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https://odysee.com/@ovalmedia:d/mwgfd-impf-symposium:9
https://totalityofevidence.com/dr-david-martin/



Kaum beachtet von der Weltöffentlichkeit, bahnt sich der erste internationale Strafprozess gegen die Verantwortlichen und Strippenzieher der Corona‑P(l)andemie an. Denn beim Internationalem Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag wurde im Namen des britischen Volkes eine Klage wegen „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ gegen hochrangige und namhafte Eliten eingebracht. Corona-Impfung: Anklage vor Internationalem Strafgerichtshof wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit! – UPDATE


Libera Nos A Malo (Deliver us from evil)

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Peter MayerBearbeiten

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NZZBearbeiten

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Feed Titel: Wissenschaft - News und HintergrĂŒnde zu Wissen & Forschung | NZZ


«I am hangry»: Warum wir bei Hunger zappelig und aggressiv werden

Der englische Ausdruck «hangry – hungry and angry» trifft es genau. Dieser Zustand ist fĂŒr Betroffene und Mitmenschen manchmal schwer zu ertragen. Aber biologisch gesehen steckt ein lebenserhaltender Mechanismus dahinter. Die Kolumne «Hauptsache, gesund».

VerfassungsblogBearbeiten

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Freiheit finden wir doch alle dufte

Linke Buchhandlungen, die sich um einen vom Bundeskulturbeauftragten ausgelobten staatlichen Förderpreis bewerben. Die danach streben, vom deutschen Staat ausgezeichnet zu werden fĂŒr ihre Verdienste um das Schöne, Wahre und Gute. Ob sich Kulturstaatsminister Wolfram Weimer mal klar gemacht hat, wie wenig sich das von selbst versteht? Richtig linke Buchhandlungen, mind you, die Regale vollgepackt mit den Klassikern revolutionĂ€rer Theorie und Praxis, die verletzt und empört darĂŒber sind, dass sie nicht fĂŒr förderwĂŒrdig gehalten werden von der bundesdeutschen Exekutivgewalt und deshalb jetzt die Gerichte anrufen dagegen. Ist das nicht regelrecht rĂŒhrend? Was fĂŒr ein Vertrauensbeweis in die liberale Demokratie ist das denn?

Weimer, der Kulturbeauftragte der Bundesregierung, hatte die Auswahl der Jury dem deutschen Inlandsgeheimdienst zur Nachsortierung vorgelegt: Der sollte mal nachsehen, ob gegen die ausgewĂ€hlten BuchlĂ€den irgendwelche „verfassungsschutzrelevanten Erkenntnisse“ vorliegen. Das durfte Weimer nicht, denn das Bundesverfassungsschutzgesetz bietet dafĂŒr keine Grundlage. Aber mal abgesehen von der Frage, wie rechtmĂ€ĂŸig das war, was der Minister tat: Was ich vermisse in weiten Teilen der liberalen deutschen Öffentlichkeit und nicht zuletzt der liberalen deutschen Rechtswissenschaft, ist die Bereitschaft zur Reflexion dessen, was hier gerade mit der liberalen deutschen Demokratie passiert.

Rechte wollen MachtverhĂ€ltnisse bewahren, Linke sie verĂ€ndern: In der liberalen Demokratie wird dieser Konflikt produktiv auf Dauer gestellt. Beide, MĂ€chtige und Machtunterworfene, binden sich an und berufen sich auf Rechte, Eigentums- und Vertragsfreiheit einerseits, Minderheits-, Teilhabe- und Menschenrechte andererseits. Wer des anderen Rechte missachtet, setzt sich zu sich selbst in Widerspruch, wenn er fĂŒr die eigenen Achtung fordert, und schwĂ€cht so im Endeffekt die eigene Position. Das macht Verhalten erwartbar und ermöglicht Vertrauen, und so stabilisiert sich die liberale Demokratie und bleibt in Bewegung. Man redet und verhandelt miteinander, und so werden die Rechten weniger rechts und die Linken weniger links, die politischen GegensĂ€tze werden in rechtlich geordnete Verfahren aufgelöst, und am Ende sind so gut wie alle irgendwie mehr oder weniger liberal.

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Call for Papers: 2. InterdisziplinĂ€re Jahreskonferenz 2026: „Challenges to International Orders: Causes and Consequences“ (7.–9.10.2026 in Berlin)

Das Wissenschaftszentrum Berlin fĂŒr Sozialforschung lĂ€dt zur Einreichung unveröffentlichter Full-Papers aus allen sozialwissenschaftlichen Disziplinen ein.

Einsendeschluss: 23.4.2026

Gesucht sind Papiere zu Herausforderungen und Wandel internationaler Ordnungen in Klima, Gesundheit, Migration, Handel, Technologie und Entwicklung sowie deren Folgen fĂŒr Frieden, Ungleichheit und globale Kooperation.

Speaker sind unter anderen.: Anita Gohdes, Charles Kupchan, Clémence Lenoir, Cristiane Lucena Carneiro, Abraham Newman, Dani Rodrik, Beth Simmons und Xuefeng Sun.

Infos & Einreichung hier.

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In der Tat: Liberal, das waren die lĂ€ngste Zeit meines Lebens, mich selbst eingeschlossen, so gut wie alle um mich herum – nicht unbedingt im parteipolitischen Sinn, aber das Label liberal hĂ€tte kaum jemand von sich gewiesen. Warum auch? Liberal im Gegensatz wozu? Abgesehen von der Handvoll Erzkatholiken, VertriebenenfunktionĂ€re und K-Gruppen-FusselbĂ€rte, die es da noch gab (und natĂŒrlich: Nazis!), Randfiguren zumeist, gering an Zahl, Macht und Ansehen, leichte Ziele, sich ĂŒber sie lustig zu machen – abgesehen davon war in der Welt, in der ich aufgewachsen bin, jeder Depp und seine Oma liberal. Liberal war der gemeinsame Nenner, der es dem Wirtschaftsanwalt und der Ökomama erlaubte, sich beim Kita-Elternabend nett zu unterhalten, vielleicht sogar anzufreunden, wenn nicht gar ineinander zu verlieben, jedenfalls aber zurechtzukommen miteinander, ĂŒber alle politischen und ökonomischen GegensĂ€tze hinweg.

Nun ist und war dieser liberale Mainstream sicherlich die ganze Zeit schon viel ausschließender, privilegierender und privilegierter, als er sich zumeist gern eingestehen will. Liberal im Gegensatz wozu? Der liberale Mainstream wird oppressiv, wenn es schier gar keinen Raum mehr gibt, ihm nicht anzugehören. Da haben Philip Manow und andere Populismus-Apologeten Recht. (Womit sie deswegen noch lange nicht Recht haben, ist die Schlussfolgerung, dass die Strategie derer, die diese Lage zur Errichtung eines autoritĂ€ren Regimes politisch bewirtschaften, nichts als ein self-serving liberales Hirngespinst ist, das es in Wahrheit ĂŒberhaupt nicht gibt. Aber das scheint mir ein derart trivialer Gedanke zu sein, dass ich gar nicht weiß, was ich dazu noch sagen soll.)

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Der liberale Mainstream, der nicht mehr weiß, wovon er sich unterscheidet, wird auch blind: Er nimmt seine Umwelt nicht mehr wahr. Er merkt gar nicht mehr, wem er was alles zumutet und zufĂŒgt. Und wenn er auf Protest und Widerspruch stĂ¶ĂŸt, weiß er gar nicht, was das soll, und findet das ĂŒbertrieben und extrem und irgendwie illiberal, dass da mit einem Mal lauter Leute dauernd irgendwelche Wohnungsbaukonzerne enteignen und HörsĂ€le besetzen und sich auf Kreuzungen festkleben und den Völkermord in Gaza einen Völkermord nennen wollen. Dann fĂŒhlt er sich in seinen Gewissheiten und in seinem Besitz bedroht, der liberale Mainstream, und ruft nach der Polizei. Die kommt nur zu gerne. So wird der politische Diskurs immer autoritĂ€rer und der Mainstream immer weniger liberal, bis ihm irgendwann die aus der deutschen Geschichte ad nauseam vertraute Erkenntnis dĂ€mmert: Tja, als das autoritĂ€re Regime errichtet wurde in Deutschland, da war halt leider wieder einmal von den Liberalen ĂŒberhaupt nicht das allerkleinste bisschen mehr zu sehen.

Das Irre an dem Vorfall mit dem Buchhandelspreis ist, dass die betroffenen Buchhandlungen nach allem, was man weiß, ĂŒberhaupt nichts machen mussten, um ausgeschlossen zu werden. Es genĂŒgte schon, zu sein, was sie waren: nĂ€mlich links. Wer die MachtverhĂ€ltnisse Ă€ndern will, gehört nach dieser Logik qua Ministerbefehl von der PreistrĂ€gerliste gekickt. Wenn das etwas ist, womit der liberale Mainstream in Deutschland diesen Minister davonkommen lĂ€sst, dann ist es in der Tat mal wieder so weit. Dann bezeichnet „liberal“ nichts mehr. Dann sind wir alle, die wir die autoritĂ€re Wende nicht hinnehmen wollen, dann sind wir alle: Linke.

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Editor’s Pick

von JANA TRAPP

Was wĂŒrde ich eigentlich tun, wenn ich nicht Redakteurin fĂŒr Straf- und Sicherheitsrecht wĂ€re? Wahrscheinlich Baurecht. Klingt komisch, ist aber so.

SpĂ€testens nach der ARTE-Dokumentation „Von lebendigen BrĂŒcken und Faserbauten“ lĂ€sst sich jedenfalls erahnen, warum.

Die Folge zeigt, wie sehr sich Architektur neu erfindet – und zwar, indem sie sich von der Natur inspirieren lĂ€sst. Pflanzenfasern ermöglichen Konstruktionen, die zugleich erstaunlich leicht und stabil sind. Die sogenannte Baubotanik denkt GebĂ€ude gleich ganz anders: Hier werden lebende Pflanzen Teil der Architektur. Was zunĂ€chst nach Science-Fiction klingt, könnte in den immer heißer werdenden Metropolen der Zukunft ganz praktische Funktionen erfĂŒllen, zum Beispiel als natĂŒrliche Klimaanlage.

Nebenbei ist die Doku auch ein sanfter Reality-Check fĂŒr unsere klassischen Baustoffe: Beton und Stahl, lange Symbole moderner Baukunst, gelten inzwischen als Klimaproblem. Umso spannender zu sehen, wie viel architektonische KreativitĂ€t in alternativen Materialien steckt. Wer danach nicht zumindest kurz ĂŒber atmende HĂ€user nachdenkt, hat vermutlich nicht richtig hingeschaut. Und wer weiß: Vielleicht braucht Baubotanik am Ende nicht nur gute Architekt:innen, sondern auch ein paar neugierige Baurechtler:innen.

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Die Woche auf dem Verfassungsblog

zusammengefasst von EVA MARIA BREDLER

Ein weiterer Krieg also, der sich als blutroter Faden durch unsere Newsletter zieht. Ich weiß nicht, wie es Ihnen geht, aber mir ist die Kunst oft ein besserer Kompass als das Recht, wenn ich versuche, all diese Unmenschlichkeiten zu verstehen. Umso beunruhigender ist die Episode des Deutschen Buchhandlungspreises, wie unser Leitartikel sie bespricht. NILS WEINBERG (DE) ordnet die „Weimerer VerhĂ€ltnisse“ rechtlich ein: Zwar sei es rechtswidrig und politisch unklug, dass Kulturstaatsminister Weimer drei Buchhandlungen wegen Erkenntnissen des Verfassungsschutzes vom Deutschen Buchhandlungspreis ausschloss – doch verfassungsrechtlich lasse sich das nur schwer angreifen.

Und so versuchen wir also auch diese Woche wieder, die Unmenschlichkeiten mit rechtlichen Kategorien zu begreifen. Nach der Tötung von Ali Khamenei wurde sein zweiter Sohn, Mojtaba Khamenei, zum dritten Obersten FĂŒhrer ernannt. FĂŒr MAHYA HOSSEINI (EN) macht die Nachfolge Khameneis sichtbar, dass das iranische System die eigene Herrschaft nicht mehr mit seinen eigenen Legitimationsprinzipien rechtfertigen kann – und verfassungsrechtlich zerrissen ist.

Letzte Woche haben SOPHIE DUROY und LUCA TRENTA (EN) analysiert, wie politische Tötungen als staatliches Machtinstrument normalisiert werden: Die Tötung Khameneis markiere „eine neue Stufe der Erosion der internationalen Norm gegen gezielte Tötungen“. In seiner Replik greift AUREL SARI einen scheinbar beilĂ€ufigen Aspekt auf: die Behauptung, Khamenei sei „außerhalb eines bewaffneten Konflikts“ getötet worden. Er argumentiert, dass das humanitĂ€re Völkerrecht bereits ab dem ersten Gewaltakt eines bewaffneten Konflikts anwendbar ist — und damit auch in diesem Fall.

ANNA-CHRISTINA SCHMIDL (EN) argumentiert, dass die deutsche Bundesregierung zwar iranische Gewalt kritisiere, aber zu den US‑israelischen Angriffen schweige — das sei völkerrechtlich inkonsistent und strategisch gefĂ€hrlich.

Wenn Regierungen schweigen, sollten Waffen dann urteilen können? ZAID AL‑ALI (EN) stellt die Frage, ob Schusswaffen technisch so programmiert werden sollten, dass sie einen offensichtlich rechtswidrigen Gebrauch verweigern. Da entsprechende Technologien inzwischen greifbar sind, stellt sich fĂŒr ihn die Frage, ob Staaten Hersteller kĂŒnftig gesetzlich zu solchen Schutzmechanismen verpflichten sollten.

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Final call for applications for our next Max Planck Masterclass with Dr.Ana Bobić (deadline 22 March)!

The Masterclass on “Hegel and EU law” will take place on 26 – 29 Mai2026 at the Max Planck Institute for Comparative Public Law and International Law in Heidelberg, Germany.

More information can be found here.

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Wer hĂ€tte gedacht, dass wir ausgerechnet bei Big Tech Schutz vor Staatsgewalt suchen wĂŒrden? Die Episode um das US‑amerikanische KI‑Unternehmen Anthropic wirft eine Ă€hnliche Frage auf: Anthropic weigerte sich, dem US‑MilitĂ€r uneingeschrĂ€nkten Zugriff auf KI‑Werkzeuge zu gewĂ€hren, und verwies dabei auf Bedenken hinsichtlich MassenĂŒberwachung und autonomer Waffensysteme. FĂŒr LUCAS H. M. CONCEIÇÃO (EN) zeigt der Fall, dass private Unternehmen durchaus verfassungsrechtliche Werte verteidigen können – allerdings nur, wenn sie den BĂŒrger*innen rechenschaftspflichtig sind.

Tesla beweist leider das Gegenteil. Bei der Betriebsratswahl im Tesla-Werk GrĂŒnheide erzielte die IG-Metall-Liste erneut keine Mehrheit. IG Metall wirft Tesla nun Union Busting vor. FĂŒr MORTEN KRAMME (DE) zeigt der Fall, dass es ein durchsetzbares NeutralitĂ€tsgebot fĂŒr Arbeitgeber*innen bei Betriebsratswahlen braucht.

Die Verantwortung von Unternehmen hat auch die Bundesregierung beschĂ€ftigt: Seit Jahren wird diskutiert, eine Rechtsform fĂŒr Unternehmen in „Verantwortungseigentum“ zu schaffen. MARVIN REIFF (DE) hat sich das Rahmenkonzept der Bundesregierung nĂ€her angeschaut.

Ein Rahmenkonzept hat nun auch endlich Polen vorgeschlagen, nĂ€mlich fĂŒr ein neues Abtreibungsrecht und die rechtliche Anerkennung gleichgeschlechtlicher Paare – ein zentrales Versprechen der Regierungskoalition. Von Anerkennung kann allerdings kaum die Rede sein. Der Entwurf spricht nicht von Ehe, sondern von einem zivilrechtlichen Vertrag vor einem Notar mit einer „nahestehenden Person“. ANNA ÚLEDZIƃSKA‑SIMON (EN) seziert die zahlreichen Probleme des Entwurfs.

Gute Nachrichten kommen dagegen aus Luxemburg: Gestern hat der EuGH in Shipov entschieden, dass nationale Regelungen, nach denen die Änderung eines Geschlechtseintrags zum Beispiel in der Geburtsurkunde unmöglich ist, gegen das Recht auf FreizĂŒgigkeit verstoßen. ULADZISLAU BELAVUSAU (EN) bespricht das Urteil und analysiert, wie der EuGH die UnionsbĂŒrgerschaft weiterdenkt – als Instrument zum Schutz der persönlichen IdentitĂ€t und WĂŒrde.

Ein weiteres wichtiges EuGH-Urteil ist W.S. u.a. gegen Frontex. SPYRIDOULA KATSONI (EN) zeigt, wie der EuGH hier mit einem Unmittelbarkeitsmaßstab arbeitet, der sich von der Praxis anderer Gerichte unterscheidet, und ordnet ein, was das fĂŒr das Kriterium der Vorhersehbarkeit bedeutet.

Mit dem GEAS-Anpassungsgesetz setzt Deutschland die Reform des europÀischen Asylsystems um. Doch statt nur europÀische Vorgaben umzusetzen, erweitere das Gesetz die Möglichkeiten zur BeschrÀnkung der Bewegungsfreiheit und zur Inhaftierung von Schutzsuchenden, kritisiert ANNIKA FISCHER-UEBLER (DE).

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Das institutionelle Gleichgewicht der EU gerĂ€t zunehmend unter Druck. Am 11. MĂ€rz hat das EuropĂ€ische Parlament einer ĂŒberarbeiteten Rahmenvereinbarung ĂŒber seine Beziehungen zur EuropĂ€ischen Kommission zugestimmt.ANDREW DUFF (EN) analysiert die ĂŒberarbeitete Vereinbarung – und zeigt, warum die EinwĂ€nde des Rates auf tiefere Spannungen in der EU‑Governance hindeuten.

Zudem hat die Kommission nun entschieden, das EU‑Mercosur‑Abkommen vorlĂ€ufig anzuwenden. JULIAN SCHRAMM (EN) erlĂ€utert, warum dies nicht nur vollstĂ€ndig vertragskonform, sondern auch geopolitisch notwendig ist.

Am 15. MĂ€rz 2026 stimmt Kasachstan in einem landesweiten Referendum ĂŒber eine neue Verfassung ab, die PrĂ€sident Tokajew vorgeschlagen hat – offiziell, um die stark prĂ€sidentielle Ordnung abzulösen. SELBI DURDIYEVA (EN) warnt, dass der Entwurf das Gegenteil bewirken könnte: eine weitere Machtkonzentration beim PrĂ€sidenten, schwĂ€chere parlamentarische Kontrolle und beschrĂ€nkte Menschenrechte.

Mehrheiten zu finden, wird immer schwieriger – ein neues Konsultationsverfahren soll das im SĂ€chsischen Parlament nun erleichtern. Ob und wie dieses Verfahren das leistet, analysieren JOHANNES DOMSGEN und CHRISTOF STEIDELE (DE).

WĂ€hrenddessen fĂŒhrte der Tod eines Gerichtsvollziehers im Saarland dazu, dass schĂ€rfere Strafen fĂŒr Widerstand gegen die Staatsgewalt gefordert werden. Mehr Strafrecht, mehr Sicherheit? GEORGIA STEFANOPOULOU und JOCHEN BUNG (DE) ordnen die geplante StrafrahmenverschĂ€rfung ein.

Manchmal leistet die Staatsgewalt selbst auch zu viel Widerstand: Der indische Supreme Court hat ein Schulbuch verboten, das richterliche Korruption thematisiert. ANMOL JAIN (EN) analysiert den außergewöhnlichen Eingriff des Gerichts und die erheblichen Bedenken, die die Vorgehensweise des Gerichts aufwirft.

Von Deutschland bis nach Indien, von SchulbĂŒchern bis zu Buchhandlungen: Wir kĂ€mpfen zwar um Kultur, sollten aber bitte nicht den Kulturkampf („culture war“) ausrufen. Denn was bliebe uns dann noch, um die Kriege zu verstehen?

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Das war’s fĂŒr diese Woche.

Ihnen alles Gute!

Ihr

Verfassungsblog-Team

 

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