NachrichtenBearbeiten
https://odysee.com/@ovalmedia:d/mwgfd-impf-symposium:9
https://totalityofevidence.com/dr-david-martin/
| | Kaum beachtet von der Weltöffentlichkeit, bahnt sich der erste internationale Strafprozess gegen die Verantwortlichen und Strippenzieher der CoronaâP(l)andemie an. Denn beim Internationalem Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag wurde im Namen des britischen Volkes eine Klage wegen âVerbrechen gegen die Menschlichkeitâ gegen hochrangige und namhafte Eliten eingebracht. Corona-Impfung: Anklage vor Internationalem Strafgerichtshof wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit! â UPDATE |
Libera Nos A Malo (Deliver us from evil)
Transition NewsBearbeitenFeed Titel: Homepage - Transition News US-Bundesstaat Idaho verbietet Zwang zur digitalen IdentitÀt
Der US-Bundesstaat Idaho schwimmt derzeit gegen den Trend. Gouverneur Brad Little unterzeichnete Anfang April ein Gesetz, das sich gegen die (âŠ)
FĂŒhrt der Iran einen gerechten Krieg?
FĂŒhrt der Iran einen gerechten Krieg? Die westliche Kritik an Irans KriegsfĂŒhrung ist scheinheilig. Der Iran wendet nur die Methoden, die die USA und Israel wĂ€hrend Jahrzehnten gegen den Iran eingeâŠ
Ungarns Wahl: Festung OrbĂĄn gegen Modell Magyar
![]() Vor dem Wahlsonntag am 12. April 2026 steht das seit 2010 regierende BĂŒndnis aus Fidesz und KDNP unter MinisterprĂ€sident Viktor OrbĂĄn vor einer (âŠ) RFK Jr. startet eigenen Podcast
Der US-Gesundheitsminister Robert F. Kennedy Jr. wird einen Podcast mit dem Titel «The Secretary Kennedy Podcast» starten. Wie Kennedy in einem (âŠ)
Befunde aus Norwegen, Tschechien und Australien zu SchÀden durch COVID-«Impfstoffe»
KĂŒrzlich wurde eine von Experten begutachtete Studie an norwegischen Jugendlichen (Larsen et al.) veröffentlicht, die aufgezeigt hat, dass (âŠ)
| Peter MayerBearbeitenFeed Titel: tkp.at â Der Blog fĂŒr Science & Politik KernstĂŒcke der neuen WHO VertrĂ€ge bringen Verlust der nationalen SouverĂ€nitĂ€t der Mitgliedsstaaten
![]() Bekanntlich sollen bis Ende Mai Ănderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) beschlossen werden, die der WHO eine massive Ausweitung ihrer völkerrechtlich verbindlichen Vollmachten bringen sollen. [âŠ] Hardware-Schwachstelle in Apples M-Chips ermöglicht VerschlĂŒsselung zu knacken
![]() Apple-Computer unterscheiden sich seit langem von Windows-PCs dadurch, dass sie schwieriger zu hacken sind. Das ist ein Grund, warum einige sicherheitsbewusste Computer- und Smartphone-Nutzer [âŠ] 25 Jahre weniger Lebenserwartung fĂŒr "vollstĂ€ndig" Geimpfte
![]() Eine beunruhigende Studie hat ergeben, dass Menschen, die mit mRNA-Injektionen âvollstĂ€ndigâ gegen Covid geimpft wurden, mit einem Verlust von bis zu 25 Jahren ihrer [âŠ] OstermĂ€rsche und Warnungen vor dem Frieden
![]() Ostern ist auch die Zeit der pazifistischen und antimilitaristischen OstermĂ€rsche. Grund genug, um davor zu warnen. Tod nach Covid-Spritze: Ărzte im Visier der Justiz
![]() In Italien stehen fĂŒnf Ărzte nach dem Tod einer jungen Frau aufgrund der âImpfungâ vor einer Anklage. |
NZZBearbeiten
Feed Titel: Wissenschaft - News und HintergrĂŒnde zu Wissen & Forschung | NZZ
Der gestrandete Wal in der Ostsee lebt noch, doch die Hoffnungen schwanden zuletzt. Nun soll ein privater Rettungsversuch gestartet werden
Vor vier Milliarden Jahren gab es einen Einzeller: Luca. Er ist der Vorfahre allen Lebens
ERKLĂRT - Weshalb Gichtpatienten Alkohol meiden sollten â und worauf sie achten können, wenn sie doch eine Ausnahme machen
Der Weg aus dem Nebel der AlkoholabhÀngigkeit
Sport, ErnÀhrung, Rauchstopp: Das Àndert wenig am Cholesterin. Was die Werte sinken lÀsst und weshalb der Lebensstil trotzdem entscheidend ist
VerfassungsblogBearbeiten
Feed Titel: Verfassungsblog
Verabschiedungskultur jenseits des Rechts
Die AfD fĂŒhrt die Umfragen zur Landtagswahl im September in Sachsen-Anhalt mit ĂŒberwĂ€ltigendem Vorsprung an. Dass sie dort nach den Wahlen Regierungsmacht erlangt, wird immer wahrscheinlicher. Selbstbewusst betitelt der Landesverband sein Wahlprogramm deshalb bereits als âRegierungsprogrammâ. Zentral geht es wieder um Migration. So wie bereits in der Vergangenheit fallen viele der migrationspolitischen Forderungen von vornherein aus dem Kompetenzbereich einer Landesregierung: Von 56 Forderungen sind 21 ausschlieĂlich auf Bundes- oder Europaebene umsetzbar, bspw. die Forderungen âSubsidiĂ€ren Schutzstatus abschaffen!â (Rn. 814) oder âGrundrecht auf Asyl abschaffen!â (Rn. 620). Daneben gibt es als Forderungen getarnte Behauptungen (bspw. âIllegale Zuwanderer sind FachkrĂ€ftemangelverursacher!â (Rn. 914)), die jeglicher faktischen Grundlage entbehren und die man rechtlich kaum einordnen kann, da es fĂŒr sie keine AnknĂŒpfungspunkte im Migrationsrecht gibt.
Damit bleiben 31 Forderungen ĂŒbrig, die in den Aufgabenbereich einer Landesregierung fallen können. Ob diese rechtlich zulĂ€ssig sind, zeigen wir hier. Andere ErwĂ€gungen lassen wir unberĂŒcksichtigt. So thematisieren wir bspw. die diskriminierende Sprache im âRegierungsprogrammâ nicht weiter und gehen auch nicht auf die faktisch immer wieder falschen Problembeschreibungen der AfD ein. In den ausklappbaren Feldern unter dem Text finden sich die genauen Forderungen mitsamt einer knappen rechtlichen Einordnung.
Vorab lĂ€sst sich festhalten: Die Umsetzung der Forderungen, die grundsĂ€tzlich in den Aufgabenbereich einer Landesregierung fallen können, wĂ€re ĂŒberwiegend rechtlich unzulĂ€ssig (18 von 31). Auf diese Weise tĂ€uscht die AfD ihre WĂ€hler:innen. Es ist trotzdem vorstellbar, dass die AfD ihre rechtswidrigen Forderungen zumindest teilweise umsetzt. Wie das funktioniert, zeigt ihr schon jetzt die aktuelle Landesregierung.
Ein restriktiverer Migrationsprozess von Anfang bis Ende
Generell fordert die AfD eine deutlich restriktivere Migrationspolitik, die auch EU-AuslĂ€nder:innen (Rn. 852) einschlieĂt. Vor allem richten sich die vorgesehenen MaĂnahmen aber gegen Schutzsuchende (die das AfD-Programm als âAsylantenâ, âFlĂŒchtlingeâ oder âillegale Einwandererâ bezeichnet). FĂŒr sie sieht das âRegierungsprogrammâ Restriktionen im gesamten inlĂ€ndischen Migrationsprozess vor.
Aufnahme
Am liebsten wĂŒrde die AfD in Zukunft gar keine Schutzsuchenden mehr aufnehmen â zumindest dann, wenn sie einen asylbedingten âKollaps ihrer Institutionenâ befĂŒrchtet (Rn. 670). Dazu will sie eine Notstandsklausel im deutschen Asylrecht nutzen, die es gar nicht gibt. Jedenfalls will die Landesregierung im Falle eines âZuwanderungsnotstandsâ aber Zuzugssperren fĂŒr ĂŒberlastete Kommunen verhĂ€ngen (Rn. 653). Nur weil eine Kommune ĂŒberlastet ist, darf eine Landesregierung aber keine Zuzugssperre verhĂ€ngen. Zudem bliebe sie weiterhin fĂŒr diese Personen zustĂ€ndig und mĂŒsste sie auf andere Kommunen innerhalb des eigenen Landes verteilen.
Wenn kein Aufnahmestopp möglich ist, möchte die AfD wenigstens die Aufnahme von Schutzsuchenden auf ein Minimum beschrĂ€nken. Damit ist nicht das gesetzlich vorgegebene Minimum gemeint, sondern eine Zahl, die die Landesregierung selbst bestimmen will. Menschen, die aus sog. sicheren Drittstaaten oder unter ungeklĂ€rter IdentitĂ€t eingereist sind (Rn. 571), soll Sachsen-Anhalt ebenso wenig aufnehmen wie Menschen, die ĂŒber Aufnahmeprogramme nach Deutschland gekommen sind (Rn. 586). Eine solche Forderung entbehrt jeglicher rechtlichen Grundlage. Auch eine AfD-gefĂŒhrte Landesregierung wĂ€re nach § 44 Abs. 1 AsylG n.F. verpflichtet, diese Personen aufzunehmen.
Wenn sie dann doch einmal hier sind, will man Schutzsuchende möglichst zentral unterbringen (Rn. 729, Rn. 4513). Das soll nicht in der Stadt sein (Rn. 729), aber vor allem auch nicht auf dem Land (Rn. 4513). Wo die AfD die Aufnahme dann zentralisieren will, bleibt unklar. Klar ist, dass schon die aktuelle Form der Unterbringung die Rechte der Schutzsuchenden systematisch verletzt und eine weitere Zentralisierung diesen Zustand verschĂ€rfen wĂŒrde.
Beachtenswert ist, dass die AfD weder an dieser Stelle noch an anderer in ihrem Programmentwurf auf die Regelungen der GEAS-Reform eingeht. Gerade bei den Aufnahmen sieht die Reform Neuerungen (bspw. Asylverfahrenshaft) vor, die der AfD ĂŒberwiegend zusagen dĂŒrften.
Sozialleistungen
Leistungen fĂŒr Asylbewerber:innen will die AfD einkĂŒrzen oder ganz streichen (womit sie ganz auf Linie der Bundesregierung ist, vgl. §§ 1 Abs. 7, 1a Abs. 8 AsylbLG n.F. â oder andersherum?). Das soll nach MaĂgabe der bestehenden gesetzlichen Vorgaben geschehen (§ 1 Abs. 4 und § 1a AsylbLG; Rn. 1148). Die sind allerdings verfassungswidrig. Deshalb untersagen die Gerichte den Behörden, die Vorschriften ĂŒberhaupt anzuwenden (insb. bei den Leistungsstreichungen in sog. Dublin-FĂ€llen). Einige BundeslĂ€nder weisen ihre Behörden deshalb schon seit lĂ€ngerer Zeit an, sie nicht zu beachten. In Sachsen-Anhalt ermutigt die aktuelle Landesregierung die Behörden hingegen, die Leistungsstreichungen vollstĂ€ndig auszureizen. Sehenden Auges schickt sie schutzsuchende Menschen damit in die Obdachlosigkeit. Weil der Rechtsschutz so hochschwellig ist, landet in Sachsen-Anhalt nur ein Bruchteil dieser FĂ€lle vor Gericht (alle Klagen waren dann aber erfolgreich, vgl. hier S. 14).
DarĂŒber hinaus möchte die AfD Asylbewerber:innen flĂ€chendeckend zur Arbeit verpflichten, fĂŒr die sie 80 Cent pro Stunde bekommen sollen (Rn. 764). Auch das ist verfassungswidrig und Gerichte verbieten diese Praxis bereits â auch hier stört das schon die aktuelle Landesregierung nicht (vgl. hier, S. 12).
Vermögenswerte von Schutzsuchenden will die AfD nach ihrer Ankunft konfiszieren, um sie fĂŒr die verursachten Kosten zu verwenden (Rn. 746). Damit möchte sie eine angebliche Ungerechtigkeit beheben, weil deutsche SozialleistungsempfĂ€nger:innen zunĂ€chst ihre eigenen Vermögenswerte aufbrauchen mĂŒssen, bevor sie von Sozialleistungen profitieren dĂŒrfen. Das sei fĂŒr Asylbewerber:innen nicht der Fall. Dass es fĂŒr sie schon jetzt eine entsprechende Regelung gibt, die im Ăbrigen noch schĂ€rfer als die fĂŒr deutsche SozialleistungsempfĂ€nger:innen ist, hat die AfD hier vermutlich ĂŒbersehen.
Abschiebungen
HerzstĂŒck des Migrationsprogramms der AfD sind Abschiebungen. Ganze elf Forderungen richten sich darauf. Abschiebungen sind das Mittel der Wahl, um den anvisierten âParadigmenwechsel weg von einer Willkommenskultur und hin zu einer âVerabschiedungskulturââ zu realisieren (Rn. 1081) und der zentrale Pfeiler dessen, was die AfD vorgibt, unter âRemigrationâ zu verstehen (Rn. 1112).
PrimĂ€r fordert die AfD deshalb an verschiedenen Stellen, konsequenter abzuschieben (insb. Rn. 1015, auch Rn. 2656). Dass das Land die weit ĂŒberwiegende Mehrheit aller ausreisepflichtigen Personen wegen Duldungen (§ 60a Abs. 2 S. 1 AufenthG) gar nicht abschieben kann, erwĂ€hnt das Programm an keiner Stelle (Rn. 1015). FĂŒr die vergleichsweise wenigen ausreisepflichtigen Personen ohne Duldung, bei denen eine Landesregierung tatsĂ€chlich eine Abschiebung einleiten könnte, fĂ€hrt die AfD schwere GeschĂŒtze auf. Sie fordert, die Abschiebehaft â wo auch immer möglich â anzuwenden und dafĂŒr selbst regulĂ€re Haftanstalten zu nutzen, sofern das nötig ist (Rn. 1042). Das wĂ€re aber in jedem Fall europarechtswidrig (Rn. 1042). RegulĂ€re Haft und Abschiebehaft mĂŒssen in jedem Fall getrennt sein; das schreibt das Europarecht in Art. 16 RĂŒckfĂŒhrungs-RL vor. Mindestens 300 AbschiebehaftplĂ€tze möchte die AfD in Sachsen-Anhalt haben (Rn. 2670). Das ist rechtlich zulĂ€ssig, allerdings nur unter engen Voraussetzungen, die sie im âRegierungsprogrammâ nicht erwĂ€hnt (Rn. 2670). Und sie erwĂ€hnt auch nicht die hohen Kosten, die damit verbunden wĂ€ren: Sachsen-Anhalt baut derzeit fĂŒr 37,4 Mio. Euro eine Abschiebehaftanstalt mit gerade einmal 30 PlĂ€tzen in Volkstedt.
Die inhaftierten AuslĂ€nder:innen will die AfD dann schnell durch FlĂŒge abschieben, deren Zahl sie âdrastischâ erhöhen möchte (Rn. 1071). Um die Abschiebeflieger in möglichst viele LĂ€nder zu schicken, will eine AfD-gefĂŒhrte Landesregierung bilaterale RĂŒckfĂŒhrungsvertrĂ€ge mit auswĂ€rtigen Staaten schlieĂen (Rn. 2903). Das Lindauer Abkommen, durch welches die AfD sich dazu ermĂ€chtigt sieht, untersagt allerdings genau das.
Diese Abschiebungen soll eine âTask-Forceâ koordinieren (Rn. 1096). Was damit gemeint ist, macht der Wortlaut des Programms nicht ganz klar. In diesem Zusammenhang spekulieren manche allerdings darĂŒber, ob die AfD in Sachsen-Anhalt eine Behörde einrichten könnte, die der US-amerikanischen ICE Ă€hnelt. Sofern man unter ICE âlediglichâ eine âAbschiebepolizeiâ versteht, wĂ€re dies nach deutschem Recht möglich (siehe Rn. 1096 unten). Nach dem Landespolizeigesetz könnte die Polizei zu diesem Zweck beispielsweise eine eigene Arbeitsgruppe einrichten. Und obgleich so eine âAbschiebepolizeiâ in Sachsen-Anhalt weniger weitreichende Kompetenzen hĂ€tte als das US-amerikanische Pendant, wĂŒrde der bestehende Rechtsrahmen ausreichen, um die (un-)erwĂŒnschten gewaltvollen Bilder zu erzeugen, die man bereits aus den USA kennt (etwa von Polizist:innen, die in Wohnungen oder Aufnahmeeinrichtungen eindringen). Diese Befugnis rĂ€umt z.B. § 58 Abs. 5 AufenthG der Polizei ein. Danach darf die Polizei fĂŒr Abschiebungen ohne richterlichen Beschluss in die Wohnungen von Schutzsuchenden eintreten, wenn sie sicher davon ausgehen kann, dass die abzuschiebende Person sich dort gerade aufhĂ€lt.
Bei ihren Abschiebungen will die AfD sich nicht stören lassen â weder von der Zivilgesellschaft noch von den Kirchen. Menschen, die Kirchenasyl vermitteln, und Personen, die Schutzsuchende vor Abschiebungen schĂŒtzen, will die AfD strafrechtlich belangen (zu Kirchenasyl Rn. 596, zu sonstigen UnterstĂŒtzer:innen Rn. 1033 jeweils unten). Nach aktueller Rechtsprechung machen sich diese Personen aber fast nie strafbar. Durch die Staatsanwaltschaft könnte eine Landesregierung sie trotzdem verfolgen lassen, da diese gemÀà §§ 146, 147 GVG weisungsgebunden ist. KĂŒnftig möchte die AfD gar aus den Kirchen heraus abschieben lassen â die Polizei soll also in kirchliche SchutzrĂ€ume eindringen. Auf diese Weise wĂŒrde sie mit der christlich-humanitĂ€ren Tradition des Kirchenasyls brechen.
Haushalt
Bei der Finanzierung möchte die AfD sparen und der âAsyl- und Integrationsindustrie den Geldhahn zudrehenâ (Rn. 822, Rn. 1112). Das wĂ€re (verfassungs-)rechtlich kaum zulĂ€ssig. Auch dass das Land aktuell Geld fĂŒr die Unterbringung und Verpflegung von GeflĂŒchteten ausgibt, scheint der AfD zu missfallen, wenngleich sie an anderer Stelle (Rn. 729) anerkennt, dass wohl auch sie fĂŒr diese Kosten aufkommen mĂŒsste (was zutrifft, § 44 Abs. 1 AsylG n.F.). Nicht sparen will die AfD hingegen bei den RĂŒckfĂŒhrungen. Hier soll das Land 100 Mio. Euro bereitstellen, um die âAbschiebeoffensiveâ praktisch umzusetzen (Rn. 1015).
EinbĂŒrgerungen
FĂŒr EinbĂŒrgerungen fordert die AfD zunĂ€chst hohe HĂŒrden (Rn. 862). Wer die ĂŒberwinden kann, soll noch ein Kulturbekenntnis abgeben mĂŒssen (Rn. 1550). Auf welche Vorschrift im StAG sich dieses Bekenntnis stĂŒtzen soll, bleibt unklar. Vermutlich, weil keine Vorschrift ein solches Bekenntnis zulĂ€sst.
WÀhler:innentÀuschung
Eine AfD-gefĂŒhrte Landesregierung darf nur so handeln, wie es Bundes-, Verfassungs- und Unionsrecht erlauben. Das ist die Kernaussage des Rechtsstaatsprinzips aus Art. 20 Abs. 3 GG. Immer wieder gibt die AfD deshalb vor, dass sie ihre Forderungen rechtskonform umsetzen könnte (bspw. Rn. 596, Rn. 764, Rn. 780, Rn. 1042, Rn. 1148). TatsĂ€chlich wĂŒrde die Umsetzung aber regelmĂ€Ăig gegen geltendes Recht verstoĂen. Auf diese Weise suggeriert die AfD ihren WĂ€hler:innen groĂflĂ€chig rechtliche Handlungsmöglichkeiten, die sie gar nicht hat â das ist WĂ€hler:innentĂ€uschung. Dass die AfD ânurâ deshalb davon absieht, ihre Forderungen zu verwirklichen, ist schwer vorstellbar. Und warum sollte sie das tun, wenn es auch die aktuelle Bundesâ und Landesregierung teils ohne ernstzunehmende rechtliche und politische Konsequenzen nicht tut? Auf den langen Sommer der Migration könnte nun die migrationspolitische ICE-Zeit folgen.
Winfried Kluth, Constantin Hruschka, Marcus Bergmann, Michelle Bohley, Jakob Junghans, Christoph Korb und Lauris Ding danken wir fĂŒr die vielen wertvollen inhaltlichen Hinweise.
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