Nau.ch: SBB vergibt nächsten Grossauftrag ins Ausland
| allow="autoplay" src="https://w.soundcloud.com/player/?url=https%3A//api.soundcloud.com/tracks/1369730806&color=%234c4c54&auto_play=false&hide_related=false&show_comments=true&show_user=true&show_reposts=false&show_teaser=true"> <! | Kaum beachtet von der Weltöffentlichkeit, bahnt sich der erste internationale Strafprozess gegen die Verantwortlichen und Strippenzieher der Corona‑P(l)andemie an. Denn beim Internationalem Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag wurde im Namen des britischen Volkes eine Klage wegen „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ gegen hochrangige und namhafte Eliten eingebracht. Corona-Impfung: Anklage vor Internationalem Strafgerichtshof wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit! – UPDATE |
Feed Titel: Transition News
Der Druck auf Brüssel wird erheblich verschärft. Wie der Guardian berichtet, fordert die russische Zentralbank Schadenersatz in Höhe von umgerechnet rund 230 Milliarden Dollar von der belgischen Wertpapierverwahrstelle Euroclear. Moskau wertet den geplanten Zugriff auf eingefrorene russische Vermögenswerte als Diebstahl und kündigt an, vor internationalen Gerichten vorzugehen. Die Klage ist mehr als ein juristisches Manöver – sie ist eine Warnung an die Europäische Union.
Brüssel verschärft seinen Kurs – und überschreitet dabei nach Ansicht zahlreicher Juristen eine rote Linie. Neu ist nicht mehr nur die Einfrierung russischer Zentralbankvermögen, sondern deren faktische Umwandlung in ein dauerhaftes Finanzierungsinstrument für die Ukraine (wir berichteten). Konkret geht es um rund 210 Milliarden Euro, davon etwa 185 Milliarden bei der in Belgien ansässigen Wertpapierverwahrstelle Euroclear. Die EU stützt sich dabei auf Artikel 122 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV). Am 11. Dezember beschlossen die EU-Botschafter, sich auf diesen Artikel zu berufen.
Artikel 122 AEUV ist eine Notfallbestimmung. Er erlaubt es dem Rat, in außergewöhnlichen Krisensituationen – etwa bei schweren Versorgungsengpässen oder Naturkatastrophen – zeitlich begrenzte Maßnahmen mit qualifizierter Mehrheit zu beschließen. Gedacht ist der Artikel für akute, vorübergehende Krisen, nicht für strukturelle, dauerhafte Eingriffe in Eigentumsrechte oder für geopolitische Langzeitstrategien. Genau darin sehen Kritiker nun einen Rechtsmissbrauch.
Denn mit der Berufung auf Artikel 122 wird ein bislang einstimmig zu verlängerndes Sanktionsregime in ein quasi-permanentes Instrument überführt. Die eingefrorenen Vermögenswerte der russischen Zentralbank sollen künftig als Sicherheiten für einen sogenannten «Reparationskredit» an die Ukraine dienen – in einer Größenordnung von bis zu 165 Milliarden Euro. Eine Rückgabe der Gelder an Russland wäre damit faktisch ausgeschlossen, solange keine umfassenden Reparationen gezahlt werden.
Besonders brisant ist die Rolle von Euroclear. Als zentrale Wertpapierverwahrstelle ist das Institut eine Schlüsselsäule des internationalen Finanzsystems. Es verwahrt Staats- und Zentralbankvermögen aus aller Welt und lebt von der Garantie politischer Neutralität und rechtlicher Verlässlichkeit. Wird dieses Prinzip aufgegeben, steht nicht weniger als das Vertrauen in den europäischen Finanzplatz auf dem Spiel. Genau hier setzt Moskau nun an: Laut dem Guardian droht Russland, europäische Vermögenswerte zu beschlagnahmen, sollte die EU den Zugriff auf die eingefrorenen Gelder weiter vorantreiben.
Belgien, Sitzstaat von Euroclear, stellt sich quer. Ministerpräsident Bart De Wever warnt vor einem völkerrechtswidrigen Zugriff auf fremdes Staatseigentum und verlangt rechtliche Garantien sowie eine solidarische Haftung aller 27 EU-Mitgliedstaaten für mögliche Schadenersatzforderungen. Diese Garantien verweigert die EU bislang. Hinter den Kulissen wächst der Druck auf Brüssel, Belgien notfalls zu übergehen oder politisch zu isolieren. Damit wird erstmals ein Gründungsmitglied der Union unter Druck gesetzt, weil es auf der Einhaltung von Rechtsstaatlichkeit besteht. Das ist kein Betriebsunfall, sondern Ausdruck einer institutionellen Verrohung: Recht wird zum Hindernis erklärt, das man notfalls beiseiteschiebt.
Der Widerstand kommt nicht nur aus einzelnen Hauptstädten. Auch die Europäische Zentralbank, der Internationale Währungsfonds und mehrere Partnerstaaten haben davor gewarnt, Zentralbankvermögen anzutasten. Nach dem Völkergewohnheitsrecht genießen diese Vermögenswerte nahezu absolute Immunität. Eine dauerhafte Verpfändung oder wirtschaftliche Entwertung käme einer Enteignung gleich – ohne Gerichtsurteil, ohne rechtliches Verfahren. Dass Russland nun laut dem Guardian prüft, Urteile in Drittstaaten wie China, den Vereinigten Arabischen Emiraten oder Kasachstan vollstrecken zu lassen, zeigt, wie real dieses Risiko ist.
Parallel dazu verschärft die EU ihr Vorgehen gegen Kritiker im Inneren. Erst kürzlich beschloss der Rat Sanktionen gegen weitere europäische Bürger wegen angeblicher «Desinformation», darunter den Schweizer Sicherheitsexperten Jacques Baud. Die Maßnahmen umfassen Kontosperrungen, Reisebeschränkungen und den Ausschluss vom Wirtschaftsverkehr – ohne vorherige Anhörung der Betroffenen (siehe hier und hier). Diese Sanktionen hat die Schweiz nicht übernommen. Immerhin.
Die zeitliche Koinzidenz ist kein Zufall, sagen Kritiker. Wer einen rechtlich hoch umstrittenen Zugriff auf Milliardenvermögen durchsetzen will, muss den politischen Diskurs kontrollieren. Genau hier setzt die Kritik der Europaabgeordneten Michael von der Schulenburg und Ruth Firmenich an. Sie sprechen von einem systematischen Abbau rechtsstaatlicher Sicherungen (wir berichteten).
Ein von ihnen in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten kommt zu einem klaren Ergebnis: Der EU-Sanktionsrahmen gegen «Desinformation» verstößt in zentralen Punkten gegen Unionsrecht. Die Gutachterinnen Prof. Dr. Ninon Colneric, ehemalige Richterin am Europäischen Gerichtshof, und Prof. Dr. Alina Miron sehen insbesondere das fehlende Recht auf Anhörung und die massive Einschränkung der Meinungsfreiheit als rechtswidrig an. Artikel 11 der EU-Grundrechtecharta werde verletzt, ebenso der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.
Der Euroclear-Fall wird damit zum Lackmustest. Sollte die EU dauerhaft auf Artikel 122 AEUV setzen, um geopolitische Ziele durchzusetzen, droht eine gefährliche Präzedenzwirkung. Andere Staaten könnten ihre Zentralbankguthaben aus Europa abziehen, aus Angst, bei politischen Konflikten ähnlich behandelt zu werden. Ein internationaler Vertrauensverlust wäre die Folge – mit potenziell gravierenden Auswirkungen auf den Euro und das europäische Finanzsystem.
Die Risiken sind enorm. Sollten andere Staaten – von China über Indien bis zu Ländern des globalen Südens – zu dem Schluss kommen, dass ihr Zentralbankvermögen in Europa politisch disponibel ist, wäre ein internationaler Abzug von Guthaben die logische Konsequenz. Ein globaler Vertrauensverlust, ein internationaler Bank-Run, würde nicht Russland treffen, sondern den Euro und den europäischen Finanzplatz.
Im Europäischen Parlament wächst der Druck, gegenzusteuern. Michael von der Schulenburg und Ruth Firmenich fordern, den Sanktionsrahmen gegen «Desinformation» aufzuheben und den Rückgriff auf Artikel 122 rechtlich zu überprüfen. Die Guardian-Meldung zeigt: Der Konflikt ist längst internationalisiert. Die kommenden Wochen werden entscheiden, ob die EU den Notfallartikel als Ausnahmeinstrument behandelt – oder ob aus der Ausnahme ein dauerhaftes Machtinstrument wird, mit unabsehbaren Folgen für Recht, Finanzmärkte und politische Glaubwürdigkeit.
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