Das ist eine alte Version von InformationssammlungCorona/Nachrichten vom 26.10.2021 16:53 bearbeitet durch WikiAdmin.

NachrichtenBearbeiten

Radio MĂŒnchen · Argumente gegen die Herrschaft der Angst - Dr. Wolfgang Wodarg im GesprĂ€ch


Libera Nos A Malo (Deliver us from evil)

Transition NewsBearbeiten

:

Kann Feed nicht laden oder parsen
cURL error 22: The requested URL returned error: 404



Peter MayerBearbeiten

:

Kann Feed nicht laden oder parsen
cURL error 22: The requested URL returned error: 404


NZZBearbeiten

:

Kann Feed nicht laden oder parsen
cURL error 22: The requested URL returned error: 404



VerfassungsblogBearbeiten

XML

Feed Titel: Wissenschaft - News und HintergrĂŒnde zu Wissen & Forschung | NZZ


CaneBearbeiten

:

Kann Feed nicht laden oder parsen
cURL error 22: The requested URL returned error: 404


VerfassungsblogBearbeiten

XML

Feed Titel: Verfassungsblog


Banned From the Future

With the latest US Department of Commerce Directive banning foreigners from access to Mythos and Fable 5 – the most advanced Anthropic AI models – citizenship has acquired a new function globally. On top of the traditional function of policing access to territory, confining those in possession of second-rate citizenships to the spaces of no opportunity, the legal status of citizenship can now exclude from productivity and vital technology: policing access to the future.

Make no mistake, limitations of access to knowledge and opportunities based on citizenship are as old as the concept itself, from global migration to university admissions and building capabilities for making an imprint, including running key companies. While virtually all the borders are open for Americans, Europeans and Israelis, dreaming of crossing the same for Iraqis and Kyrgyzstanis is often a crime. The arbitrary blood-based division of the world into castes marked by citizenship has long been the pillar of the totality of global distribution of rights and duties, lying at the heart of the passport apartheid. Exclusion of the majority of the global population from the spaces of opportunity has been the core function of citizenship as a colonial legal status, what Tully, Boatcă, Soomro, and others theorized, going hand in hand with racism, sexism and ethnic as well as religious discrimination: remember Einstein joining the Institute of Advanced Study, rather than Princeton University, because Princeton already had “its Jew”. And that’s a Nobel prize winner – minority students, women and foreigners faced infinitely more difficulties in the process. Banning Afghans, Burmese, Cameroonians and the Sudanese from student visas in the UK or mass slaughter of racialised foreigners in the Mediterranean by the EU are thus just the tips of the iceberg.

European continental nations, as well as the US and the UK and its dominions have always been at the forefront of the process of deploying citizenship as a sure legal tool of exclusion: from racist policies in Australia, Canada and South Africa to the mutual learning and inspiration between “the West” including US inspiration for Nazi Germany analyzed by Whitman con brio or well-known roots of European “dignity” in Nazi “honour”. The “darker legacies” are not necessarily in the past. What has remained unchanged until Trump’s last order is that “the West” has always been at the forefront of deploying citizenship at the expense of “others” – the Chinese, the Japanese, the Africans, the Communists: you name it. The Trump administration has broken this shameful trend with far-reaching consequences for the operation of citizenship as a legal status in the future.

The Border That Travels with You

Although the directive of the US Department of Commerce (which has not been made public) is described as an export regulation, its effects are anything but territorial, and therein lies its novelty. A conventional export control polices a frontier: it waits for a good, a file, or a body to cross a border before it bites. This measure does nothing of the sort. Its operative criterion is not where one stands but what one is, a citizen or an alien, so that the line of exclusion is drawn not at the edge of the polity but straight through its interior. The legal architecture that makes this possible is the “deemed export” doctrine, under which granting a foreign national access to controlled technology or source code counts, in law, as an export to that person’s country of nationality even when nothing whatsoever leaves US soil and the transaction unfolds entirely in Palo Alto or New York. The border, in other words, is internalized; it ceases to sit on the map and travels instead with the person of the foreigner, inscribed on her passport. Consider the Iranian graduate student in California, the French researcher in Anthropic’s own offices, or the Chinese or Indian engineer who helped build the very models now withheld from her.

The models at the center of the storm are not ordinary chatbots. Mythos 5, the more powerful of the two, is a frontier system of extraordinary capability, most strikingly in the domain of cybersecurity: it can read vast codebases and surface software vulnerabilities that have lain undiscovered for decades, a power that defenders of banks, hospitals and electricity grids have already begun to rely upon to harden their systems, and which, turned the other way, could serve as a formidable cyber-weapon. It is precisely this dual-use quality that led Anthropic to ration Mythos through a vetted “trusted access” program and to release to the wider public only Fable 5, a derivative model wrapped in safeguards meant to wall off its most dangerous cyber and biological capacities.

To hold such tools is to hold a general-purpose instrument of productivity, scientific discovery and economic advantage; to be cut off from them is to be relegated, quite literally, to a slower and less prosperous future, left to compete against rivals who think, code and defend themselves at a speed one cannot match. And here lies the deeper trap for the excluded: the comforting notion that Europe might simply build its own is, at least for the foreseeable future, a fiction. Frontier models of this caliber are the product of a concentration of resources that today exists essentially nowhere outside the United States (and potentially China): the colossal pools of capital (Anthropic recently raised 65 Billion USD), the scarce and largely American-controlled supply of advanced chips and the hyperscale data-centers that run on them, and a density of elite research talent that the United States has spent a decade vacuuming up from across the world, Europe very much included. The European Union has no laboratory anywhere near this frontier; its most prominent champion, Mistral, trails the leaders by a wide margin, and its compute, its cloud and increasingly its capital remain dependent on American firms. The uncomfortable implication is that Europe cannot, at present, route around the exclusion by replicating the technology; it can only hope to be let back in.

None of this is to deny that the models pose genuine dangers, or that a state may legitimately worry about a system able to manufacture zero-day cybersecurity exploits at scale; the national-security stakes of frontier AI are real. The point is that citizenship is a spectacularly bad instrument for managing these risks. The hazard inheres in the capability and in its misuse, not in the passport of the person at the keyboard: a malicious American can weaponize a vulnerability scanner as readily as any foreigner, while the French safety researcher in Anthropic’s own labs poses no threat at all, save the threat of being useful. The supposed trigger only sharpens the point. By Anthropic’s own account the “jailbreak” was narrow and equally obtainable from other deployed systems, including OpenAI’s, so the capability is already diffusing across the field irrespective of anyone’s nationality; and in a domain where there is every reason to think that performance gaps between rival models are very short-lived, the notion that one can wall off a capacity by inspecting one’s documents is a fantasy. Real security, if that is the aim, lives in instruments keyed to the risk itself: hardened safeguards, monitoring, vetted access for genuinely dangerous uses, and the transparent, fact-grounded process that the directive conspicuously lacks. To reach instead for the blunt symbolism of the passport is to mistake a caste filter for a security measure.

The Tool Turns on Its Makers

Today, for the first time, the proverbial “dreamworlds of race” propped by the legal tool of citizenship as part of the colonization and post-colonial domination effort have been shattered: excluded are not only the non-Western “others”, presumed below the “standard of civilization”. Equally, next to the Indians, Africans and Chinese, steep exclusion from technology and the possibility of building the future concerns Europeans, Australians, Canadians and all others not in possession of US citizenship, including, as noted by Time, also “Anthropic’s own employees,” the creators of the new models: top-notch computer engineering and LLM research does not know citizenship boundaries – yet, that is. For the first time since citizenship emerged as a legal way to bring down the “non-Western” populations globally, it is turning against its key creators: the Europeans. European Citizenship, unless accompanied by a US one, is becoming a ticket for sure exclusion from the technological cutting edge. And yes, once again, citizenship has always been such a tool of exclusion, only Europeans have never expected it to work against them – only against all the others. The potential consequences of the alarm bell are truly far-reaching for the nature of the citizenship of the future and the standing of European citizenship in the global hierarchy of worthy legal statuses.

The post Banned From the Future appeared first on Verfassungsblog.

Fehlende Mittler zwischen den Welten

Deutschland richtet seine militĂ€rische und zivile Verteidigung neu aus. Vor wenigen Wochen erst stellte Bundesinnenminister Dobrindt gemeinsam mit Bundesverteidigungsminister Pistorius den milliardenschweren Pakt fĂŒr den Bevölkerungsschutz vor, bei dem es auch darum geht, zivile und militĂ€rische Planung noch enger zu verzahnen. Trotz aller BemĂŒhungen zu wenig BerĂŒcksichtigung findet der militĂ€rische KulturgĂŒterschutz. Was bislang fehlt, ist ein Mechanismus, der den Umgang mit dem, was kulturell von großer Bedeutung ist, dauerhaft in militĂ€rische Planungs- und Entscheidungsprozesse einspeist. Gerade weil die Bundesrepublik völkerrechtlich verpflichtet ist, entsprechendes Fachpersonal in den StreitkrĂ€ften vorzusehen, sollte diese LĂŒcke nicht lĂ€nger als Randproblem behandelt werden. Offiziere mit kultureller, interkultureller und kulturgĂŒterschutzrechtlicher Kompetenz wĂ€ren ein naheliegender Weg, sie zu schließen.

Vernarbte StÀdte, verlorenes Erbe

Viele Menschen in Deutschland leben in vernarbten StĂ€dten. An den meisten deutschen GroßstĂ€dten ging der Krieg, mit dem das Deutsche Reich die Welt zwischen 1939 und 1945 ĂŒberzogen hatte, nicht spurlos vorĂŒber. Neben verschont gebliebenen, wiedererrichteten und neuerrichteten architektonischen Juwelen prĂ€gen heute landauf, landab vereinfachte Rekonstruktionen, funktionale Nachkriegsbauten und die eigentĂŒmlich geschmacksneutralen Retortensiedlungen zeitgenössischen StĂ€dtebaus das Bild. Zieht man obendrein Lehren aus den KunstraubzĂŒgen der Nazis und den selbst erlittenen Verlusten an Kulturgut – teils durch Zerstörung, teils durch PlĂŒnderung und Verlagerung –, so sollte man meinen, dass nicht zuletzt der militĂ€rische Schutz des kulturellen Erbes heute höchste PrioritĂ€t genießt. Dies umso mehr, als der Gedanke keineswegs neu ist: Bereits im Ersten und Zweiten Weltkrieg verfĂŒgten die deutschen StreitkrĂ€fte ĂŒber den sogenannten Kunstschutz, auch wenn dessen Bilanz zwischen Besatzung, Kulturgutsicherung und Kunstraub ambivalent ausfĂ€llt. Aus unterschiedlichen GrĂŒnden kann von einer solchen PrioritĂ€t heutzutage allerdings keine Rede sein.

So vereinfacht der Föderalismus die Sache nicht, auch wenn die Kulturhoheit der LĂ€nder der gewachsenen Vielfalt deutscher Kulturen besonders gerecht wird. Denkmalschutz (etwa fĂŒr den Substanzerhalt der historischen MuseumsgebĂ€ude der Staatlichen Kunstsammlungen Dresden), Katastrophenschutz (etwa fĂŒr den Schutz von GebĂ€uden und Sammlungen bei Elbhochwassern) und militĂ€rische Planung (fĂŒr die BerĂŒcksichtigung all dieser KulturgĂŒter im Verteidigungsfall) liegen aus guten GrĂŒnden nicht in einer Hand. Doch auch wenn die ZustĂ€ndigkeitsverteilung im Normalfall sachgerecht ist, droht sie im Ernstfall schnell zu organisierter UnĂŒbersichtlichkeit zu werden.

Auch die sogenannte „Friedensdividende“ aus den 1990er Jahren hat ihren Anteil an den heutigen Defiziten. Landes- und BĂŒndnisverteidigung erschienen fĂŒr einige Jahre als Problem vergangener Zeiten. Zivilschutzstrukturen schrumpften, territoriale Planung verlor an Bedeutung, die Wehrpflicht wurde ausgesetzt, militĂ€rische und zivile Routinen entfernten sich voneinander. Womöglich bestĂ€tigt sich beim militĂ€rischen KulturgĂŒterschutz auch einmal mehr die Ă€ltere Beobachtung, dass die massive Zerstörung deutscher StĂ€dte verblĂŒffend wenig Raum im kulturellen GedĂ€chtnis der Bundesrepublik eingenommen hat.1) Ob man diese Diagnose oder die ĂŒbrigen ErklĂ€rungen nun fĂŒr stichhaltig hĂ€lt oder nicht: AuffĂ€llig bleibt, dass die sicht- und spĂŒrbaren Wundmale des Krieges nicht zu einem besonders robusten Mechanismus des Schutzes vor seinen Folgen fĂŒr die Kultur gefĂŒhrt haben.

MilitĂ€rischer KulturgĂŒterschutz muss in Friedenszeiten beginnen

Dabei ist die Rechtslage eindeutig. Die Haager Konvention von 1954 zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten unterscheidet in Art. 2 zwischen Sicherung und Respektierung. Art. 3 verpflichtet die Vertragsstaaten, schon in Friedenszeiten die Sicherung des auf ihrem Gebiet befindlichen Kulturguts gegen die voraussehbaren Folgen eines bewaffneten Konflikts vorzubereiten. Art. 4 verlangt, Kulturgut im eigenen Gebiet ebenso wie im Gebiet anderer Vertragsparteien zu respektieren. Das Zweite Protokoll von 1999 hat diese Pflichten an wichtigen Stellen verdichtet und prÀzisiert.

Entscheidend ist zudem Art. 7 Abs. 2 der Konvention:

„The High Contracting Parties undertake to plan or establish in peace-time, within their armed forces, services or specialist personnel whose purpose will be to secure respect for cultural property and to co-operate with the civilian authorities responsible for safeguarding it.”

Alle genannten Normen tragen den entscheidenden Gedanken bereits in sich: MilitĂ€rischer KulturgĂŒterschutz erschöpft sich nicht in Schadensbegrenzung – vielmehr ist es Aufgabe der StreitkrĂ€fte, im Frieden prĂ€ventiv dafĂŒr zu sorgen, dass KulturgĂŒter ausreichend geschĂŒtzt sind: Weiß man im Verteidigungsfall, welche Archive, Museen, Bibliotheken oder GotteshĂ€user besonders bedeutend sind? Sind diese auf schnell verfĂŒgbaren Listen und auf Landkarten verzeichnet? Welche BestĂ€nde sollten zuerst gesichert, ausgelagert oder besonders geschĂŒtzt werden? Wie erreicht dieses Wissen jene Stellen, die ĂŒber TransportkapazitĂ€ten, Schutzmaßnahmen oder die Nutzung von GebĂ€uden entscheiden? Welche Folgen hĂ€tte die Nutzung eines historischen GebĂ€udes fĂŒr militĂ€rische Zwecke? Die Anliegen, mit denen man es zu tun hat, sind also ganz konkret. Umsetzen lassen sie sich nur mithilfe von militĂ€risch und kulturell gebildetem, erfahrenem und vernetztem Personal. Doch selbst wenn man auf das in diesem Punkt nicht besonders anspruchsvolle Protection Of Cultural Property Military Manual der UNESCO abstellt (§§ 66—70), erscheint zweifelhaft, ob Deutschland diesem Anspruch ausreichend genĂŒgt.

Damit ist jedoch in keiner Weise gesagt, dass nichts geschieht. Das Bundesamt fĂŒr Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, das dem Bundesinnenministerium nachgeordnet ist, weiß um die identitĂ€tsstiftende Bedeutung von Kulturgut und befasst sich mit dessen Schutz nach Maßgabe der Haager Konvention. Die von ihm verantwortete Bundessicherungsverfilmung bewahrt „wichtige Dokumente mit besonderer Aussagekraft zur deutschen Geschichte und Kultur“ auf Mikrofilm im Barbarastollen, wo derzeit ĂŒber eine Milliarde Aufnahmen in EdelstahlbehĂ€ltern lagern. Hinzu kommt das Schutzzeichen der Haager Konvention, der blaue Schild, der gemĂ€ĂŸ Art. 6, 16 und 17 der Konvention Kulturgut, Transporte, SchutzrĂ€ume und zustĂ€ndiges Personal kenntlich machen kann. Wer genau hinsieht, wird das Zeichen an zahlreichen Kirchen, Schlössern, Museen und anderen bedeutenden Bauwerken ausmachen. Zentral sind daneben NotfallverbĂŒnde, Datenbanken, SicherheitsleitfĂ€den, die BemĂŒhungen von Museen, Archiven, Bibliotheken, Denkmalbehörden, Kirchen, Kommunen, LĂ€ndern und Hilfsorganisationen sowie Initiativen aus der Zivilgesellschaft und den StreitkrĂ€ften selbst. Denn selbstverstĂ€ndlich ist auch der Bundeswehr der KulturgĂŒterschutz als Teil des humanitĂ€ren Völkerrechts und der zivil-militĂ€rischen Zusammenarbeit ein Begriff (Unterrichtung auf LehrgĂ€ngen und in der Einsatzvorbereitung, entsprechende Informationen auf den sogenannten Taschenkarten) und gibt es auch hier Einzelpersonen, die sich besonders fĂŒr ihn einsetzen.

Gerade diese AufzĂ€hlung zeigt aber das Problem. Die unterschiedlichen ZustĂ€ndigkeiten, das viele Fachwissen und das große Engagement fĂŒgen sich nicht zu einem effektiven militĂ€rischen Schutz zusammen. Wo Art. 7 Abs. 2 der Haager Konvention Fachpersonal in den StreitkrĂ€ften verlangt, reicht es nicht, wenn zivile Stellen gut arbeiten und militĂ€rische Stellen den Schutz von Kulturgut grundsĂ€tzlich anerkennen. Zwischen beidem muss es eine institutionalisierte Vermittlung geben.

Dass es sich dabei keineswegs um ein theoretisches Problem handelt, zeigen die Erfahrungen anderer Staaten. Nach dem US-gefĂŒhrten Angriff auf den Irak 2003 kam es unter anderem zur PlĂŒnderung des Nationalmuseums in Bagdad und zur Errichtung eines MilitĂ€rlagers auf dem GelĂ€nde des antiken Babylon. Auf beiden Seiten hĂ€tten Fachleute fĂŒr KulturgĂŒterschutz antizipieren können, dass der Zusammenbruch staatlicher Ordnung gerade solche PlĂŒnderungen begĂŒnstigen wĂŒrde – sei es aus wirtschaftlichen Motiven fĂŒr den illegalen Antikenhandel oder als symbolischer Akt gegen das gestĂŒrzte Regime. Ebenso hĂ€tten sie gewusst, dass eine archĂ€ologische StĂ€tte Schaden nimmt, wenn dort mit schwerem GerĂ€t operiert und militĂ€rische Infrastruktur errichtet wird. Kulturoffiziere hĂ€tten hier frĂŒhzeitig auf Risiken aufmerksam machen und möglichst schonende Eingriffe anmahnen können. Umgekehrt musste die Ukraine nach der russischen Vollinvasion von 2022 unter den Bedingungen des Krieges eilig Maßnahmen zum Schutz ihres kulturellen Erbes ergreifen; besonders die mit SandsĂ€cken gesicherten DenkmĂ€ler gingen durch viele Medien. Wer Putins Geschichtspolitik und seine wiederholte Infragestellung einer eigenstĂ€ndigen ukrainischen Nation verfolgt hatte, konnte damit rechnen, dass ukrainisches Kulturerbe nicht nur Kollateralschaden, sondern Ziel von Angriffen sein wĂŒrde, zu denen es seither auch hundertfach gekommen ist – in der vergangenen Nacht erst (15.06.2026) wurde das als WelterbestĂ€tte besonders bedeutende Kiewer Höhlenkloster angegriffen, das die Ukrainisch-Orthodoxe Kirche des Moskauer Patriarchats 2024 verlassen musste. Kulturoffiziere hĂ€tten dergleichen idealerweise frĂŒhzeitig im Auge gehabt, zumindest aber schnell priorisieren können, welche Einrichtungen und Objekte angesichts begrenzter Ressourcen zuerst geschĂŒtzt werden sollten. Beide Beispiele verdeutlichen auf ihre Weise, dass der Umgang mit dem, was kulturell von großer Bedeutung ist, entweder frĂŒhzeitig in militĂ€rische Planungs- und Entscheidungsprozesse einfließt – oder erst dann Aufmerksamkeit erhĂ€lt, wenn es vielfach bereits zu spĂ€t ist.

Verschiedene Sprachen

Das Problem liegt tiefer als in fehlenden Formularen, Listen oder Übungen. MilitĂ€rische und zivile Akteure sprechen unterschiedliche Sprachen. Aus Sicht der StreitkrĂ€fte liegt der Wunsch nahe, dass zivile Stellen im Krisenfall koordiniert, schnell, möglichst „militĂ€risch“ handeln. Zivile Institutionen mögen hingegen erwarten, dass zumindest Offiziere zugleich StaatsbĂŒrger und „BildungsbĂŒrger in Uniform“ sind, historisch informiert und kulturell sensibilisiert. Weil beides nachvollziehbar ist, wĂ€re es verfehlt, von der jeweils anderen Seite schlicht die Anpassung an die eigene Logik zu verlangen. Es braucht Vermittlung.

Die gegenwĂ€rtigen Reformen verdeutlichen das. In Einklang mit dem eingangs angesprochenen Pakt fĂŒr den Bevölkerungsschutz geht der im Detail geheime Operationsplan Deutschland davon aus, dass die sicherheitspolitischen Herausforderungen nicht rein militĂ€risch, sondern „gesamtstaatlich und gesamtgesellschaftlich“ gemeistert werden mĂŒssen. Er soll die militĂ€rische Landes- und BĂŒndnisverteidigung mit zivilen UnterstĂŒtzungsleistungen verbinden. Das leuchtet ein. Doch gerade in solchen Strukturen droht man, aneinander vorbeizureden, wenn Kulturgut nur mitgedacht wird. Verkehrswege, Energieversorgung, medizinische Versorgung, Verwaltung und Kommunikation lassen sich leicht als kritische Infrastruktur beschreiben. Kulturgut folgt aber einer anderen Logik. Der Verlust eines Umspannwerks ist schwerwiegend, aber ersetzbar. Der Verlust von Archiven, Sammlungen und BaudenkmĂ€lern aller Art ist zumeist unwiederbringlich. An materieller Kultur hĂ€ngen Erinnerungen und Emotionen, IdentitĂ€t und Zugehörigkeit, nicht zuletzt auch die Möglichkeit oder Unmöglichkeit von Aussöhnung, wenn der Pulverdampf sich einmal gelegt hat.

Also genĂŒgt es auch nicht, KulturgĂŒterschutz als Annex des Katastrophenschutzes oder als gelegentliches Thema verwaltungsinterner Rechtsfortbildung und Rechtsberatung zu behandeln.

Dies umso mehr, als Offiziere mit kultureller und kulturgĂŒterschutzrechtlicher Fachkunde gerade auch dort wirken könnten, wo die Bundeswehr im Wege der Amtshilfe nach Art. 35 GG tĂ€tig wird. Die Flutkatastrophe im Ahrtal etwa hat deutlich gemacht, wie sehr in solchen Lagen, die wegen des Klimawandels kĂŒnftig noch hĂ€ufiger auftreten werden, neben Menschenleben, Verkehrswegen und Versorgungsinfrastruktur auch KulturgĂŒter und kulturgutbewahrende Einrichtungen betroffen sind. Eine grĂŒndliche Vorbereitung und enge Abstimmung sind hier unerlĂ€sslich, um SchĂ€den zu vermeiden, Schutzmaßnahmen zu priorisieren und Mittel dort einzusetzen, wo Verluste irreversibel wĂ€ren.

Auch Rechtsberater bleiben unverzichtbar, weil sie detailliert Auskunft darĂŒber erteilen können, was rechtlich erlaubt oder verboten ist. Aber sie sind nicht notwendigerweise diejenigen, die wissen, warum ein unscheinbares GebĂ€ude ein wichtiges Archiv enthĂ€lt oder weshalb eine bestimmte WegfĂŒhrung ein Bodendenkmal gefĂ€hrdet oder welche örtliche Einrichtung im Krisenfall ansprechbar bleibt. Auch die rechtliche Beurteilung ist auf kulturelle Expertise angewiesen.

Kulturoffiziere als Mittler

FĂŒr die AuslandseinsĂ€tze der vergangenen Jahrzehnte hat die Bundeswehr interkulturelle Kompetenzen aufgebaut. Deren Fokus lag allerdings nicht auf dem Schutz materieller Kultur und nun, da Landes- und BĂŒndnisverteidigung wieder in den Mittelpunkt rĂŒcken, drohen sie auch an Bedeutung zu verlieren. Dass die sogenannte Interkulturelle Einsatzberatung in der Vergangenheit immer auch darauf zielte, maßgebliche Akteure, lokale Machtstrukturen und gesellschaftliche Konfliktlinien in Einsatzgebieten zu identifizieren, um den Erfolg militĂ€rischen Handelns sicherzustellen, machte sie ambivalent. Wenn es vorrangig darum geht, herauszufinden, welche DorfĂ€ltesten oder Geistlichen Vertrauen genießen oder einander misstrauen, welche militĂ€rischen Maßnahmen als Provokation verstanden oder gar begrĂŒĂŸt werden, weshalb ein Verhalten oder ein Ort als besonders sensibel gilt, wird Kultur leicht Mittel zum Zweck, sodass aus einem Verstehenwollen auf Augenhöhe bald ein instrumentelles VerfĂŒgbarmachen wird. Das heißt aber nicht, dass man solche Kompetenzen aufgeben sollte. Im Gegenteil gilt es, sie weiterzuentwickeln. Benötigt werden Kulturmittler, die kulturelle PrĂ€gungen, SensibilitĂ€ten, Bedeutungen und den Schutz materiellen Erbes zusammendenken. Das wĂ€re keineswegs nur fĂŒr etwaige kĂŒnftige AuslandseinsĂ€tze wichtig. Auch innerhalb eines VerteidigungsbĂŒndnisses wie der NATO treffen sehr unterschiedliche Kulturen aufeinander. US-amerikanische, französische, polnische, tĂŒrkische, niederlĂ€ndische und deutsche StreitkrĂ€fte sind nicht schon deswegen auf einer WellenlĂ€nge, weil sie militĂ€risch verbĂŒndet sind. In der PrĂ€ambel des Nordatlantikvertrags haben die Parteien zwar ihre Entschlossenheit zum Ausdruck gebracht, „the freedom, common heritage and civilisation of their peoples“ zu schĂŒtzen, doch versteht sich dieses gemeinsame Erbe nicht von selbst. Auch hier ist ein kulturelles Verstehenwollen gefragt – auf Augenhöhe und ohne ĂŒbergeordnetes KalkĂŒl.

Aus all diesen GrĂŒnden braucht die Bundeswehr institutionell eingebundene Offiziere mit kultureller, interkultureller und kulturgĂŒterschutzrechtlicher Spezialisierung. Sie mĂŒssen keine filmreifen „Monuments Men“ sein. Ihre Aufgabe bestĂŒnde vielmehr darin, in StĂ€ben, Landeskommandos, Ausbildung, Übung, Rechtsberatung, zivil-militĂ€rischer Zusammenarbeit und BĂŒndnisstrukturen dafĂŒr zu sorgen, Kulturen und ihre materiellen Hervorbringungen zu verstehen, SchutzbedĂŒrftigkeit frĂŒhzeitig zu erkennen, beides in AblĂ€ufe einzubinden und mit zivilen Stellen zu koordinieren.

Andere sind weiter

Andere Staaten sind hier weiter. So verfĂŒgt etwa Österreich ĂŒber Verbindungsoffiziere fĂŒr militĂ€rischen KulturgĂŒterschutz und einschlĂ€gige Richtlinien fĂŒr EinsĂ€tze im In- und Ausland. In Frankreich arbeitet die DĂ©lĂ©gation au patrimoine de l’armĂ©e de Terre mit militĂ€rischen Konservatoren und spezialisierten Strukturen im Bereich des Erbes. Auch Großbritannien verfĂŒgt ĂŒber eine Cultural Property Protection Unit und Italien unterhĂ€lt mit dem Comando Carabinieri Tutela Patrimonio Culturale schon lange eine international bekannte Spezialeinheit. Unter Hinweis auf die Westbalkan-Konflikte der 1990er Jahre erkennt auch die NATO KulturgĂŒterschutz an „as an essential consideration in the military environment and a critical indicator of community security, cohesion and identity“.

Gleichzeitig ist es ganz und gar vermeidbar, im Bereich des militĂ€rischen KulturgĂŒterschutzes den Anschluss zu verpassen: All jene Offiziere, die im Rahmen ihres regelmĂ€ĂŸig vorgesehenen zivilen Studiums den seit 2022 an der MĂŒnchner BundeswehruniversitĂ€t bestehenden Studiengang Kulturwissenschaften belegen, lernen ohnehin, kultur- und rechtswissenschaftliche Perspektiven auf Kulturgut miteinander zu verbinden. Dass bei ihrer weiteren militĂ€rischen Verwendung nach dem Studium nicht berĂŒcksichtigt werden kann, wie optimal manche von ihnen die hier skizzierte Rolle ausfĂŒllen wĂŒrden, ist umso bedauerlicher, als es dafĂŒr sicher keiner grundlegenden und kostspieligen Reformen bedĂŒrfte.

Solche Offiziere wĂŒrden den zivilen KulturgĂŒterschutz in keiner Weise ersetzen. Sie wĂŒrden ihn auch nicht militarisieren. Im Gegenteil: Gemeinsam und/oder in unterschiedlichen Verwendungen könnten sie helfen, militĂ€rische Erfordernisse gegenĂŒber zivilen Stellen zu erklĂ€ren und die Eigenlogik ziviler Kulturinstitutionen in militĂ€rischen ZusammenhĂ€ngen verstĂ€ndlich zu machen, auch damit Kulturgut im Ernstfall nicht vorschnell zugunsten militĂ€rischer Notwendigkeit geopfert wird (vgl. Art. 4 Abs. 2 der Haager Konvention von 1954).

Wer sich die Bilder angegriffener ukrainischer und iranischer StĂ€dte und des fast gĂ€nzlich zerstörten Gazastreifens vor Augen fĂŒhrt und von der Kuppel des im Zweiten Weltkrieg schwer beschĂ€digten ReichstagsgebĂ€udes ĂŒber Berlin blickt, erahnt mĂŒhelos, was militĂ€rische Zerstörung kurz- und langfristig anrichtet, nicht zuletzt mit dem kulturellen Erbe. Es ist zu hoffen, dass der unter Norman Fosters Kuppelrekonstruktion tagende Bundestag und die Verantwortlichen in Verteidigungsministerium und Bundeswehr die „Zeitenwende“ dafĂŒr nutzen, das Land nicht nur fĂŒr die Verteidigung in möglichen Kriegen, sondern auch fĂŒr die Folgen dieser Kriege zu ertĂŒchtigen. Dazu gehört nicht zuletzt, den militĂ€rischen Schutz des deutschen Beitrags zum kulturellen Erbe der ganzen Menschheit (vgl. PrĂ€ambel der Haager Konvention von 1954) verantwortungsvoll auf ein solideres Fundament zu stellen.

Der Autor ist ziviler wissenschaftlicher Mitarbeiter und Ă€ußert als solcher seine persönliche Auffassung.

References[+]

References
↑1 Sebald, W. G.: Luftkrieg und Literatur (MĂŒnchen/Wien 1999); kritisch dazu Hage, Volker: Zeugen der Zerstörung. Die Literaten und der Luftkrieg (Frankfurt am Main 2003).

The post Fehlende Mittler zwischen den Welten appeared first on Verfassungsblog.

Die Waffen des Silicon Valley

Alex Karp, CEO des Datenanalyse- und Überwachungskonzerns Palantir, hat mit seinem 22-Punkte-Manifest, das auf sein Buch „The Technological Republic” zurĂŒckgeht, weit mehr vorgelegt als das weltanschauliche Bekenntnis eines exzentrischen Tech-VisionĂ€rs. Es ist der rhetorische Unterbau einer beispiellosen Verquickung von Big Tech, militĂ€rischer AufrĂŒstung und StaatsrĂ€son – und zugleich ein geschicktes Marketingdokument, das die geschĂ€ftlichen Interessen des Unternehmens und seiner GrĂŒnder in den Rang einer moralischen Mission hebt.

Der Börsenerfolg verschafft Karp eine mĂ€chtige BĂŒhne. Palantir profitiert seit Jahren von Phasen geopolitischer Unsicherheit, steigenden Verteidigungsausgaben und dem Boom der RĂŒstungs- und Überwachungstechnologien. Ganz im Dienst seines Herrn und Förderers Peter Thiel, Meister der aggressiven Zuspitzungen – die Vereinten Nationen und Greta Thunberg bezeichnete er als „Antichrist” – formuliert auch Karp seine Thesen mit maximalem Sendungsbewusstsein. Sie verleihen dem Manifest einen fast schon programmatischen Charakter fĂŒr eine neue, gefĂ€hrliche Symbiose aus militaristischem Staat und Tech-Kapital.

Im Manifest verdichten sich missionarischer Eifer, Machtfantasie und ökonomische Eigeninteressen zu einer politischen ErzĂ€hlung, die nach kritischer Dekonstruktion verlangt. Denn was Karp als moralische Selbstverpflichtung des Silicon Valley verkauft, ist in Wahrheit der PR-gestĂŒtzte Versuch, aus der Logik der permanenten Bedrohung ein dauerhaft profitables GeschĂ€ftsmodell zu zementieren – auf Kosten von demokratischer Kontrolle, MenschenwĂŒrde, Freiheit und ziviler Technikethik.

Die moralische Schuld des Silicon Valley

„Silicon Valley owes a moral debt to the country that made its rise possible“ – schon der erste Satz setzt den Ton. Die Ingenieurselite schulde dem Land, das ihren Aufstieg ermöglicht habe, etwas. Das klingt nach Dankbarkeit und Dienst an der Nation, doch bei genauerem Hinsehen verschiebt es geschickt die Bedeutung von politischer Verantwortung. Nicht der Schutz von BĂŒrgerrechten oder die EindĂ€mmung digitaler Monopole ist gemeint; die Schuld soll durch die „affirmative obligation to participate in the defense of the nation“ beglichen werden. Was wie eine republikanische Tugend klingt, ist in Wirklichkeit ein Aufruf, das gesamte innovative Potenzial des Silicon Valley in den Dienst der Sicherheitsapparate zu stellen – und das zu einer Zeit, in der Palantir selbst massiv von AuftrĂ€gen des US-Verteidigungsministeriums, der CIA und der gewalttĂ€tigen Einwanderungsbehörde ICE profitiert. Die Börse honoriert solche Kriegs- und ÜberwachungsauftrĂ€ge mit Kursgewinnen; der angeblich moralische Imperativ, den Karp formuliert, ist also zugleich eine profitable Investorenstory.

Vom Consumer-Kapitalismus zum Überwachungskapitalismus

Besonders aufschlussreich ist Karps rebellische Polemik gegen die angebliche „Tyrannei der Apps“. Provokativ fragt er, ob das iPhone tatsĂ€chlich die grĂ¶ĂŸte kulturelle Errungenschaft unserer Zeit sei und stellt den gesamten zivilen Innovationspfad der letzten 15 Jahre unter Ideologieverdacht.

NatĂŒrlich ist der Markt fĂŒr Verbraucher-Software gesĂ€ttigt und die fetten Jahre unbegrenzten Wachstums im werbefinanzierten Silicon Valley sind vorbei. Also wird die Krise der Tech-Konzerne kurzerhand in eine moralische Krise der Zivilisation umgedeutet. Die Produkte, die das Valley einst groß machten, hĂ€tten uns von den „wirklich“ großen Aufgaben abgelenkt: dem Bau von Waffensystemen und kĂŒnstlicher Intelligenz fĂŒr das Schlachtfeld. Dass ausgerechnet Palantir mit Plattformen wie „Gotham“ und „Foundry“ daran arbeitet, solche KI-gestĂŒtzten Kriegsinstrumente an Regierungen zu verkaufen, ist kein Zufall. Kampf gegen die App-Tyrannei meint letztlich: Weg mit dem Consumer-Kapitalismus, hin zum militĂ€risch-industriellen Überwachungskapitalismus. Das iPhone als SĂŒndenbock – eine geschickte Finte, um die eigene UnersĂ€ttlichkeit in StaatsauftrĂ€gen zu bemĂ€nteln.

Die Verachtung demokratischer Technikdebatten

Karp bedient konsequent den Topos der gesellschaftlichen Dekadenz: Kostenlose E-Mail-Dienste seien nicht genug, eine Kultur legitimiere sich erst durch Wachstum und Sicherheit. Diese Rhetorik spaltet die Tech-Welt in weiche „Spielzeugmacher“ und harte Verteidiger der Freiheit.

Palantir wird so zum Vorzeigeunternehmen stilisiert, das dem verweichlichten Silicon Valley erst wieder Sinn gibt. Kritik an dieser Mission wird hingegen als theatralische Debatte abgetan – ein Muster, das im Text mehrfach auftaucht: Wer bei KI-Waffen nicht bloß die Frage stellt, wer sie baut, sondern ob sie ĂŒberhaupt gebaut werden sollten, wird als naiver Debattierer verhöhnt. Ethische Bedenken werden zur Gefahr fĂŒr die nationale Sicherheit erklĂ€rt.

Das ist nicht nur intellektuell unredlich. Es ist auch die argumentative BankrotterklĂ€rung eines Unternehmers, der eine Marktöffnung fĂŒr vollautonome Waffensysteme braucht und jede Regulierung als SchwĂ€che geißelt. Gleichzeitig sichert es die Marktstellung: Sobald die Logik der unausweichlichen KI-AufrĂŒstung akzeptiert wird, gibt es zu Palantir als Anbieter von Datenintegrations- und KI-Lösungen kaum noch Alternativen – das ist das eigentliche Versprechen an die Börse.

Sicherheit als Absatzmarkt

Die außenpolitische Agenda des Manifests ist nicht weniger radikal. Die Nachkriegsordnung mĂŒsse laut Karp rĂŒckgĂ€ngig gemacht werden. Die pazifistische Orientierung Japans beschreibt er als Bedrohung fĂŒr das KrĂ€ftegleichgewicht in Asien, Deutschland wiederum als Beispiel einer gefĂ€hrlichen pazifistischen Überkorrektur zulasten Europas.

Man stutzt: Ein Tech-CEO, der nie in ein öffentliches Amt gewĂ€hlt wurde, fordert nichts Geringeres als eine Remilitarisierung ehemaliger AchsenmĂ€chte. Dass diese Forderung ausgerechnet vom Chef eines Unternehmens kommt, das von höheren RĂŒstungsbudgets der NATO-Partner direkt profitiert, entlarvt den Zynismus. Sicherheit wird hier nicht als politischer Zustand gedacht, sondern als Absatzmarkt. Politische Kontakte zu transatlantischen Hardlinern und das Einspeisen solcher Thesen in den sicherheitspolitischen Diskurs sind Strategie: Mehr „Hard Power“ bedeutet mehr Kunden fĂŒr Palantirs Plattformen.

Die Absage an zivile Kontrolle

Diese Logik setzt sich im gesellschaftspolitischen Teil fort. Die Forderung nach einer allgemeinen Dienstpflicht, weg von einer Berufsarmee, klingt zunĂ€chst egalitĂ€r: Jeder soll das Risiko teilen. In Karps Lesart wird daraus jedoch eine moralische Keule, um Kritik an MilitĂ€reinsĂ€tzen zu ersticken. Man könne ĂŒber Angemessenheit von AuslandseinsĂ€tzen debattieren, aber sobald Soldaten im Feld stĂŒnden, mĂŒsse die UnterstĂŒtzung unerschĂŒtterlich sein – und das schließe auch die Software ein, die sie nutzen.

Das ist eine direkte Absage an jede Form von RĂŒstungskritik sowie an demokratische oder zivilgesellschaftliche Kontrolle, verpackt in die Sorge um die Soldaten als Menschen (wo sie noch nicht durch autonome Kriegsroboter ersetzt wurden, an denen die RĂŒstungsindustrie bereits arbeitet). Doch es ist vor allem eine GarantieerklĂ€rung an seine Kunden: Palantir wird immer liefern, was der militĂ€risch-industrielle Komplex bestellt. Die Börse liebt solche Planbarkeit.

Tech-Eliten als neue Staatsphilosophen

Bemerkenswert ist, wie Karp mit dem politischen Personal umspringt. Einerseits beklagt er die niedrige Bezahlung von Politikern und Beamten sowie die schonungslose Durchleuchtung ihres Privatlebens, die Talente aus der Politik fernhalte. Andererseits erklĂ€rt er die Intoleranz gegenĂŒber religiösen Überzeugungen in Elitekreisen zum Skandal und ruft dazu auf, denen „mehr Gnade“ zu zeigen, die sich der Öffentlichkeit aussetzen.

Bei aller berechtigten Kritik an einer verrohten Debatte: Hier spricht nicht der neutrale Demokratiefreund. Karp schĂŒtzt seine GeschĂ€fte, indem er jenes politökologische Milieu verteidigt, in dem Palantir operiert. Und bereitet den Boden fĂŒr kryptokatholische Propaganda Ă  la Peter Thiel. Wenn Politiker mit unbefleckter Weste Mangelware werden, könnte das auch daran liegen, dass Unternehmen wie Palantir selbst an der Aushöhlung demokratischer Rechenschaftspflicht beteiligt sind, wenn sie Grenzschutzbehörden mit Software zur MassenĂŒberwachung beliefern, ohne dass gewĂ€hlte Parlamente ausreichend Einblick erhalten.

Wenn Karp bei all dem die „Psychologisierung der Politik“ und die Suche nach Seelennahrung im Politischen beklagt, dient das vor allem einem Zweck: Ablenkung. Sie delegitimiert gesellschaftliche Bewegungen, die moralische AnsprĂŒche an Politik stellen – etwa in den Bereichen BĂŒrgerrechte oder Kriegsdienstverweigerung – und stellt sie als narzisstische Selbstbespiegelung hin.

Elon Musk und die Heldenlegende des Silicon Valley

Am deutlichsten wird die Ideologie des Textes in der Eloge auf Elon Musk. Musk wird als grandioser ErzĂ€hler gefeiert, dessen Neugier und Schaffenskraft von einer hĂ€mischen Kultur erstickt werde. Karp verklĂ€rt einen MilliardĂ€r, der selbst massiv von StaatsauftrĂ€gen profitiert, zum Helden, der dem Marktversagen trotzt – eine typische Silicon-Valley-Ursprungslegende, die vergisst, dass SpaceX ohne NASA-AuftrĂ€ge kaum ĂŒberlebt hĂ€tte.

Das passt perfekt in die ErzĂ€hlung, die der Text konsequent spinnt: KĂŒhne Tech-VisionĂ€re gegen verstĂ€ndnislose Eliten, mĂ€chtige Staaten gegen dekadente Pazifisten, tatkrĂ€ftige Patrioten gegen zögerliche BĂŒrokraten. In dieser Welt gibt es nur Freunde oder Feinde und der Sieg ĂŒber den Gegner ist ein Moment des Innehaltens, nicht der Freude – was edel klingt, aber die aggressionslose Grundhaltung konterkariert, mit der Karp zuvor das gesamte Manifest bestĂŒckt hat. Im Grunde bereitet er auf den nĂ€chsten Konflikt vor, in dem Palantir wieder unverzichtbar sein wird.

Fortschritt als militĂ€rische Überlegenheit

Die Krönung des Textes ist der Satz: „No other country in the history of the world has advanced progressive values more than this one.“ Die USA, so Karp, böten mehr Aufstiegschancen fĂŒr Nicht-Eliten als jede andere Nation. In diesem patriotischen Bekenntnis verdichtet sich die ganze Doppelmoral: Ein Überwachungskapitalist, der die Daten marginalisierter Migranten an Behörden verkauft, der Echtzeit-Überwachung fĂŒr Polizeibehörden liefert, die von BĂŒrgerrechtsorganisationen als diskriminierend kritisiert wird, reklamiert den Fortschritt exklusiv fĂŒr sein Land. Die universalistischen Werte, von denen der Text anfangs spricht, schrumpfen auf partikulare Machtinteressen zusammen. Fortschritt heißt hier: die FĂ€higkeit, mit Software militĂ€rische Überlegenheit zu sichern.

Das epochemachende Ende des atomaren Zeitalters und der Anbruch einer neuen, auf KI gebauten Abschreckung werden als unvermeidliche Wende beschrieben. Wie passend, dass Palantir lĂ€ngst an den Systemen arbeitet, mit denen diese neue Ordnung orchestriert werden soll. Der Zynismus dieses historischen Determinismus ist atemberaubend: Kritik an KI-Waffen wird nicht etwa widerlegt, sondern in den Orkus des RĂŒckstĂ€ndigen verbannt. Wer nicht mitzieht, hat die Zeichen der Zeit nicht erkannt – und verliert den Anschluss an die profitabelste GeschĂ€ftschance des Jahrhunderts.

Sicherheit als GeschÀftsmodell

Was bleibt, ist ein Text, der als Manifest fĂŒr einen neuen digitalen Militarismus gelesen werden muss, geschrieben vom obersten VerkĂ€ufer eines Konzerns, der seine Marktmacht ungeniert mit der Moral der Nation verwechselt.

Die hohen Aktienkurse und die NÀhe zur Macht geben Karp nicht recht, sondern offenbaren die Gefahr: Wenn Tech-MilliardÀre sich als Schicksalsdeuter der Nation aufspielen, wird Technologiepolitik zu einer Frage von Freund-Feind-Denken und AktionÀrsrendite.

Die vermeintliche moralische Schuld des Silicon Valley gegenĂŒber den USA entpuppt sich so als die Schuld, die Palantir uns allen aufbĂŒrden will: blindes Vertrauen in die Logik von Überwachung, AufrĂŒstung und alternativloser HĂ€rte.

Gegen diesen Anspruch lohnt es sich, mit echter demokratischer Debatte zu rebellieren. Nicht gegen Apps, sondern gegen die Arroganz der neuen Kriegsgewinnler.

Wem beim Lesen der steilen Thesen des Alex Karp ĂŒbel wird, der kann nun zu einer erbaulicheren LektĂŒre greifen: der ersten Enzyklika von Papst Leo XIV. mit dem Titel „Magnifica humanitas” ĂŒber die Bewahrung der menschlichen Person in Zeiten der KĂŒnstlichen Intelligenz. Es gehört zu den hĂŒbscheren Ironien dieser Debatte, dass derzeit ausgerechnet der Vatikan technologisch zurĂŒckhaltender argumentiert. Bei der LektĂŒre wĂŒnschen wir Peter Thiel und Alex Karp ein hohes Maß an religiöser Toleranz. Denn der neue Papst fordert, was den Kriegstreibern nicht schmecken wird: Eine AbrĂŒstung der KĂŒnstlichen Intelligenz, eine Besinnung auf Frieden, MenschenwĂŒrde, Freiheit, Demokratie und SolidaritĂ€t und stellt klar die Frage: In welcher Welt wollen wir leben, in Zeiten der KĂŒnstlichen Intelligenz?

The post Die Waffen des Silicon Valley appeared first on Verfassungsblog.