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Wert der Münzen in gleicher Höhe, die dem Realgehalt nach über - |
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oder unterwertig waren. Wir müssen beispielsweise, um 1000 ℳ an |
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das Ausland zu zahlen, Goldmünzen hingeben in nomineller Höhe |
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von 5000 ℳ oder im letzteren Fall auch nur von 200 ℳ. Hauptsa- |
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che ist nur, dass das im Werte veränderte Gold von den Goldwäh- |
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rungsländern zur alten Relation angenommen wird. Das Verhältnis |
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der Valuten wird dadurch, ob die gleichen Währungsländer ihre |
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Werteinheit auf über-oder unterwerti[übertippt g]es Metall basieren oder |
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besser gesagt, den Münzfuss unter oder über dem natürlichen |
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Wert festsetzen oder bei Wertänderung des Metalls und Belassung |
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des Münzfusses zum gleichen Ergebnis gelangen, - solange die |
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verschiedenen Lvvävvndern nur immer im gleichen Verhältnis zu ein- |
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ander bleiben, und das dürfen wir ohne weiteres als gegeben er- |
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achten, da das führende oder die führenden Länder die Politik |
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der anderen mitbestimmt, solange bleibt dieser Erscheinung der |
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nach dem wirtschaftlichen Werte des Währungsmetalles gemessenen |
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falschen Relationen ohne Bedeutung, das Verhältnis der Valuta |
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bleibt unberührt und immer noch sind die Preise von Land zu |
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Land und die Einkommen gebunden. Wie weit dieser Fall praktisch |
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ist oder werden könnte, steht hier nicht zur Diskussion, er ist |
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wohl möglich, ist hier aber nur als theoretische Abstraktion |
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gedacht. |
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Eine Uvvnvvterscheidung von Papierwährungsländern ist in |
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allen genannten Fällen doch gegeben in der Notwendigkeit der |
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Goldwährungsländer, immer wieder in den intervalutaren Pari's |
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