9
https://totalityofevidence.com/dr-david-martin/


Kaum beachtet von der Weltöffentlichkeit, bahnt sich der erste internationale Strafprozess gegen die Verantwortlichen und Strippenzieher der Corona‑P(l)andemie an. Denn beim Internationalem Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag wurde im Namen des britischen Volkes eine Klage wegen „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ gegen hochrangige und namhafte Eliten eingebracht. Corona-Impfung: Anklage vor Internationalem Strafgerichtshof wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit! – UPDATE[link1]


Libera Nos A Malo (Deliver us from evil)[link2]



Transition News

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Feed Titel: Homepage - Transition News[link3]


Bundesregierung: Schwarz-GrĂŒn fĂŒr Ricarda Lang „auf jeden Fall eine Option“[link4]

Union und die GrĂŒnen wĂ€ren nach Ansicht von GrĂŒnen-Chefin Ricarda Lang geeignete Koalitionspartner ab 2025. In drei BundeslĂ€ndern gebe es bereits funktionierende Koalitionen. Baden-WĂŒrttembergs MinisterprĂ€sident Winfried Kretschmann hofft auf eine „Verbindung von Ökologie und Ökonomie“.
Statement-nach-Gremiensitzung-Buendnis-90-Die-Gruenen.jpg[link5] ( )

Peter Mayer

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Feed Titel: tkp.at – Der Blog fĂŒr Science & Politik[link13]



NZZ

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Feed Titel: Wissenschaft - News und HintergrĂŒnde zu Wissen & Forschung | NZZ[link24]


Die Impfung gegen GĂŒrtelrose schĂŒtzt auch vor Demenz[link29]

Auf den ersten Blick haben die beiden Krankheiten wenig miteinander zu tun. Doch nun zeigt eine Studie: Bei beiden könnte das gleiche Virus eine Rolle spielen. Auch das spricht fĂŒr eine Impfung, die Senioren ohnehin empfohlen wird.

Verfassungsblog

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Feed Titel: Verfassungsblog[link30]


Wie die Trump-Regierung Wissensinstitutionen angreift[link31]

Innerhalb von nur zwei MĂ€rztagen titelten die Washington Post und die New York Times, dass (1) PrĂ€sident Trump die Schließung des Bildungsministeriums angeordnet hat, (2) die Regierung gegen AnwĂ€lt*innen vorgeht, die sie verklagen, und (3) ein Gericht vorlĂ€ufig die Abschiebung eines Forschers der Georgetown University gestoppt hat. Was haben diese Ereignisse gemeinsam? Sie sind Teil eines breitgefĂ€cherten Angriffs auf Institutionen des Wissens und des Rechts – ein Angriff, bei dem Wissens- und Pressefreiheit und die Rule of Law insgesamt keine Rolle mehr spielen.

Warum Demokratien Wissenschaftsinstitutionen brauchen

Demokratische Verfassungsstaaten sind auf Wissensinstitutionen angewiesen. Hierzu gehören etwa UniversitĂ€ten, eine der Wahrheit verpflichtete Presse oder wissenschaftliche Einrichtungen und Behörden, die Daten sammeln und auswerten. All diese Institutionen eint, dass sie Wahrheit ermitteln oder jedenfalls die Welt besser verstĂ€ndlich machen, indem sie wissenschaftliche Standards nach objektiven Kriterien anwenden. Ohne einen offenen wissensbasierten Austausch verliert die demokratisch legitimierende Rolle von öffentlicher Teilhabe durch Wahlen und politische Prozesse an Bedeutung. Wahlen spiegeln das öffentliche Meinungsbild zunehmend schlechter wider; schlechte Politik, korrupte und missbrĂ€uchliche RegierungsfĂŒhrung lassen sich zunehmend schwerer kontrollieren. Eine verfasste Demokratie lebt von Rechtsstaatlichkeit und dem Schutz gleicher Freiheit – dazu aber muss die Öffentlichkeit wissen, welche Rechte sie hat, wie sie diese schĂŒtzen kann und wie gut das Rechtssystem funktioniert. Wer seine Rechte wahrnimmt, egal ob individuell oder durch Organisationen, muss informiert entscheiden können.

Es sind Institutionen, unter deren DĂ€chern ein Großteil unseres Wissens produziert wird. Wie ich anderswo gezeigt habe (z. B. hier und hier), helfen uns Institutionen dabei, die unzĂ€hligen WahrheitsansprĂŒche zu prĂŒfen, mit denen wir jeden Tag konfrontiert sind. Zugleich schĂŒtzen diese Institutionen auf vielfĂ€ltige Weise die Rechte ihrer Mitglieder. Doch Wissensinstitutionen können Wissen weder produzieren noch verifizieren, wenn sie fĂŒrchten mĂŒssen, dafĂŒr von der Regierung bestraft zu werden. Dann meiden sie Themen oder EinschĂ€tzungen, die der Regierung missfallen könnten. Wie Steven Levitsky treffend formuliert:

„Wenn zentrale gesellschaftliche Akteure – seien es UniversitĂ€tsprĂ€sidenten, MedienhĂ€user, CEOs, BĂŒrgermeister oder Gouverneure – ihr Verhalten Ă€ndern, um den Zorn der Regierung zu vermeiden, dann ist das ein Zeichen dafĂŒr, dass wir die Grenze zu einer Form des Autoritarismus ĂŒberschritten haben.“

Um jene Art von Institution sein zu können, auf die gesunde Demokratien angewiesen sind, mĂŒssen Wissensinstitutionen unabhĂ€ngig und transparent nach ihren eigenrationalen Kriterien arbeiten können. Werden sie unter Druck gesetzt, bringt das nicht nur ihre eigenen Mitglieder zum Schweigen, auch andere Teile der Gesellschaft schrecken davor zurĂŒck, öffentlich Kritik an der Regierung zu ĂŒben. Flankiert werden solche Angriffe auf Wissensinstitutionen hĂ€ufig von Angriffen auf unliebsame Minderheiten (etwa demonstrierende Student*innen aus dem Ausland) sowie anderen Übergriffen auf den demokratischen Verfassungsstaat. Genau das passiert gerade in den Vereinigten Staaten, und es betrifft zahlreiche unterschiedliche Wissensinstitutionen.

Die Presse

Seit Trump 2017 die Presse (frei nach Stalin) als „Feind des amerikanischen Volkes“ bezeichnete, versucht er, sie mundtot zu machen und einzuschĂŒchtern. Hier nur einige Beispiele:

UniversitÀten

Die Trump-Regierung geht gegen zentrale SĂ€ulen der Wissenschaftsfreiheit vor, insbesondere gegen das Recht, unterschiedliche GleichheitsverstĂ€ndnisse zu lehren und zu erforschen sowie darĂŒber zu entscheiden, wie sich trotz Meinungsverschiedenheiten eine sichere gemeinsame Lernumgebung fĂŒr alle Studierenden wahren lĂ€sst. Die Regierung versucht, „Diversity“, „Equity“ und „Inclusion“ (DEI) aus dem akademischen Diskurs zu entfernen; Berichten zufolge laufen deshalb bereits Untersuchungen gegen mindestens 60 UniversitĂ€ten. Zudem hat die Regierung bedeutenden UniversitĂ€ten damit gedroht, ihnen die finanziellen Mittel zu entziehen (und dies in einigen FĂ€llen bereits getan), um andere Institutionen einzuschĂŒchtern, damit sie den offiziellen Positionen der Regierung zustimmen (z.B. in Bezug auf DEI-Fragen, studentische Proteste, Antisemitismus usw.) – ein wohl verfassungswidriger Versuch, mit staatlichen Programmen die Regierungslinie durchzusetzen. Laut Berichten  hat die Regierung sogar mit Sanktionen gedroht, sollten Mitglieder der betroffenen Institutionen mit der Presse sprechen.

Außerdem hat die Regierung:

Wenn altbewĂ€hrte Policies der Bundesebene ohne öffentliche Beteiligung drastisch geĂ€ndert werden, dann widerspricht das derjenigen institutionellen ZurĂŒckhaltung, die alle staatlichen Organe in einer Demokratie walten lassen sollten, wenn es um grundrechtsrelevante Maßnahmen geht. So hob die Regierung etwa die Executive Order von 1965 auf, die Bundesbehörden zur Förderung der Chancengleichheit verpflichtet, und forderte das Ende der DEI-Programme; sie wich vom jahrzehntelangen parteiĂŒbergreifenden Konsens ab, demzufolge die Regierung wissenschaftliche Forschung zwar finanzieren, nicht aber mit inhaltlichen Vorgaben gestalten sollte; und sie stellte Finanzmittel unangekĂŒndigt ein.

Die Verwirrung, die unterschiedliche Äußerungen der Regierung stiften, kann ihrerseits zu einem chilling effect in der Wissenschaft fĂŒhren. Ein Beispiel: Erst verbietet eine Anordnung die Förderung von DEI-Maßnahmen, lĂ€sst es den LehrkrĂ€ften jedoch unbenommen, DEI-Positionen im allgemeinen Wissenschaftsdiskurs zu vertreten oder zu befĂŒrworten. Drei Wochen spĂ€ter gab das Bildungsministerium jedoch eine Richtlinie zu den Antidiskriminierungspflichten von mit Bundesmitteln finanzierten Hochschulen heraus und behauptete, diese hĂ€tten „Studierende mit der falschen Behauptung toxisch indoktriniert, dass die Vereinigten Staaten auf ‚systemischem und strukturellem Rassismus‘ gegrĂŒndet sind“, und sie wĂŒrden auf gefĂ€hrliche Weise vermitteln, dass bestimmte ethnische Gruppen besondere moralische Verpflichtungen hĂ€tten (siehe oben). Kurz darauf legte ein Dokument zu hĂ€ufig gestellten Fragen nahe, dass Lehrinhalte ein „rassistisch feindseliges Umfeld“ schaffen könnten (unter Verletzung von Titel VI), abhĂ€ngig von den „Fakten und UmstĂ€nden“ des Einzelfalls. Ist es erlaubt zu lehren, dass Mehrheitsgruppen verpflichtet sind, vergangenes Unrecht gegenĂŒber Minderheiten wiedergutzumachen? LehrkrĂ€fte, aufgepasst.

Wissensbehörden

Eine moderne Regierung braucht ein unabhĂ€ngiges, qualifiziertes Beamtentum – nicht zuletzt, um verfassungsrechtlich gebotene Gleichbehandlung zu gewĂ€hrleisten. Um eine kohĂ€rente, evidenzbasierte RegierungsfĂŒhrung zu sichern, sollten zentrale wissenschaftliche und presseethische Prinzipien auch in den Verwaltungsbehörden gelten, die fĂŒr wissenschaftliche Bewertung, Datenerhebung oder Berichterstattung zustĂ€ndig sind. Zu diesen Prinzipien gehört insbesondere das unabhĂ€ngige Streben nach Wahrheit durch die Anwendung fachlicher Standards, die korrigierbar sind. Doch die Trump-Regierung scheint die Voraussetzungen einer konsistenten, wissensbasierten Gesetzesverwaltung zerstören zu wollen. Indem sie LoyalitĂ€t ĂŒber Kompetenz stellt, untergrĂ€bt sie die Voraussetzungen fĂŒr eine verlĂ€ssliche ErfĂŒllung derjenigen Aufgaben, die ihr Kongress und Verfassung zuweisen:

Die Rolle des Rechts

Wissensinstitutionen sind voneinander abhĂ€ngig: Wissenschaft und Medien brauchen Regierungsdaten; Regierungsbehörden sind wiederum darauf angewiesen, dass Medien ĂŒber MissstĂ€nde aufklĂ€ren und UniversitĂ€ten langfristige Effekte untersuchen, damit sie auf dieser Grundlage Regulierungsmaßnahmen treffen können. Doch die gesamte Wissensinfrastruktur der USA ist akut bedroht.

Die Wucht dieser Angriffe verstÀrkt sich durch die parallelen Angriffe auf das Recht.

Die Trump-Administration hat große Anwaltskanzleien sanktioniert oder bedroht – im Wesentlichen, weil sie Personen vertreten oder angestellt haben, die Trump als Gegner wahrnimmt. Soweit ersichtlich, wurde der Entzug von Sicherheitsfreigaben fĂŒr diese AnwĂ€lt*innen auch nicht mit tatsĂ€chlichen Bedrohungen der nationalen Sicherheit oder anderen rechtlich vertretbaren GrĂŒnden gerechtfertigt.

Ein weiteres Beispiel: Die US-Staatsanwaltschaft in Washington, D.C., hat angekĂŒndigt, Absolvent*innen der Georgetown Law School nicht mehr als Bundesbeamte in Betracht zu ziehen – als Reaktion darauf, dass sich Georgetown weiterhin zu DEI bekennt. All das geschah ohne Anhörung oder Gerichtsbeschluss – und ohne neue gesetzliche oder sonst ordnungsgemĂ€ĂŸ erlassene regulatorische Grundlage. Das kann AnwĂ€lt*innen abschrecken, Personen zu vertreten, die die Trump-Administration als Gegnerinnen ansieht.

Regierungsmitglieder und ihre UnterstĂŒtzer*innen haben auch Richter*innen bedroht – etwa damit, gerichtliche Anordnungen zu missachten und sie ihres Amtes zu entheben. Das provozierte eine bemerkenswerte öffentliche Reaktion des Vorsitzenden Richters des US Supreme Court. Solche Angriffe erfordern entschlossenen Widerstand, wie ihn unter anderem die American Bar Association bereits geleistet hat.

Als 2007 unter der Bush-Regierung Anwaltskanzleien bedroht wurden, die Guantanamo-HĂ€ftlinge vertraten, gab es einen öffentlichen Aufschrei und die Bush-Administration distanzierte sich von diesen Drohungen. So sieht ein richtiges verfassungsrechtliches VerstĂ€ndnis der anwaltlichen Rolle aus. Heute jedoch wird die Stille immer lauter und Widerstand bleibt weitgehend aus – mit wenigen Ausnahmen, darunter ErklĂ€rungen der American Bar Association, des PrĂ€sidenten der Princeton University und des Dekans der Georgetown Law School, als die Regierung ankĂŒndigte, Georgetown Alumni nicht mehr anstellen zu wollen.

Ein zentrales ethisches Prinzip der Anwaltschaft ist es, auch unpopulĂ€re Mandant*innen zu vertreten – davon hĂ€ngt das gesamte kontradiktorische Rechtssystem ab. Es ist ein Kernelement der Demokratie, dass Wahlsieger die Verlierer nicht allein deshalb verfolgen, weil diese opponiert haben. Andernfalls werden Wahlniederlagen risikoreicher – was wiederum zur Erosion demokratischer Prozesse beitragen kann (weil Amtsinhaber*innen eine faire Wahl und den möglichen Machtverlust dann lieber vermeiden wollen). Gleichzeitig schwĂ€cht es wichtige rechtsstaatliche Sicherungen, wenn AmtstrĂ€ger*innen weitgehende ImmunitĂ€t von strafrechtlicher Verfolgung eingerĂ€umt wird; Wissens- und Rechtsinstitutionen spielen hier eine entscheidende Rolle, ein Gleichgewicht aufrechtzuerhalten, das politische Strafverfolgung verhindert, ohne zugleich die Sicherungen außer Kraft zu setzen.

Die Rule of Law verlangt jedoch nicht nur rechtliche Klarheit und Transparenz, sondern auch StabilitĂ€t. Die Trump-Regierung hat jedoch gezeigt, dass ihr diese StabilitĂ€t egal ist: von der Auflösung ganzer, vom Kongress finanzierter Bundesbehörden bis hin zur Bestrafung von UniversitĂ€ten und Arbeitgebern fĂŒr DEI-Programme oder Forschung, die von frĂŒheren Regierungen gefördert wurde. Große politische UmbrĂŒche mit weitreichenden Folgen sollten in angemessenen rechtlichen Verfahren beschlossen werden – nicht per Exekutivbefehl.

Zeit fĂŒr Mut – und Widerstand

Bislang kam die einzig nennenswerte Gegenwehr von Bundesgerichten, die ihre UnabhÀngigkeit in mutigen Entscheidungen verteidigen. Salman Rushdie soll 2008 gesagt haben:

„Zwei Dinge bilden das Fundament jeder offenen Gesellschaft: Meinungsfreiheit und Rechtsstaatlichkeit. Gibt es diese Dinge nicht, gibt es kein freies Land.“

Jetzt ist die Zeit fĂŒr Mut gekommen – Jurist*innen, Wissens- und Rechtsinstitutionen mĂŒssen sich entschieden und wiederholt widersetzen. Denn der Schutz der fĂŒr unser Wissen relevanten Freiheiten und der Rule of Law betrifft uns alle. Langfristig mĂŒssen sich diese Institutionen schließlich fragen, wie sie das öffentliche Vertrauen in ihre Verfahren stĂ€rken können, um gegen zukĂŒnftige Angriffe besser gewappnet zu sein.

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Editor’s Pick

von MAXIM BÖNNEMANN

Glasnost, Geld und GlastĂŒrme: Belauscht von Geheimdiensten und beobachtet von der Roten Armee Fraktion arbeitet ein rastloser Banker an der AnnĂ€herung zur Sowjetunion. Im engen Kontakt mit Kohl fĂ€delt Alfred Herrhausen, Vorstandssprecher der Deutschen Bank, Kredite fĂŒr Gorbatschows bröckelnde Planwirtschaft ein. Das gefĂ€llt nicht allen – und auch anderswo eckt Herrhausen an, etwa mit VorschlĂ€gen zum Schuldenerlass fĂŒr die Dritte Welt oder der Hinwendung zum Investmentbanking. Herrhausen hat Feinde, das Foto seiner zerbombten Limousine geht um die Welt. Bekannt hat sich die RAF, doch Zweifel bleiben. Seine letzten Jahre erzĂ€hlt dieser fesselnde Mehrteiler in der ARD-Mediathek.

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Die Woche auf dem Verfassungsblog

zusammengefasst von EVA MARIA BREDLER

Endlich ist der FrĂŒhling da, und bei den ersten warmen Sonnenstrahlen unter klarem, blauem Himmel wird manchen Eduard Mörikes ĂŒberstrapaziertes FrĂŒhlingsgedicht in den Sinn kommen: „FrĂŒhling lĂ€sst sein blaues Band, wieder flattern durch die LĂŒfte.“ WĂ€hrenddessen regiert Trump mit harter Hand und unterdrĂŒckt die freien KrĂ€fte, wie VICKI C. JACKSON oben eindringlich gezeigt hat. SCOTT CUMMINGS (EN) konzentriert sich auf Trumps Angriff auf Anwaltskanzleien, beschreibt die Rolle von AnwĂ€lt*innen im demokratischen Erosionsprozess und fordert sie zum Handeln auf.

ELIZA BECHTOLD (EN) analysiert den oben erwÀhnten Fall von Mahmoud Khalil, einem Studenten mit unbefristeter US-Aufenthaltserlaubnis, der wegen seiner öffentlichen SolidaritÀt mit den Menschenrechten von PalÀstinenser*innen verhaftet wurde. Sie zeigt, warum diese gezielte Verfolgung von Migrant*innen eines der wohl heiligsten amerikanischen Verfassungsrechte beeintrÀchtigt: die Meinungsfreiheit.

Nach der LektĂŒre des Leitartikels wissen Sie, warum die verfassungsrechtliche Demokratie auf Wissensinstitutionen angewiesen ist, also Regierungshandeln auf Daten. Da ist es besonders besorgniserregend, dass ĂŒber 2.000 DatensĂ€tze von data.gov – der offiziellen Datenbank der US-Regierung – entfernt worden sind. NANNA BONDE THYLSTRUP und KATIE MACKINNON (EN) untersuchen, wie die „politics of digital erasure“ den Zugang zu Wissen und Demokratie in den USA und darĂŒber hinaus verĂ€ndern.

SIMON PIELHOFF (DE) geht dieser Beziehung zwischen Demokratie und Verwaltungsstaat nĂ€her auf den Grund, sowohl fĂŒr den US-amerikanischen als auch fĂŒr den deutschen Kontext – denn gerade, weil die Begriffe „Demokratie“ und „Verwaltung“ so unscharf seien, ließen sie sich besonders leicht politisch instrumentalisieren.

Trump mag diskriminieren, wo er kann, aber immerhin behandelt er jedes Rechtssystem gleich – er missachtet sie alle, egal ob nationales oder internationales Recht. Inzwischen lĂ€sst sich kaum noch ĂŒberblicken, wie oft die Trump-Administration 2025 bereits gegen Völkerrecht verstoßen hat. MARKUS GEHRING und TEJAS RAO (EN) helfen aus mit einem Überblick ĂŒber die ersten sechs Wochen.

Viele bezeichnen all das als Verfassungskrise. GARY J. JACOBSOHN und YANIV ROZNAI (EN) vergleichen die Ereignisse in den USA mit der Verfassungsentwicklung in Israel. Sie argumentieren, dass unabhĂ€ngig von der Frage, ob es sich hier tatsĂ€chlich um Verfassungskrisen handelt, die aktuellen Entwicklungen jedenfalls in eine Verfassungsrevolution mĂŒnden könnten.

Eine Revolution erleben wir vielleicht bald auch in der TĂŒrkei. Der Istanbuler BĂŒrgermeister – und vielversprechendste Oppositionskandidat – Ekrem Ä°mamoğlu wurde verhaftet und sitzt nun in Untersuchungshaft. CEM TECIMER (EN) beschreibt, wie die tĂŒrkische Regierungspartei die Opposition mit rechtlichen Mitteln ausschaltet und ihre Einparteienherrschaft weiter festigt.

„SĂŒĂŸe, wohlbekannte DĂŒfte, streifen ahnungsvoll das Land“ – leider sind es die eher faulig-sĂŒĂŸ duftenden Narrative von angeblich gefĂ€hrlichen Asylsuchenden, die besser an den Grenzen des gelobten Landes abgewehrt werden sollten. Markus Söder verglich die Polizei an der deutsch-österreichischen Grenze kĂŒrzlich mit der „Nachtwache“ aus Game of Thrones. Doch nun erklĂ€rte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die Grenzkontrollen fĂŒr unionsrechtswidrig. LEON ZÜLLIG (DE) sieht darin einen möglichen Anfang vom Ende der deutschen Grenzkontrollen – spring is coming.

Ein eher rauer Winterwind weht wĂ€hrenddessen in Berlin, wo die SPD und CDU/CSU in ihren Koalitionsverhandlungen planen, den Familiennachzug fĂŒr subsidiĂ€r Schutzberechtigte befristet auszusetzen. RHEA KUMMER und GRETA WESSING (DE) analysieren, warum dieses Vorhaben nicht nur politisch, sondern auch rechtlich fragwĂŒrdig ist.

Aus Luxemburg ziehen angenehmere DĂŒfte herĂŒber: GeneralanwĂ€ltin Tamara Ćapeta hielt es in ihren SchlussantrĂ€gen fĂŒr möglich, dass das dĂ€nische „Ghettogesetz“ gegen die EU-Rassismus- und Gleichbehandlungsrichtlinie verstoßen könnte. SARAH GANTY and KARIN DE VRIES (EN) zeigen das Potenzial des Falls, schĂ€dliche Stereotype in Integrationspolitiken zu hinterfragen.

In Straßburg hingegen liegt der Duft moralischer Verwesung in der Luft – der chinesische Tech-Gigant Huawei soll Mitglieder des EuropĂ€ischen Parlaments bestochen haben. ALBERTO ALEMANNO (EN) beleuchtet die SchwĂ€chen des parlamentarischen Ethikrahmens.

Mit Geld lassen sich nicht nur Abgeordnete kaufen, sondern möglicherweise auch die UnionsbĂŒrgerschaft. Das Urteil des EuGH zum maltesischen „Citizenship for Investment“-Programm wird mit Spannung erwartet. LORIN-JOHANNES WAGNER (EN) skizziert mögliche Konsequenzen, sollte das Gericht der (laut Wagner verfehlten) EinschĂ€tzung des Generalanwalts folgen.

In BrĂŒssel liegt derweil der Geruch von Schießpulver in der Luft. Das Weißbuch zur europĂ€ischen Verteidigung der EuropĂ€ischen Kommission markiert einen Wendepunkt in der EU-Sicherheitspolitik. ALBERTO VECCHIO (EN) stellt jedoch fest, dass diese strategische Neuausrichtung vor allem kurzfristige Maßnahmen umfasst – der politische Wille fĂŒr ein nachhaltiges, dauerhaftes Sicherheitskonzept fehle.

WĂ€hrend sich die EU um die Finanzierung einer stĂ€rkeren europĂ€ischen Verteidigung bemĂŒht, sabotiert Ungarn diese BemĂŒhungen bei jeder Gelegenheit. DERRICK WYATT (EN) schlĂ€gt eine radikale Lösung vor: Die Mitgliedstaaten sollten gleichzeitig aus den EU-VertrĂ€gen gemĂ€ĂŸ Artikel 50 EUV austreten und sich in neuen VertrĂ€gen ohne Ungarn zusammenschließen – um vereint gegen Russland zusammenstehen zu können.

„Veilchen trĂ€umen schon, wollen balde kommen“ – Polen trĂ€umt von der RĂŒckkehr zum Rechtsstaat, doch diese erweist sich als Drahtseilakt. JOHN MORIJN (EN) analysiert, warum ausgerechnet die Venedig-Kommission diese Aufgabe weiter verkomplizieren könnte, und skizziert einen möglichen Ausweg.

WĂ€hrenddessen hat in Albanien der Wecker geklingelt: Die dortige „Vetting Commission“ hat kĂŒrzlich ihr Mandat abgeschlossen – ein Meilenstein fĂŒr die Justizreform des Landes, insbesondere im Kampf gegen Korruption. Doch droht der Reformprozess wiederum zur Einschlafhilfe zu werden und sich selbst zu gefĂ€hrden, warnt JOAQUÍN URÍAS (EN).

Nicht nur einschlĂ€fernd, sondern geradezu schĂ€dlich kann der Einfluss sozialer Medien auf Jugendliche sein. Mehrere EU-Mitgliedstaaten fordern inzwischen AltersbeschrĂ€nkungen fĂŒr Social Media. SARAH ESKENS (EN) seziert die aktuelle Debatte und plĂ€diert dafĂŒr, sich statt auf pauschale Altersverbote lieber auf problematische Designfeatures zu konzentrieren.

Über eine andere Art von AltersbeschrĂ€nkung verhandelte diese Woche das Bundesverfassungsgericht: Nach geltendem Recht gilt eine starre Altersgrenze von 70 Jahren fĂŒr das Notaramt, ein alternder Notar klagt dagegen. SIMON DIETHELM MEYER (DE) findet, dass diese Regelung nicht nur unverhĂ€ltnismĂ€ĂŸig ist, sondern auch der FunktionsfĂ€higkeit der Rechtspflege eher schadet als nĂŒtzt.

Auch bei der Restitution von NS-Raubkunst ist Zeit ein entscheidender Faktor. Nach monatelanger Debatte wurde das Verwaltungsabkommen zur „Schiedsgerichtsbarkeit NS-Raubkunst“ am Mittwoch endlich unterzeichnet. ANNE DEWEY (DE) rĂ€umt mit gĂ€ngiger Kritik auf und zeigt, warum die neuen materiellen MaßstĂ€be eine gerechte Lösung sind.

Die Frage nach unrechtmĂ€ĂŸiger Ingewahrsamnahme ist nicht nur in der Kunst umstritten, sondern auch im Völkerstrafrecht. Die jĂŒngste Überstellung von Rodrigo Duterte an den Internationalen Strafgerichtshof wurde von vielen gefeiert, aber könnte das Misstrauen SĂŒdostasiens gegenĂŒber dem Gerichtshof weiter vertiefen, wie LASSE SCHULDT (EN) erklĂ€rt.

„Horch, wie ein ferner Harfenklang, so leise, so fern!“ Das Echo des Rechts mag mit jeder Woche leiser klingen, doch wir können es noch hören.

„FrĂŒhling, ja du bist’s! Dich hab‘ ich vernommen!“

Danke fĂŒr die aufmunternden Worte, Eduard.

*

Ihnen alles Gute!

Ihr

Verfassungsblog-Team

 

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