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https://odysee.com/@ovalmedia:d/mwgfd-impf-symposium:9
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Kaum beachtet von der Weltöffentlichkeit, bahnt sich der erste internationale Strafprozess gegen die Verantwortlichen und Strippenzieher der Corona‑P(l)andemie an. Denn beim Internationalem Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag wurde im Namen des britischen Volkes eine Klage wegen „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ gegen hochrangige und namhafte Eliten eingebracht. Corona-Impfung: Anklage vor Internationalem Strafgerichtshof wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit! – UPDATE


Libera Nos A Malo (Deliver us from evil)

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Völkerrecht in der Krise – und als Krise

Schon lange gilt das Völkerrecht als „Disziplin der Krise“, wie Hilary Charlesworth prĂ€gnant formuliert hat. Sichtbar wird das Völkerrecht vor allem angesichts von Katastrophen – Krieg, massive Gewalt und humanitĂ€rer Zusammenbruch. Dann soll es Macht bĂ€ndigen, Verantwortung zuschreiben und Ordnung versprechen. Krisen waren daher nie bloß ein Ă€ußerer Anlass, sondern stets eine Existenzbedingung des Völkerrechts. GegenwĂ€rtig beobachten wir jedoch etwas Beunruhigendes: Das Völkerrecht reagiert nicht mehr nur auf Krisen. Es befindet sich selbst in der Krise. Was wir erleben, ist nicht lediglich das Versagen einzelner Regeln in Ausnahmesituationen, sondern ein tiefgreifender Zusammenbruch von AutoritĂ€t, LegitimitĂ€t und politischer Vorstellungskraft.

In den vergangenen Jahren ist diese Krise besonders deutlich geworden. Der in Gaza offen begangene Genozid, begleitet von der systematischen Zerstörung zivilen Lebens, legt die Leere rechtlicher Verbote offen. Sie werden zwar rhetorisch beschworen, bleiben aber praktisch folgenlos. Im Fall der Ukraine wird die Rechtswidrigkeit der Aggression nahezu einhellig anerkannt, doch ihre rechtliche Ahndung erfolgt selektiv. Das verfestigt eine Hierarchie von Opfern und TĂ€tern, die weniger rechtlichen Prinzipien als geopolitischen LoyalitĂ€ten folgt. Die anhaltende ökonomische Erdrosselung Venezuelas durch Sanktionen – mit verheerenden sozialen Folgen – hat kollektive Bestrafung unter dem Deckmantel der LegalitĂ€t normalisiert. Zugleich zerstörte die Trump-Regierung mit ihrem bewaffneten Angriff auf das Land sowie der EntfĂŒhrung seines PrĂ€sidenten und der First Lady das, was von souverĂ€ner Gleichheit noch ĂŒbrig war. Grönland ist wieder im politischen Diskurs aufgetaucht – als geopolitisches Gebiet, das sich mit Gewalt erobern lĂ€sst. Wo Macht kaum noch begrenzt wird, lassen sich koloniale Logiken leicht wiederbeleben.

Das Ende liberaler TĂ€uschung

Und dennoch geht es um mehr als bloße Gesetzlosigkeit. Anders als in der Kolonialzeit wird heute nicht einmal mehr so getan, als könnten Recht und „Zivilisation“ imperiale Ambitionen zĂŒgeln. Die offene RĂŒckkehr kolonialer und imperialer Projekte unter dem Trump-Regime ist nicht bemerkenswert, weil sie neue Herrschaftsformen hervorgebracht hat, sondern weil sie ganz auf die herkömmliche liberale Rhetorik verzichtet. FrĂŒhere Imperien beriefen sich auf Entwicklung, Humanitarismus oder die Rule of Law. Heute geht es unverhohlen um territoriale Aneignung, Ausschluss und Gewalt. Die Masken sind gefallen – und das Völkerrecht erscheint unfĂ€hig oder unwillig, hierauf zu reagieren.

Dieser Zerfall spiegelt sich auch in der institutionellen Architektur der internationalen Ordnung wider. Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen ist zum Schauplatz globaler HandlungsunfĂ€higkeit geworden. Das Vetorecht dient nicht der kollektiven Sicherheit, sondern der Straflosigkeit. Die Generalversammlung verabschiedet Resolutionen, die moralisch immer wichtiger, aber praktisch immer unbedeutender werden. Die Welthandelsorganisation – einst HerzstĂŒck der rechtlichen Globalisierung – ist ausgehöhlt; ihr System der Streitschlichtung wurde gezielt sabotiert. Im gesamten UN-System sehen sich Organisationen mit Finanzierungskrisen, politischer Erpressung und offenen Angriffen konfrontiert. Die UNRWA wurde physisch attackiert und politisch delegitimiert, obwohl sie ihr Mandat erfĂŒllt. Richter*innen des Internationalen Strafgerichtshofs wurden sanktioniert, weil sie es wagten, das Recht auch gegenĂŒber MĂ€chtigen anzuwenden. Eine UN-Sonderberichterstatterin, Francesca Albanese, geriet unter massiven Druck, weil sie benannte, was das Völkerrecht verbietet.

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Einladung zur zweitĂ€gigen Fachkonferenz „Von der Montanunion zur Transformation – Herausforderungen fĂŒr die Stahlindustrie“ am 25. und 26. Februar 2026 im Ministerium fĂŒr Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie des Saarlandes in SaarbrĂŒcken. Die Konferenz bringt Expertinnen und Experten aus Wissenschaft, Politik und Industrie zusammen, um zentrale Zukunftsfragen der europĂ€ischen Stahlindustrie zu diskutieren, unter anderem zu geopolitischen Rohstoff- und EnergiemĂ€rkten, Energiepreisen und WettbewerbsfĂ€higkeit, Wasserstoff und grĂŒne Transformation, Handels- und Industriepolitik einschließlich CBAM sowie regulatorische Entwicklungen auf europĂ€ischer Ebene.

Weitere Informationen finden Sie hier.

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Was sich hier zeigt, ist nicht das zeitweilige Versagen einer funktionierenden Rechtsordnung. Die Krise des Völkerrechts begann nicht in Gaza, nicht in der Ukraine und nicht in Washington. Sie ist heute sichtbarer und schĂ€rfer, doch ihre Wurzeln reichen tiefer. Das Problem besteht nicht darin, dass das Völkerrecht neuerdings an seinen eigenen Idealen scheitert. Vielmehr war seine Struktur seit jeher von hegemonialer Macht durchzogen. Von seinen kolonialen UrsprĂŒngen bis zu den modernen Lehren von SouverĂ€nitĂ€t, Intervention und Welthandel diente das Völkerrecht durchgehend den Interessen dominanter Staaten und Klassen – und nahm sie zugleich von der gleichen Anwendung seiner Normen aus.

Das ist kein zufĂ€lliger Konstruktionsfehler, sondern ein konstitutives Merkmal. Das Völkerrecht behauptet UniversalitĂ€t und institutionalisiert zugleich die Ausnahme. Es verspricht Gleichheit und organisiert Hierarchie. Es will Anarchie bĂ€ndigen, legitimiert sie jedoch unter dem Deckmantel des Rechts. Es stellt Aggression und GrĂ€ueltaten unter Strafe, macht ihre Ahndung jedoch von politischer ZweckmĂ€ĂŸigkeit abhĂ€ngig. Die MĂ€chtigen verstoßen nicht nur hĂ€ufiger gegen das Recht. Sie bestimmen auch, was ĂŒberhaupt als Recht gilt. Das Ergebnis ist ein System, in dem LegalitĂ€t Macht weniger begrenzt, als ihr selbst zu dienen.

Falsche Alternativen

In dieser RealitĂ€t steht die Disziplin an einem Scheideweg. Der eine Weg fĂŒhrt zu einem „Völkerrecht der SentimentalitĂ€t“, wie es Gerry Simpson beschrieben hat. Ein Recht der moralischen Empörung, der expressiven Resolutionen und der symbolischen Verurteilung. Es beschwört Werte in großer Geste und akzeptiert dabei seine eigene praktische Bedeutungslosigkeit. Es ist ein Recht der Hashtags, der Notfallstatements in Davos und der feierlichen Jahrestage – ein Recht, das GefĂŒhle anbietet, wo VerĂ€nderung nötig wĂ€re. SentimentalitĂ€t mag das Gewissen beruhigen, die Strukturen aber lĂ€sst sie unberĂŒhrt.

Der andere Weg fĂŒhrt zu dem, was man ein Völkerrecht der Atrophie nennen könnte. Es klammert sich an ĂŒberkommene Institutionen und Normen, wĂ€hrend diese lĂ€ngst verfallen sind, und verwechselt bloße Dauer mit Lebendigkeit. Es setzt auf prozedurale Nachjustierungen, auf institutionelle Reformen – etwa des Sicherheitsrats – oder auf eine vermeintlich „neu austarierte“ Geopolitik, meist unter dem Schlagwort der MultipolaritĂ€t. Doch wenn sich die zugrunde liegenden MachtverhĂ€ltnisse nicht Ă€ndern, droht MultipolaritĂ€t die Herrschaft lediglich neu zu konfigurieren. Eine Welt, in der ein oder zwei SupermĂ€chte durch mehrere hegemoniale Staaten und Klassen ersetzt werden, ist nicht demokratischer. Sie vervielfacht lediglich die Orte der Herrschaft.

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The ICJ’s Advisory Opinion on Climate Change

Edited by Maria Antonia Tigre, Maxim Bönnemann & Antoine De Spiegeleir

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Die Gefahr dieses Atrophiemodells liegt darin, dass es das Völkerrecht als Patienten behandelt, den es zu stabilisieren gilt, statt als Ordnung, die grundlegend neu zu denken wĂ€re. Es fragt danach, wie sich AutoritĂ€t bewahren lĂ€sst, ohne zu reflektieren, wessen AutoritĂ€t bislang gezĂ€hlt hat – und auf wessen Kosten. So reproduziert das Völkerrecht genau jene AusschlĂŒsse, die nun seinen Stillstand bedingen.

Völkerrecht von unten

Die Alternative zur SentimentalitĂ€t ist nicht Zynismus, sondern radikale Erneuerung. Wir mĂŒssen das Völkerrecht neu denken. Kritische AnsĂ€tze haben dazu aufgefordert, das Recht nicht als ein geschlossenes System von Regeln zu begreifen, das aus Genf oder New York in die Welt abstrahlt, sondern als etwas, das im Alltag verankert, umkĂ€mpft und konfliktbehaftet ist – ein Ort, an dem auch gegenhegemoniale Macht Gestalt annimmt. Mit dieser Perspektive wird das Völkerrecht zur Sprache anderer Welten: zu einer Weltanschauung, die ĂŒber alle Sprachen und Grenzen hinweg operiert – menschlich und nichtmenschlich, lebendig und nicht lebendig. Ein solches Völkerrecht wird in KĂ€mpfen um Land, Wasser, Arbeit und Migration gelebt, lange bevor es in VertrĂ€gen fixiert oder vor Gerichten verhandelt wird. So können wir anerkennen, dass der Kampf um das Völkerrecht mehr ist als eine Frage von Regeln – wie Richterin Rosalyn Higgins frĂŒh betont hat. Und gleichzeitig öffnet sich der Blick fĂŒr das, worum es jenseits der Regeln gehen muss.

Was es also braucht, ist ein Völkerrecht von unten. Ein solches Recht lĂ€sst sich weder von Eliten verordnen noch allein durch institutionelle Reformen herstellen. Es kann nur aus gegenhegemonialen Praktiken hervorgehen: aus sozialen Bewegungen, aus indigenem Widerstand, aus ArbeitskĂ€mpfen, aus dem Schutz der Umwelt und aus alltĂ€glichen Verschiebungen von Macht und Rechten innerhalb und zwischen Staaten – auch auf lokaler und stĂ€dtischer Ebene. Das ist keine Romantisierung des Informellen. Es ist die Einsicht, dass die LegitimitĂ€t des Rechts aus gelebter Erfahrung erwĂ€chst, nicht aus abstrakten UniversalitĂ€tsversprechen.

Ein Völkerrecht von unten wĂŒrde die Normen gegen Völkermord, Besatzung oder Ausbeutung nicht preisgeben. Es wĂŒrde vielmehr darauf bestehen, sie in die LebensrealitĂ€ten der Betroffenen zu ĂŒbersetzen. Gaza erschiene dann nicht als bloßer Testfall dogmatischer Debatten, sondern als Forderung nach struktureller Verantwortlichkeit. Die Ukraine wĂ€re nicht allein durch die Brille der SouverĂ€nitĂ€t zu betrachten, sondern im Kontext der globalen politischen Ökonomie von Krieg und Entwicklung. Sanktionsregime wĂŒrden als Formen von Gewalt sichtbar, und die Wiederkehr kolonialer Muster als logische Folge eines Systems, das nie wirklich dekolonisiert wurde.

Die Krise des Völkerrechts ist damit nicht nur ein Moment des Zusammenbruchs. Sie ist ein Moment der Entscheidung. Wir können an den Ruinen einer Rechtsordnung festhalten, die stets die MĂ€chtigen privilegiert hat. Oder wir bauen gemeinsam etwas anderes auf, in langsamer und mĂŒhsamer Arbeit. Krisen haben das Völkerrecht immer geprĂ€gt. Die Frage ist jetzt, ob die Disziplin ihre eigenen WidersprĂŒche ĂŒberlebt – oder ob sie von jenen transformiert wird, die sich weigern, hinzunehmen, dass LegalitĂ€t notwendig dem Imperium dienen muss.

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Editor’s Pick

von MAXIM BONNEMANN
Cyrus ist fasziniert von MĂ€rtyrern. Nicht nur das Leben soll einen Sinn haben, sondern auch der Tod. Das hat viel mit der Familiengeschichte des depressiven Dichters zu tun. Seine Mutter kam ums Leben, als das US-MilitĂ€r versehentlich ein Passagierflugzeug aus dem Iran abschoss, der Vater starb eher beilĂ€ufig nach vielen tristen Jahren als Arbeiter in einer HĂ€hnchenfabrik in Indiana. Cyrus möchte anders sterben, bis dahin aber auch ein Buch ĂŒber MĂ€rtyrer wie Jean d’Arc oder Bobby Sands schreiben. Auf seinen Recherchen trifft er Orkideh, eine Frau, die fĂŒr die Kunst lebt und stirbt. Wie Cyrus stammt auch Orkideh aus dem Iran, doch die beiden verbindet mehr als das. Martyr! klingt nach schwerer Kost, ist aber das Gegenteil. Es geht wenig um den Tod und viel um das Leben; um Verlust, Freundschaft, Liebe und Sinnsuche. Auch Kunst spielt dabei eine große Rolle. Und wer erlebt, in was fĂŒr einer Schönheit und Leichtigkeit Kaveh Akbar von all dem erzĂ€hlt, versteht auch schnell, wieso.

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Die Woche auf dem Verfassungsblog

zusammengefasst von EVA MARIA BREDLER

Nachdem uns die ersten Januarwochen neben Sturmtief „Elli“ vor allem ein völkerrechtliches Tief bescherten, zieht mit BALAKRISHNAN RAJAGOPALs Beharren auf ein „international law from below“ ein wenig Hoffnung ein.

Aus genau dieser Perspektive haben wir uns diese Woche mit der Grönland-Krise beschĂ€ftigt. STEWART MOTHA (EN) zieht aus der Enteignung der Chagossians durch das Vereinigte Königreich Lehren fĂŒr Grönland: „Morning-tea at Downing Street could accomplish what a U.S President’s incontinent media posts have been threatening to do with much froth and fury since 2019.“ Sicherheitsnarrative könnten eine fragmentierte Aneignung grönlĂ€ndischen Territoriums ermöglichen und gleichzeitig von miteinander verflochtenen Verwundbarkeiten ablenken, vor allem der Verwundbarkeit indigener Völker und des Klimas. Das ist umso relevanter, weil die ĂŒberwiegend inuitische Bevölkerung Grönlands als Indigenous People anerkannt ist – mit einem entsprechenden Recht auf Selbstbestimmung nach dem Völkerrecht. JØRGEN NYBERGET (EN) analysiert, was das fĂŒr eine mögliche Annexion bedeutet.

Ein Blick von unten lohnt sich aber auch darauf, wie DĂ€nemark sein Territorium selbst reguliert. Mit seinem berĂŒchtigten „Ghettogesetz“ will DĂ€nemark sozioökonomisch benachteiligte Viertel gentrifizieren (inklusive Zwangsumsiedlungen), in denen mindestens 50 % der Bewohner*innen als „Einwanderer und deren Nachkommen aus nichtwestlichen LĂ€ndern“ eingestuft werden. SARAH GANTY (EN) zeigt, wie das Urteil mit rassifizierten Kategorien ringt, doch am Ende einen Zwei-Klassen-Schutz zementiert und die Rassifizierung von Armut verschleiert.

SUSANNE BECK (DE) schaut sich die deutsche Debatte um „NeutralitĂ€t“ kritisch an. NeutralitĂ€t werde zunehmend genutzt, um bestimmte Formen von Kritik als „politisch“ und damit unzulĂ€ssig zu kennzeichnen, wĂ€hrend andere – meist jene, die den Status quo verteidigen – als neutral durchgehen. FĂŒr sie liegt die Antwort in reflexiver ObjektivitĂ€t: PrĂ€missen transparent machen, MachtverhĂ€ltnisse beleuchten und bei Angriffen auf die Verfassung aktiv Verantwortung ĂŒbernehmen. ERIC HILGENDORF (DE) entgegnet: NeutralitĂ€t sei kein Machtinstrument, sondern eine professionelle Haltung. Der Vorwurf, ObjektivitĂ€t diene heute vor allem dazu, kritische Stimmen zu disziplinieren, greife zu kurz. Aus seiner Sicht schĂŒtzt die Trennung von strenger Analyse und politischem Kommentar die AutoritĂ€t der Wissenschaft in unruhigen Zeiten, und wahre Verantwortung zeige sich in methodischer Disziplin und der bewussten Begrenzung der eigenen Rolle.

Unterdessen ist Italien dabei, die Grenzen zwischen den Rollen von StaatsanwĂ€lt*innen und Richter*innen neu zu ziehen– im MĂ€rz 2026 steht ein Referendum ĂŒber eine Verfassungsreform an. Der Vorschlag der Regierung Meloni werde als Modernisierung verkauft, werfe jedoch erhebliche rechtsstaatliche Bedenken auf, so CHIARA GENTILE und PAOLO MAZZOTTI (EN).

Nicht nur diese rechtsstaatlichen Bedenken plagen zurzeit Italien. Die italienische Datenschutzbehörde, ein Eckpfeiler der Durchsetzung der DSGVO, ist wegen Unterschlagung und Korruption strafrechtlich ins Visier geraten. FĂŒr PIETRO PAOLO GILARDINO (EN) verweist dies auf ein grundlegendes unionsweites Problem der EU-Datenschutz-Governance: Wenn Datenschutzbehörden keine Rechenschaftspflicht haben, drohe UnabhĂ€ngigkeit in ImmunitĂ€t umzuschlagen.

Was aber, wenn Behörden durch Daten selbst gesteuert werden? Albanien setzt auf KI, um seinen EU-Beitritt zu beschleunigen – und hat sogar ein KI-System zum Minister ernannt. Zwar verspricht KI Effizienz, Transparenz und Beteiligung, doch riskiert Albanien, damit lediglich Symptome zu behandeln statt jene ethischen und institutionellen Reformen anzustoßen, die fĂŒr eine AnnĂ€herung an den EU-Acquis nötig wĂ€ren, wie WALKER WINSLOW-STEPHENSON (EN) argumentiert.

Eine dĂŒstere Nutzung von KI ermöglicht Elon Musks Tool Grok. Seit Wochen wird X mit sexualisierten Deepfakes ĂŒberschwemmt – und wurde so zeitweise zur grĂ¶ĂŸten KI-Pornoseite des Internets. Anhand ihrer eigenen Erfahrungen zeigt THERESIA CRONE (DE), dass sich das deutsche Recht noch immer schwer damit tut, diese Form digitaler sexualisierter Gewalt ĂŒberhaupt anzuerkennen, geschweige denn zu stoppen – und plĂ€diert fĂŒr einen eigenen strafrechtlichen Tatbestand.

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Mapping Article 13: Academic and Scientific Freedom under the EU Charter (forthcoming)
Vasiliki Kosta & Marie MĂŒller-Elmau (eds.)

Academic freedom is under pressure. Though protected by Article 13 of the EU Charter, academic freedom in the context of EU law received very little attention in both scholarship jurisprudence. This edited volume puts Article 13 of the EU Charter in the spotlight and reflects its potential in light of past and present threats to academic freedom.

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WĂ€hrenddessen hat der Staatsrat in Griechenland private UniversitĂ€tsableger erlaubt, obwohl die griechische Verfassung öffentliche Hochschulbildung garantiert. Mit seiner Entscheidung interpretierte der Staatsrat das Recht entgegen der Verfassung – mittels EU-Recht, aber ohne die Sache dem EuGH vorzulegen. FĂŒr KONSTANTINOS LAMPRINOUDIS (EN) ist dies ein Paradebeispiel fĂŒr die KomplexitĂ€ten des „multilevel constitutionalism“ der EU.

Multilevel constitutionalism stand auch im Zentrum der Egenberger-Entscheidung. WĂ€hrend der EuGH erneut eine Richtlinie ĂŒber die horizontale unmittelbare Wirkung des Unionsrechts durchsetzte, wandte das BVerfG seine eigene Lehre der mittelbaren Drittwirkung an. LEANDER HASUBEK (EN) erlĂ€utert, wie EuGH und BVerfG einer Richtlinie im horizontalen VerhĂ€ltnis ĂŒber zwei Ebenen der Grundrechte Wirkung verschaffen.

Ungarn hat eine etwas andere Form der horizontalen Wirkung durchgesetzt – und Polens ehemaligem Justizminister Zbigniew Ziobro politisches Asyl gewĂ€hrt. PETRA BÁRD (EN) zeigt, warum es nicht nur ungewöhnlich ist, wenn ein EU-Mitgliedstaat dem BĂŒrger eines anderen EU-Mitgliedstaats politisches Asyl gewĂ€hrt, sondern auch das EU-Asylrecht und die justizielle Zusammenarbeit herausfordert – und Ungarns Handeln ein Beispiel fĂŒr autocratic legalism innerhalb der Union ist.

Ein tödliches Beispiel von autocratic legalism ist die RĂŒckkehr der Todesstrafe: Einige populistische StaatsoberhĂ€upter wollen die Todesstrafe wieder einfĂŒhren. Zuletzt brachte die israelische Knesset ein Gesetz voran, das die Todesstrafe fĂŒr Terrorismus vorsieht – ein Bruch mit jahrzehntelanger abolitionistischer Praxis. NOAM KOZLOV(EN) untersucht die dahinterstehende Strategie und warnt, dass Israel damit einen gefĂ€hrlichen PrĂ€zedenzfall weit ĂŒber seine Grenzen hinaus schaffen könnte.

Autocratic legalism liegt im Trend, und öffentliche Finanzierung wird dabei zum Hauptziel. Das HerzstĂŒck der deutschen Wissenschaftsfinanzierung ist die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz. NIKKO KULKE und MATHES TRAUER (DE) zeigen, wie eine AfD-gefĂŒhrte Landesregierung die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz – und damit die Wissenschaftsfinanzierung – blockieren könnte.

Eine andere Finanzierungsfrage beschĂ€ftigte die EU monatelang: Wie lĂ€sst sich der Wiederaufbau der Ukraine finanzieren? Am 14. Januar 2026 veröffentlichte die Kommission GesetzgebungsvorschlĂ€ge, um der Ukraine einen Kredit ĂŒber 90 Mrd. € zu gewĂ€hren. Schon lĂ€nger war klar: Dieser Kredit soll ĂŒber eine Kapitalmarktaufnahme finanziert werden – nicht ĂŒber eingefrorene russische Vermögenswerte. Aus europaverfassungsrechtlicher Sicht sieht HANNO KUBE (DE) gute GrĂŒnde, den Kredit in der Eigenmittelentscheidung der EU zu verankern.

Eine nicht ganz eigene Mittelentscheidung könnte der EU teuer zu stehen kommen. Ein neues OECD-Abkommen nimmt die USA von der globalen Mindeststeuer aus. SAM VAN DER VLUGT (EN) zeigt, dass damit ein internationales Forum darĂŒber entscheidet, welche Unternehmen unter das EU-Steuerrecht fallen – was einer Delegation zentraler Steuerhoheit gleichkomme.

Zum Schluss ein Beispiel fĂŒr buchstĂ€bliches Völkerrecht von unten: Deutschland hat seine erste „Space Safety and Security Strategy“ vorgelegt. Bemerkenswert ist, dass sie anerkennt, dass der Weltraum nicht mehr nur ein potenzieller Kriegsschauplatz ist – sondern „das Zentrum des Konflikts selbst“. FLORIAN KRIENER (EN) analysiert, was das fĂŒr das Völkerrecht, die Selbstverteidigung und die militĂ€rische Raumfahrt bedeutet.

Und wenn Ihnen selbst bei einer kritischen rechtlichen Perspektive von unten die Hoffnung verloren geht, hilft vielleicht der Blick in die Sterne (zumindest solange sie noch kein Kriegsschauplatz sind).

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Das war’s fĂŒr diese Woche.

Ihnen alles Gute!

Ihr

Verfassungsblog-Team

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