Wert der Münzen in gleicher Höhe, die dem Realgehalt nach über –
oder unterwertig waren. Wir müssen beispielsweise, um 1000 ℳ an
das Ausland zu zahlen, Goldmünzen hingeben in nomineller Höhe
von 5000 ℳ oder im letzteren Fall auch nur von 200 ℳ. Hauptsa-
che ist nur, dass das im Werte veränderte Gold von den Goldwäh-
rungsländern zur alten Relation angenommen wird. Das Verhältnis
der Valuten wird dadurch, ob die gleichen Währungsländer ihre
Werteinheit auf über-oder unterwerti[übertippt g]es Metall basieren oder
besser gesagt, den Münzfuss unter oder über dem natürlichen
Wert festsetzen oder bei Wertänderung des Metalls und Belassung
des Münzfusses zum gleichen Ergebnis gelangen, – solange die
verschiedenen Ländern nur immer im gleichen Verhältnis zu ein-
ander bleiben, und das dürfen wir ohne weiteres als gegeben er-
achten, da das führende oder die führenden Länder die Politik
der anderen mitbestimmt, solange bleibt dieser Erscheinung der
nach dem wirtschaftlichen Werte des Währungsmetalles gemessenen
falschen Relationen ohne Bedeutung, das Verhältnis der Valuta
bleibt unberührt und immer noch sind die Preise von Land zu
Land und die Einkommen gebunden. Wie weit dieser Fall praktisch
ist oder werden könnte, steht hier nicht zur Diskussion, er ist
wohl möglich, ist hier aber nur als theoretische Abstraktion
gedacht.
Eine Unterscheidung von Papierwährungsländern ist in
allen genannten Fällen doch gegeben in der Notwendigkeit der
Goldwährungsländer, immer wieder in den intervalutaren Pari's
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