NachrichtenBearbeiten


https://odysee.com/@ovalmedia:d/mwgfd-impf-symposium:9
https://totalityofevidence.com/dr-david-martin/



Kaum beachtet von der Weltöffentlichkeit, bahnt sich der erste internationale Strafprozess gegen die Verantwortlichen und Strippenzieher der Corona‑P(l)andemie an. Denn beim Internationalem Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag wurde im Namen des britischen Volkes eine Klage wegen „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ gegen hochrangige und namhafte Eliten eingebracht. Corona-Impfung: Anklage vor Internationalem Strafgerichtshof wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit! – UPDATE


Libera Nos A Malo (Deliver us from evil)

Transition NewsBearbeiten

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Feed Titel: Homepage - Transition News



Peter MayerBearbeiten

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Feed Titel: tkp.at – Der Blog für Science & Politik



NZZBearbeiten

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Feed Titel: Wissenschaft - News und HintergrĂĽnde zu Wissen & Forschung | NZZ


Mit der Krankheit leben und lieben, solange es geht

Ein Mann und eine Frau kommen in eine Spezialklinik fĂĽr multiple Sklerose. Sie sehen dort Erwachsene, die gewickelt werden und das Sprechen verlernen. Bevor es bei ihnen so weit kommt, wollen sie lieber sterben. Dann lernen sie einander kennen.

VerfassungsblogBearbeiten

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Feed Titel: Verfassungsblog


Wer auf uns zählt, der für uns zahlt

Wie finanziert sich eigentlich der Verfassungsblog? Zu denen, die sich für diese Frage interessieren, gehört neuerdings auch ganz offiziell und aktenkundig die AfD. Vor einigen Wochen hat Beatrix von Storch im Bundestag eine parlamentarische Anfrage gestellt (Nr. 23): Was denn „die Website https://verfassungsblog.de“ so alles für Gelder aus dem Bundeshaushalt erhalte, wollte die stellvertretende Vorsitzende der AfD-Bundestagsfraktion von der Bundesregierung wissen.

Die Antwort hätte sie im Haushalt auch selber nachschlagen können. Das ist ja alles öffentlich und transparent. Aber bloße Wissbegier dürfte kaum ihr primäres Motiv gewesen sein. Das ist ein Signal.

Wir sind im Visier der autoritären Populisten. Natürlich sind wir das, wie viele andere Organisationen auch, und niemanden, der unsere Arbeit verfolgt, wird das überraschen. Wir arbeiten seit Jahren mit aller Kraft daran, die Strategien der autoritären Populisten rechtswissenschaftlich auszuleuchten, Verwundbarkeiten von Demokratie und Rechtsstaat zu identifizieren und effektive Gegenstrategien zu entwickeln. Wenn der deutsche Arm des autoritären Populismus jetzt explizit und spezifisch den Verfassungsblog zum Target seiner Neutralisierungsbestrebungen macht, dann versetzt uns das nicht in Angst und Schrecken, sondern ist für uns eher eine Bestätigung. Das ist es, worauf wir uns vorzubereiten haben.

Ins Visier nehmen die autoritären Populisten den Verfassungsblog nicht nur dafür, was er macht, sondern auch dafür, was er ist: ein offener, dem ernsthaften und planmäßigen Streben nach Wahrheit verpflichteter Diskursraum. Auf dem Verfassungsblog teilen Leute, die etwas wissen über das Recht und den Staat und die Verfassung, dieses Wissen miteinander und mit der Öffentlichkeit. Wir halten einen Raum offen, in dem man sich frei und vernünftig über Politik und ihre normativen Grundlagen austauschen und informieren kann. Diesen Raum würden die autoritären Populisten am liebsten schließen, so schnell, effektiv und geräuschlos wie möglich. Sie wissen, warum. Und wir wissen es auch.

Unsere Arbeit wirkt: Im Saarland gibt es sehr konkrete Pläne, aus den Erkenntnissen unseres Thüringen-Projekts Konsequenzen zu ziehen und das Landesverfassungsgericht besser gegen strategische Blockaden und andere autoritär-populistische Attacken zu wappnen. Wenn das so kommt, dann wird das nach der Grundgesetzänderung 2024 zum Bundesverfassungsgericht die nächste Verfassungsänderung sein, die das Wissen, das wir generiert und veröffentlicht haben, bewirkt hat.

2025 setzen wir das Justiz-Projekt um. Wir haben Szenarien entwickelt, wie die Blockade und Kaperung der unabhängigen Justiz in den 16 Bundesländern aussehen könnte. Die Ergebnisse werden wir Anfang Dezember veröffentlichen.

2026 wollen wir uns den Wissensinstitutionen zuwenden: den Medien und der Wissenschaft. Wie gesagt: Wir stehen im Visier der autoritären Populisten. Die wollen uns das Licht ausmachen. Wir wollen wissen, wie sie das anstellen würden. Wir wollen das wissen, damit wir, und alle anderen auch, uns vorbereiten können auf das, was auf uns zukommt.

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Cover of the Verfassungsbook "The ICJ's Opinion on Climate Change".

The ICJ’s Advisory Opinion on Climate Change
Edited by Maria Antonia Tigre, Maxim Bönnemann, and Antoine De Spiegeleir
Verfassungsbooks, Forthcoming 2025

The International Court of Justice’s Advisory Opinion on the obligations of States in relation to climate change marks the most consequential development in international climate law since the adoption of the Paris Agreement. Bringing together leading voices in international and climate law, this volume examines how the Opinion may reshape the future architecture of global climate governance.

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Die Frage ist vollkommen berechtigt: Wie finanzieren wir das alles? Mehr als die Hälfte unserer Einnahmen (der Rest sind Projektfinanzierungen u.a.) besteht aus Spenden. Alle möglichen Personen und Organisationen unterstützen uns mit kleinen und großen Summen, weil sie das, was wir machen, wichtig finden. Das ist absolut essenziell. Ohne diese Unterstützung könnten wir unsere Arbeit nicht machen.

Darf ich davon ausgehen, dass auch Sie das, was wir machen, wichtig finden? Wenn ja, dann vielen Dank! Es gibt zwei Möglichkeiten, Ihren Beitrag zu leisten: Sie können uns entweder fortlaufend unterstützen und Teil unserer Förder-Community werden. Mit welcher Summe im Monat? Das entscheiden Sie selbst. Als Mindestmaßstab würde ich den Betrag empfehlen, den Sie für ein Abo ausgeben würden, wenn wir für den Zugang zum Verfassungsblog Geld verlangen würden. (Was wir nicht tun, weil wir, wie Sie wissen, Diamond Open Access sind.)

Die andere Möglichkeit wäre eine One-off-Spende in angemessener Höhe. Auch das hilft uns ganz entscheidend, 2026 übers Jahr zu kommen. Bitte seien Sie nicht knauserig! Dies sind harte Zeiten, ich weiß. Um so wichtiger ist es, dass wir zusammenhalten und uns nicht kaputtmachen lassen. Wie schon Isaac Newton wusste: What goes up must come down. Dass sich die Welt auf Furcht erregende Weise verändert, können wir nicht verhindern. Dass die Furcht uns überwältigt und vernichtet, das schon.

Sichern Sie jetzt die Finanzierung unserer Arbeit fĂĽr 2026. Hier geht es zu unserem Spendenformular.

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Editor’s Pick

von MAXIM BĂ–NNEMANN

A picture of Ben Markovits's "The Rest of Our Lives" lying on a small table. Next to the book, there is a small bottle of red wine.Ich habe den gestrigen Abend im ICE von Berlin nach Köln verbracht. Irgendwann ertönte die vertraute Durchsage, dass sich die Ankunft des Zuges auf unbestimmte Zeit verzögere. Mein Sitznachbar schimpfte, ich freute mich. Denn auf dem Weg zum Zug habe ich Ben Markovits’ „The Rest of Our Lives“ gekauft. Besonders viel passiert in dem Buch nicht: Tom, ein Jurist in seinen Fünfzigern, fährt durch die USA, denkt darüber nach, ob er sich von seiner Frau trennen soll, trifft alte Freunde und spielt mit Fremden Basketball. Auch Toms Innenleben ist nicht gerade von emotionalen Ausreißern gekennzeichnet. Und dennoch konnte ich das Buch nicht weglegen. Mit großer Ruhe und sprachlicher Eleganz fängt es den Moment ein, in dem das Leben auf einen Umbruch zusteuert – und erzeugt gerade in seiner Nüchternheit eine Wärme, die mich noch bis in den späten Abend begleitet hat.

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Die Woche auf dem Verfassungsblog

zusammengefasst von JANA TRAPP

Noch ehe die Blätter ganz gefallen sind, hat Karlsruhe sie wieder aufgewirbelt: Die Egenberger–Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist da, doch das große europarechtliche Herbstgewitter ist ausgeblieben. Statt die alten Konflikte mit Luxemburg erneut anzuheizen, zeigt sich der Zweite Senat friedfertig. Doch wer genau hinschaut, entdeckt zwischen den Harmonietönen eine Menge Dissonanz.

Eine Grundrechtsversöhnung also? Vielleicht. Eine Dogmatik mit Rückwärtsgang? Durchaus. HEIKO SAUER (DE) sieht eine „Neuausrichtung“ der europaverfassungsrechtlichen Rechtsprechung, LINDA KREWERTH (DE) meint, das BVerfG habe einen Weg gefunden, seine Rechtsprechung in die Vorgaben des EuGH einzupassen und dabei dennoch in weiten Teilen seiner Linie treu zu bleiben. MATTIAS WENDEL und SARAH GEIGER (DE) loben die feine Balance des Senats, nur um am Ende eine „unerwartete Überraschung“ zu entdecken. Und ANDRÉ REINELT (DE) bringt es auf die Formel: zwei Schritte vor, zwei zurück.

Während Karlsruhe an der europäischen Rechtsverflechtung feilt, geht es in Erfurt um handfeste Gleichheit. Im Daimler-Fall hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass beim Equal-Pay-Vergleich allein das Gehalt des realen Kollegen zählt – nicht die Durchschnittswerte. ANNA LEONI GROTECLAES und PHILIPP ROLLER (DE) sehen darin einen echten Hebel für Entgeltgerechtigkeit und eine neue Rechenschaftspflicht für Arbeitgeber.

Über den großen Teich zieht weiterhin stürmisches Klima für Gleichheitsrechte auf, meldet RYAN THORESON (EN): Der US Supreme Court steht kurz davor, landesweite Verbote sogenannter „Conversion Therapy“ zu kippen – therapeutische Verfahren, mit denen versucht wird, die sexuelle Orientierung oder Geschlechtsidentität von LGBT-Personen zu ändern. Die aktuelle Rechtsprechung zur Redefreiheit legt nahe, dass diese gesetzlichen Verbote bald aufgehoben werden könnten.

Ein ganz anderes Verfahren – im wahrsten Sinne – beschäftigt hingegen SEVERIN FUCHS (DE). Die Idee, per Los über den Wehrdienst zu entscheiden, sieht er verfassungspolitisch als so charmant wie gefährlich: Demokratisch egalisierend, rechtlich aber fehlgeleitet. Losglück ist kein Grundrecht.

Technologische Steuerung ist in der EU ein Gebot der Stunde, aber auch ein dichtes regulatorisches Geflecht. DAPHNE KELLER (EN) untersucht die Transparenzregeln des Digital Services Act und fragt, wie und welche Forschende davon Gebrauch machen können.

SILVIE ROHR (EN) wiederum hält wenig von weiteren EU-Formularen. Sie plädiert für ein „28th Regime“: Ein „Sandbox-Modell“, das Harmonisierung im Rechtsrahmen für Unternehmen spielerisch testet und europäische Rechtsentwicklung wieder experimentierfreudig machen könnte.

Und während Brüssel noch experimentiert, steht Luxemburg kurz vor einem lange erwarteten Urteil: Am 11. November urteilt der EuGH über die Richtlinie zu angemessenen Mindestlöhnen. MARTIN HÖPNER (DE) erklärt, was auf dem Spiel steht.

HANNA EKLUND (EN) blickt nach Dänemark, wo der EuGH klären muss, ob das sogenannte „Ghetto-Gesetz“ gegen das Diskriminierungsverbot verstößt. Wenn Wohnviertel mit „nichtwestlichen“ Bewohner*innen besonderen Auflagen unterworfen werden, stellt sich die Frage, ob europäische Unionsbürgerschaft zur ethnisch gestaffelten Mitgliedschaft verkommt.

In Australien wiederum verengt sich der Raum des Denkbaren ausgerechnet dort, wo Demokratie gelernt werden sollte: in den Schulen. QIFAN ZHANG (EN) zeigt am Beispiel des Social-Media-Verbots, wie Regierungen zunehmend bestimmen, was junge Menschen lesen, debattieren oder überhaupt wissen dürfen – ein globaler Trend, der demokratische Bildung im Namen des Jugendschutzes gefährdet.

Unterdessen hat der Oberste Gerichtshof der Niederlande das Exportverbot für F-35-Teile nach Israel aufgehoben. Während JOOP VOETELINK und MARTEN ZWANENBURG (EN) das Urteil als „judicial compromise“ bezeichnen, ist es dennoch unwahrscheinlich, dass die Exporte so schnell wieder aufgenommen werden.

Die Schweiz wiederum demonstriert das Gegenteil: Hier setzt das Bundesverwaltungsgericht der MachtfĂĽlle der Exekutive spĂĽrbar Grenzen. JOHANN-JAKOB CHERVET (DE) findet, dass Notrecht auch in Krisen kein Freifahrtschein fĂĽr Verfassungsbruch sein darf.

Weiter sĂĽdlich rutscht Peru in die offene Verfassungskrise. RODRIGO MARUY (EN) beschreibt, wie das Land in der Gewaltspirale zwischen Kongress und Polizei die Demokratie verspielt.

Auch in Italien wird gespielt, beobachtet MATTEO PAOLANTI (EN) – und nennt das neue KI-Gesetz einen „constitutional gamble“: nationale Eigenwilligkeit mit europäischem Risikoaufschlag.

So spannt sich der Bogen dieser Woche von den Grundrechtsknobeleien in Karlsruhe bis zum sozialpolitischen Lackmustest in Luxemburg. Europa bleibt in Bewegung – und das Grundgesetz schaut wachsam zu. Damit genug juristischer Herbstdunst für diese Woche: Genießen Sie die frische Luft!

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Das war’s für diese Woche.

Ihnen alles Gute!

Ihr

Verfassungsblog-Team

 

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